RICHARD BOORBERG VERLAG

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Die Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK

Deutschland ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und unterliegt als solcher der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Mitgliedstaaten der EMRK sind verpflichtet, Urteile des EGMR zu befolgen.

Die Arbeit analysiert, wie nationale Instanzen auf EGMR-Urteile in Fällen konventionswidriger Gesetze zu reagieren haben. Dies wird am Beispiel des Falls »Herrmann« aufgezeigt. Nach der Verurteilung Deutschlands durch den EGMR stand das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als konventionswidriges Gesetz fest. Aufgrund der Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK ergab sich eine umfassende Wiedergutmachungspflicht Deutschlands, die neben der Beendigung der Konventionsverletzung durch individuelle Maßnahmen auch eine Nichtwiederholungspflicht statuierte.

Der Rechtsschutz für Betroffene

Kernthese dieser Arbeit ist, dass Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung solcher Urteile eine zentrale Rolle einnehmen, indem sie individuellen Rechtsschutz gewährleisten: Gegen konventionswidrige Gesetze, die einen »self-executing«-Inhalt haben – also Gesetze, die entweder keiner Vollziehung durch die Verwaltung zugänglich sind oder dieser nicht zwingend bedürfen –, können Betroffene Rechtsschutz über die Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten erlangen. Der Judikative ist es so möglich, den Urteilsumsetzungspflichten nachzukommen.

Der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO

Insbesondere der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO im Rahmen einer solchen Feststellungsklage ermöglicht die temporäre Nichtanwendung eines konventionswidrigen Gesetzes im Einzelfall. Damit haben Betroffene ein Mittel in der Hand, um effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu erlangen, der in einem solchen Fall völkerrechtlich induziert ist.

Aus dem Inhalt:

  • Das konventionswidrige Gesetz – die materielle Rechtslage
  • Innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen konventionswidrige Gesetze
  • Individueller Rechtsschutz gegen Normen vor dem EGMR
  • Das Bundesjagdgesetz als konventionswidriges Gesetz? Das Urteil »Herrmann« des EGMR und seine Umsetzung

Besonders empfehlenswert für:

  • Verwaltungsjuristen
  • Verwaltungsrichter
  • Justizministerien
  • Fachanwälte für Verwaltungsrecht

 

Inhaltsverzeichnis (PDF)

Leseprobe (PDF)

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Über 90 Jahre Kontinuität

Das 1927 gegründete Familienunternehmen zählt mit etwa 200 Mitarbeitern zu den führenden juristischen Fachverlagen in Deutschland. Kontinuität und Fortschritt, Kompetenz und Neugier, Unabhängigkeit und Kooperationen, Wachstum und Augenmaß sind für uns keine Gegensätze, sondern die Bausteine unserer erfolgreichen über 90-jährigen Verlagsentwicklung.

 

Unsere Kunden als Maßstab

Ausgehend vom öffentlichen Recht deckt das Verlagsprogramm heute weitgehend alle Rechtsgebiete ab. Der Verlag hält etwa 1.000 Bücher, 140 Loseblattwerke, 33 Fachzeitschriften und zahlreiche Online-Angebote bereit. Der Anspruch – unseren Kunden bestmögliche Arbeitsmittel bereitzustellen – schlägt sich in unserem vielfältigen Programm nieder.

Autoren im Zentrum

Schon immer pflegt der Richard Boorberg Verlag ein besonderes Verhältnis zu seinen Autoren. Unsere Lektoren betreuen jeden Autor von A bis Z. Alle Autoren sind ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet. Seit Jahren engagiert sich der Verlag bei der akademischen Nachwuchsförderung, organisiert den Deutschen Sozialgerichtstag und unterstützt weitere namhafte Veranstaltungen mit Autorenbeteiligung.




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