Dienst- und Tarifrecht
aus der edition moll
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Neu in den Kommentaren:
Unser Buchprogramm zum Dienst- und Tarifrecht
Kommentar zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) Mit der 8. Auflage konnte die grundlegende Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes bereits berücksichtigt werden. Seitdem sind rund zehn Jahre vergangen. Neben Fortschritten in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung gab es signifikanten technischen Wandel (Digitalisierung) ebenso wie enorme gesellschaftliche Herausforderungen (COVID-19-Pandemie), die das Landespersonalvertretungsrecht der vergangenen Jahre nachhaltig geprägt haben. Das neue Autorenteam hat einerseits diese Neuerungen sowie andererseits Bewährtes von den Begründern dieser Kommentierung praxisorientiert in der 9. Auflage zusammengeführt. Das ist neu: Insbesondere folgende Themengebiete wurden neu eingefügt bzw. grundlegend überarbeitet: Moderne Kommunikationsmethoden (z.B. Personalratssitzung als Videokonferenz) Berufliche Entwicklung trotz Freistellung (einschließlich Vergütung) Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Dienststelle (insb. bei Schulungen) Informationsrechte des Personalrats (Akzessorietätsgrundsatz) Neuregelung der Zustimmungsverweigerung (Wegfall des Versagungskatalogs) Einzelne Mitbestimmungstatbestände (Wohnraum, Sozialeinrichtungen usw.) Homeoffice bzw. Mobile Office und Beteiligung des Personalrats Für erfahrene und neugewählte Personalvertreterinnen und Personalvertreter Sowohl den Arbeitnehmervertretungen als auch den Dienststellen des Landes steht damit erneut ein systematischer Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen zum Landespersonalvertretungsrecht zur Verfügung. Der Kommentar unterstützt die tägliche Arbeit der mit dem Personalvertretungsrecht befassten Personalsachbearbeiter Gewerkschaften Verbände Verwaltungsjuristen Rechtsanwälte Gerichte
Praktische Arbeitshilfe für den Personalbereich Dieser Kommentar gibt der Arbeitgeberseite in den Dienststellen eine praktische Orientierungshilfe für die rechtssichere und praxisgerechte Umsetzung des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Buch unterstützt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalvertretungen: Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) bestimmt, dass die Dienststelle und die Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen. Über die jeweilige Rollenverteilung und die einzelnen Verpflichtungen beider Seiten gibt es in der Praxis stets unterschiedliche Auffassungen. Mit Beispielsfällen und Schemata Neben der Einbeziehung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bietet das Werk eine Historie des Personalvertretungsrechts, zahlreiche Beispielsfälle und grafische Darstellungen zu den Beteiligungsverfahren. Hervorgehobene Praxistipps und wichtige Hinweise runden das Ganze ab. Mit Musterformularen 75 praxisgerechte Musterformulare, die mit einem im Buch enthaltenen Zugangscode heruntergeladen und verwendet werden können, erleichtern die Arbeit mit den Vorschriften des Personalvertretungsrechts. Autor aus der Praxis Der Autor Christian Bülow ist Rechtsanwalt und Referent beim Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen. Er ist zudem Autor eines Kommentars zur WO-LPVG NRW, der ebenfalls in der edition moll erschienen ist. Personalvertretungsrecht für ... Mit diesem Kommentar steht Personalstellen, Landesdienststellen, Gerichten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Verbänden in Nordrhein-Westfalen das ideale, kompakte Nachschlagewerk für die Arbeit im Zusammenhang mit personalrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.
Alle wichtigen Vorschriften Die 4. Auflage der kompakten Broschüre enthält auf aktuellem Stand alle wichtigen Vorschriften für die praktische Personalratsarbeit bzw. den Umgang mit den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen: LPVG NRW, Wahlordnung zum LPVG NRW, Aufwandsdeckungsverordnung, Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer. Ebenfalls enthalten sind erneut die wichtigsten Fristenregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 186 ff., 622, 626 BGB), damit diese Fristen schnell und möglichst griffbereit für die praktische Arbeit mit dem LPVG NRW zur Verfügung stehen. Übersichtlich aufbereitet Mithilfe der redaktionell eingefügten Paragrafentitel, Satznummern und ausführlichen Inhaltsübersichten ist der Wortlaut einzelner Vorschriften zuverlässig und zügig zu ermitteln. Das Stichwortverzeichnis führt schnell zur gesuchten Rechtsnorm und erleichtert den Gebrauch in der Praxis zusätzlich. Ein kurzer historischer Überblick über die Entwicklung des Personalvertretungsrechts in Deutschland und speziell in Nordrhein-Westfalen rundet das Werk ab. Nachschlagewerk für ... Das ideale, sehr übersichtlich aufbereitete Nachschlagewerk für Mitglieder und Ersatzmitglieder von Personalräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Dienststellenleiter/-innen, Gewerkschaftsbeauftragte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richter/-innen und interessierte Beschäftigte, um personalvertretungsrechtliche Fragestellungen schnell klären zu können! In Kombination mit dem ebenfalls in der edition moll neu aufgelegten Praxiskommentar für das LPVG NRW (3. Auflage 2024) und dem Kommentar zur WO-LPVG NRW (2020) sind Sie für die praktische Arbeit ideal vorbereitet.
Topaktueller Praxisleitfaden zum DiszG Das Buch stellt das aktuelle Disziplinarrecht des Bundes dar. Der Leitfaden ist als Erläuterungs- und Nachschlagewerk vor allem für die Praxis konzipiert. Den Schwerpunkt bildet das behördliche Disziplinarverfahren. Die wichtigsten Verfahrensschritte werden von einer Reihe von Mustern begleitet, die eine rasche und möglichst unkomplizierte Einarbeitung in die Materie erleichtern. Rechtstheoretische Ausführungen und Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung sind nur an Stellen enthalten, an denen sie unverzichtbar scheinen. Mit Hinweisen zum BeamtStG An zahlreichen Stellen beinhaltet der Ratgeber Hinweise auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), sodass er auch für die Beamtengruppen der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften benutzt werden kann, auf die das BeamtStG Anwendung findet. Pflichtlektüre im Studium An den Fachhochschulen des Bundes sämtlicher Richtungen ist Disziplinarrecht ein Pflichtfach. Der Leitfaden eignet sich zur Unterrichtsbegleitung sowie zur Prüfungsvorbereitung. Auf aktuellem Stand Seit 1. April 2024 gilt das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389). Kernstück des Gesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Disziplinarklage, die als zu zeitaufwendig angesehen wurde. Finanzielle Anreize, die durch eine überlange Dauer von Disziplinarverfahren als Nebeneffekt entstehen können, sollten beseitigt werden. Die vollständig überarbeitete 6. Auflage berücksichtigt die eingetretenen Änderungen, behält aber auch die Darstellung der bisherigen Rechtslage bei, weil diese für Altfälle weitergilt. Zur Rechtslage Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdisziplinarrecht im Jahre 2002 völlig neu geordnet, indem er es im Zuge einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung den zeitgemäßen Anforderungen einer effektiven Verwaltung und Rechtspflege anpasste. Das Bundesdisziplinargesetz (BSG) wurde in der Folgezeit mehrfach geändert. Der durch das Gesetz vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) neu eingefügte § 29a passte das formelle Disziplinarrecht an das Europarecht an und sah Unterrichtungen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten über bestimmte disziplinarisch bedeutsame Vorgänge vor. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 beabsichtigte, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um »die Integrität des Berufsbeamtentums sicherzustellen«. Besonders empfehlenswert Für alle, die mit dem Vollzug der Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes befasst sind: Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörden Personalverwaltungen Personalvertretungen und berufliche Interessenvertretungen Verwaltungsgerichte Anwaltschaft sowie Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung, im aktiven Dienst oder im Ruhestand