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* Wer Produkte beruflich gemäß § 14 BGB bestellt, ist kein Verbraucher, wie beispielsweise Polizei, Kommunen, Behörden, Unternehmen, Steuerberater.
Verbraucher ist nur, wer Produkte zu überwiegend privaten Zwecken bestellt (§ 13 BGB), beispielsweise Auszubildende oder Studierende, die ein Abonnement für die Ausbildung/das Studium bestellen.
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