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Polizeirecht kommentiert
Die Reihe ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert und berücksichtigt sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch praktische Erfahrungen.
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Wertvolle Arbeitshilfe Der Kommentar ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert. Das Autorenteam lässt in gewohnter Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen in das Werk einfließen. Damit bleibt der Kommentar ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die hessische Polizei und Verwaltung. Das ist neu im HSOG: Seit dem Erscheinen der Vorauflage ist das Hessische Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in erheblichem Ausmaß geändert worden: Durch Änderungsgesetze sind sieben Paragrafen neu hinzugekommen. Bei 41 Paragrafen gab es Änderungen, neun davon wurden mehrfach geändert. Die neue Auflage ist auf dem Rechtsstand Februar 2025. Hervorzuheben sind folgende organisatorische Änderungen: die Übertragung der Aufgabe einer Polizeibehörde an die neu gegründete Hessische Hochschule für öffentliches Management (§§ 91, 95) sowie die Errichtung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz im Rahmen der Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (§§ 91, 93). Bei den Befugnisnormen geht der Blick auf die neuen Regelungen: Einsatz von Bodycams in Wohnungen (§ 14 Abs. 6), Verwendung intelligenter Bildanalysesoftware (§ 14 Abs. 8 bis 11), Abschnittskontrolle (§ 14b), Einsatz von Drohnen (§ 15d), Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme (§ 15e), Elektronische Fußfessel auch in Risikofällen von häuslicher Gewalt (§ 31a), Verlängerung der Gewahrsamsdauer (§ 35), Opferschutzmaßnahmen (§ 43 c). Änderungen polizeirelevanter Vorschriften Neben den Änderungen des HSOG sind in der neuen Auflage die Modifikationen weiterer polizeirelevanter Normen berücksichtigt: zum Beispiel das neue Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz, die Änderungen der Durchführungsverordnung zum HSOG oder die Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des § 25a HSOG. Aktualisierte Literatur und Rechtsprechung Auch aktuelle polizeirechtliche Literatur und Rechtsprechungen sind eingearbeitet worden. Das Urteil des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen vom 6.3.2025 zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz wurde ebenfalls berücksichtigt. Nützlicher Anhang Im Anhang sind HSOG-relevante Rechtsvorschriften abgedruckt, wozu insbesondere die Durchführungsverordnung zum HSOG sowie die Paragrafen des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes gehören, auf die im HSOG verwiesen wird. Auszugsweise sind auch Artikel der DSGVO sowie der JI-Richtlinie wiedergegeben. Das Autorenteam: Mit dieser Auflage ist eine Co-Autorin hinzugekommen. Als Staatsanwältin in einem Haus des Jugendrechts in Hessen arbeitet sie besonders eng und direkt mit der Polizei zusammen. Eine solche Zusammenarbeit ist auch zwischen dem Autor und der neuen Autorin gewährleistet; es handelt sich um Vater und Tochter.
Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW)
Praxiskommentar mit Tiefgang Das Werk bietet eine sowohl praxisbezogene als auch wissenschaftlich fundierte Kommentierung ds VersG NW. Eigenständiges Versammlungsrecht in NRW Mit dem am 15.12.2021 im Landtag beschlossenen und am 7.1.2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) hat der Gesetzgeber ein eigenständiges nordrhein-westfälisches Versammlungsrecht geschaffen. Das Gesetz enthält aus dem niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und aus dem VersG des Bundes übernommene Passagen sowie neue Inhalte, die auf der Grundstruktur und einem Teil der Formulierungen der Musterentwürfe basieren. Erste Erläuterungen zur Anwendungspraxis Schrifttum und Rechtsprechung sind bis einschließlich März 2022 in das Werk eingeflossen, in Einzelfällen auch darüber hinaus. ES konnten bereits auch viele Fragen berücksichtigt werden, die sich bei der Gesetzesanwendung stellen. Geeignet für ... ... die Aus- und Fortbildung im Verwaltungsrecht als auch für die Verwaltungspraxis.
Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)
Topaktuelle Erläuterungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen Die 13. Auflage des Kommentars berücksichtigt alle seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen. Mit Verwaltungsvorschriften und neuem Versammlungsgesetz Das Konzept überzeugt: Im Anhang sind die entsprechenden Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum PolG NRW, das Polizeiorganisationsgesetz sowie das komplette neue Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) abgedruckt. Darüber hinaus haben die Verfasser die Regelungen des aktualisierten VersG schon in die Kommentierung einbezogen. Praxistaugliche Definitionen der polizeilichen Befugnisse In bewährter Weise zeigen die Autoren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Recht der Gefahrenabwehr sowie dem Strafverfahrensrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht auf. Leserinnen und Leser können sich so einen Überblick über Ausmaß und Grenzen polizeilicher Eingriffsbefugnisse verschaffen. Die Tiefe der Kommentierung orientiert sich an der praktischen Bedeutung der jeweiligen Vorschrift. Kompetentes Autorenteam Professor Dr. Jürgen Vahle war viele Jahre Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Professorin Dr. Barbara Blum ist an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Reinhard Mokros M.A.war Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Die Autorin und die Autoren sind ausgewiesene Experten, die ihre langjährigen Erfahrungen aus Lehre und Praxis in das Werk haben einfließen lassen. Für Polizei, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern die in vielen Bereichen schwierige Rechtsanwendung im Einzelfall. Damit ist der Handkommentar optimal auf die Bedürfnisse der Polizei in Ausbildung und Praxis zugeschnitten. Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft steht gleichermaßen ein kompetentes Nachschlagewerk zur Verfügung.
Polizeigesetz für Baden-Württemberg
Topaktueller Praxisratgeber Wie alle bisherigen Auflagen ist auch die 9. Auflage des Kommentars zum Polizeigesetz für Baden-Württemberg speziell auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten. Das komplett überarbeitete Werk berücksichtigt insbesondere die »Verschärfung« und Neustrukturierung des Polizeigesetzes durch die umfangreiche Neufassung vom 6.10.2020 (GBl. S. 735, ber. S. 1092) mit Wirkung zum 17.1.2021. Neues Polizeirecht in Baden-Württemberg Mit dem neuen Polizeigesetz wird insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr für den polizeilichen Bereich umgesetzt. Weiterhin erlaubt das reformierte Gesetz nunmehr den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sowie mehr Kontrolle bei Großveranstaltungen. Anschauliche Darstellung Mit der 9. Auflage wurde der Kommentar in die Reihe »Polizeirecht kommentiert« überführt. Er zeichnet sich durch eine klare, verständliche Sprache, anschauliche Darstellungsweise, gezielte Stoffauswahl und ein übersichtliches Format aus. Neue Literatur und Rechtsprechung sind bis Mai 2021 berücksichtigt. Hilfe für … Der Kommentar hat sich als ein zuverlässiges Hilfs- und Informationsmittel für Polizeibehörden, den Polizeivollzugsdienst sowie die Aus- und Fortbildung bewährt. Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft erhalten damit ein kompetentes Nachschlagewerk.
Polizeiorganisation in Nordrhein-Westfalen
Topaktuelle Kommentierung Der neue Kommentar zum POG NRW enthält praxisorientierte Erläuterungen der einzelnen Gesetzesbestimmungen. Komplizierter Rechtsmaterie Der Gesetzgeber erleichtert nicht gerade das Verständnis des Polizeiorganisationsrechts: Gliederung und Regelungstiefe des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW) sind häufig unstimmig. Vieles ist zusätzlich in Rechtsverordnungen und Runderlassen des Innenministeriums geregelt. Dabei den Überblick zu behalten, ist sowohl für die Praxis als auch für die Auszubildenden sowie sonstige Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender eine Herausforderung. Mit Einführung und den einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlassen Hier hilft das Buch mit einer ausführlichen Einführung, die den Leserinnen und Lesern einen schnellen Gesamtüberblick über das Zuständigkeitsrecht verschafft. Der Autor berücksichtigt überdies die einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlasse. Beispielfälle unterstützen das Verständnis und machen die Materie anschaulicher. Optimales Arbeitsmittel für Ausbildung und Praxis Damit wird der Kommentar zur unverzichtbaren Arbeitshilfe für Praktikerinnen und Praktiker und erleichtert Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern den Einstieg in die Thematik.
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Zuverlässiger Kommentar in 13. Auflage Seit Erscheinen der Vorauflage des Buches ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in erheblichem Ausmaß, insgesamt fünfmal, geändert worden. Rechtsstand Mai 2020 Der eingeführte Kommentar aus der Reihe »Polizeirecht kommentiert« befindet sich auf dem Rechtsstand Mai 2020. Sämtliche Änderungen des HSOG, einschließlich der Neufassung der §§ 83 und 86, die der Hessische Landtag am 6.5.2020 beschlossen hat, sind berücksichtigt: die Änderungen polizeirechtlich relevanter Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Änderungen oder der Erlass neuer Verwaltungsvorschriften, wie z.B. die Neuregelung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes, die Änderung der Durchführungsverordnung zum HSOG (HSOG-DVO) oder Änderungen und ein Neuerlass von Verwaltungsvorschriften über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizeibehörden. Topaktuelle Rechtsprechung Neben aktueller polizeirechtlicher Literatur hat der Autor auch die seither ergangene einschlägige Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, eingearbeitet. So z.B. das Urteil vom 20.4.2016, welches das Bundeskriminalamtgesetz betrifft, den Beschluss vom 18.12.2018 zur Teilnichtigkeit der Regelung über das automatische Kennzeichenlesegerät sowie das Urteil vom 26.2.2020, das sich mit der Freiheit, sich das Leben zu nehmen, befasst. Von den Entscheidungen hessischer Gerichte sind u.a. die Grundsatzentscheidungen des OLG Frankfurt zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Leiharbeitnehmern bei der Verkehrsüberwachung vom 6.11.2019 und vom 3.1.2020 berücksichtigt worden. Praktischer Anhang mit Vorschriften Im Anhang abgedruckt sind die HSOG-DVO, die VVHSOG, das HFPG, die Vorschriften des HDSIG, soweit darauf im HSOG verwiesen wird, sowie auszugsweise Artikel der DSGVO und der JI-Richtlinie. Überzeugendes Konzept Die Reihe »Polizeirecht kommentiert« ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert. Der Autor lässt in gewohnter Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen in das Werk einfließen. Damit bleibt der Kommentar ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die hessische Polizei und Verwaltung. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen
Das Buch zur Reform des Polizeigesetzes Die beiden umfangreichen Gesetzesnovellen vom Dezember 2018 wurden kurz nach Erscheinen der 12. Auflage des Kommentars von Tegtmeyer/Vahle zum Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sind der Grund für die Herausgabe dieses gesonderten Bandes der Reihe »Polizeirecht kommentiert«. Als Ergänzung zum Kommentar erläutern die Autoren die zahlreichen Änderungen des nordrhein-westfälischen Polizeirechts. Das ist neu Die jüngste Novellierung des PolG NRW brachte neue Befugnisse für die polizeiliche Gefahrenabwehr sowie weitreichende Ergänzungen bestehender Eingriffsnormen. Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben wurden ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen geändert. Ferner erfolgte eine Anpassung an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Begrenzungen polizeilicher Datenverarbeitung. Rechtssicherheit im Umgang mit dem PolG NRW Polizeibeamten in der Aus- und Fortbildung sowie Rechtsanwendern in der Praxis (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft) bietet dieser Ergänzungsband die erforderlichen Informationen, Erläuterungen und Anwendungshilfen. Damit erhalten Leserinnen und Leser die nötige Handlungssicherheit im praktischen Umgang mit den neuen und geänderten Vorschriften. Vollständige Textfassung Abgedruckt ist der komplette Gesetzestext des PolG NRW. Für eine schnelle Übersicht und eine gute Lesbarkeit sind die Änderungen durch kursive Schrift hervorgehoben. Die Erläuterungen zur Polizeirechtsnovelle vom Dezember 2018 Die Autoren erläutern jeweils nur die novellierten Vorschriften des Polizeigesetzes.
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)
Neuregelung des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) erfordert Neuauflage Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt alle Gesetzesänderungen seit Erscheinen der Vorauflage. Der Gesetzgeber reagiert mit teils stark geänderten Regelungen auf die aktuellen Herausforderungen. Zu diesen zählt z.B. die andauernde terroristische Bedrohungslage, die das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nachhaltig tangiert. Daneben wird auf das veränderte Nutzerverhalten im Bereich von Telekommunikation und Telemedien sowie das veränderte Kommunikationsverhalten von Gefährdern und Straftätern eingegangen. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Ermächtigungen an aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Das ist neu im rheinland-pfälzischen Polizeirecht Die Polizei verfügt künftig über Kennzeichenlesegeräte, die anlassbezogen eingesetzt werden können. Verdeckte Datenerhebungen sind jetzt bereits im Vorfeld konkreter Gefahren zulässig, wenn es um die Verhütung terroristischer Straftaten geht. Die Einführung neuer Einsatzmittel (Bodycam) wurde ebenfalls im Gesetz abgebildet. Der Gesetzgeber hat außerdem der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum umfassenden Bereich des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und personenbezogenen Daten Rechnung getragen. Bisher schlichte Generalklauseln zur Datenerhebung, -speicherung und -übermittlung wurden durch bereichsspezifische Ermächtigungsnormen ersetzt. Neue Organisationsstruktur Ferner berücksichtigt die 5. Auflage des Kommentars die vom Gesetzgeber veränderte Organisationsstruktur, die die Effektivität der Polizeiarbeit sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Verhütung von Straftaten verbessert. Ein neues Polizeipräsidium »Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT)« soll zukünftig als landesweit zuständiges Polizeipräsidium einsatzunterstützend tätig sein und Zuständigkeiten, Aufgaben sowie Aufbau- und Ablauforganisationen der BePo, des WSPA und der ZPT bündeln. Die Landespolizeischule ist in der Hochschule der Polizei aufgegangen. Das leistet der Kommentar Die bewährte Struktur des Kommentars wurde beibehalten. Die Erläuterungen erleichtern zum einen die sachgerechte Entscheidung im Eilfall und ermöglichen zum anderen eine vertiefte Einarbeitung in die einzelnen Fachgebiete. Zahlreiche Fallbeispiele und die Darstellung grundsätzlicher Probleme des Verfassungs- und Polizeirechts unterstützen den Leser bei diesen Aufgaben. Studierende schätzen den Kommentar als kompetentes Nachschlagewerk zum rheinland-pfälzischen Polizeirecht. Neben den Erläuterungen zu allen Vorschriften des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) enthält der Kommentar auch auszugsweise Kommentierungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG).
Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)
Neuregelungen bei Bannmeile und Vermummungsverbot Die Neuauflage des eingeführten Kommentars berücksichtigt u.a. die im April 2017 vorgenommenen Änderungen des NVersG. Zu nennen sind z.B. der Wegfall der Bannmeile rund um den Landtag und die Herabstufung des Vermummungsverbotes zur Ordnungswidrigkeit. Alle weiteren Änderungen, insbesondere aber die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur der letzten Jahre – beides berücksichtigt bis September 2017 – sind in das Buch eingearbeitet worden. Aktuelle Problemfälle Fragen des Umgangs mit Versammlungen auf Privatgrundstücken (im Gefolge der Fraport-Entscheidung des BVerfG), polizeiliche Beobachtungsmaßnahmen und der Themenkomplex Infrastruktur/Camps haben in Praxis und Wissenschaft für rege Diskussionen gesorgt. In der Neuauflage des Kommentars gibt der Autor praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Antworten auf Zweifelsfragen, denen er im Rahmen seiner vielen Fortbildungsveranstaltungen für Polizei und Verwaltung begegnet. Vorbildfunktion Das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) hat sich in der Praxis bewährt. Es hat sogar bundesweit Vorbildcharakter gewonnen und das neue Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein inspiriert.
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Materie des Versammlungsrechts zum Landesrecht. Nachdem bisher nur einzelne Landesversammlungsgesetze erlassen wurden war es nicht leicht, einen Kommentar zu konzipieren, der bundesweit nutzbar und zukunftsfähig ist. Aus diesem Grund kommentieren die Autoren in einem ersten Teil des Werkes die Vorschriften des Bundes-Versammlungsgesetzes (VersG). Die meisten der dort verankerten Grundsätze werden sich auch in jedem künftigen Versammlungsgesetz finden. Besonderen Wert haben die Verfasser auf eine umfangreiche Erläuterung des Umgangs mit rechtsradikalen Versammlungen gelegt. Die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2000 ist lückenlos dokumentiert. In einem neuen Teil 2 ist das Bayerische Versammlungsgesetz vom 1. Oktober 2008 vollständig abgedruckt. Mit Ausnahme des Art. 15, der dem § 15 VersG entspricht, verzichten die Verfasser auf eine Kommentierung, da dieses Gesetz nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2009 keinen Bestand haben wird. Das daraufhin eingebrachte bayerische Änderungsgesetz 2009 wurde mitsamt amtlicher Begründung ebenso aufgenommen, da sich hieraus entnehmen lässt, wie die künftigen Landesregelungen aussehen können. Ferner finden sich im Anhang des Kommentars die Gesetzestexte der neuen Landesversammlungsgesetze von Sachsen und Sachsen-Anhalt inklusive der dazugehörigen Verordnungstexte. Neben dieser grundlegenden inhaltlichen Überarbeitung wurde die 7. Auflage des eingeführten Werkes durch Eingliederung in die Reihe »Polizeirecht kommentiert« völlig neu gestaltet. Das auf DIN A5 vergrößerte Format verbessert die Lesbarkeit. Die bekannt hochwertige Ausstattung bleibt erhalten. Der Kommentar ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert und berücksichtigt in gewohnter Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen. Das Werk eignet sich außerdem für die Ausbildung an den Hochschulen der Polizei und bietet darüber hinaus auch Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten wertvolle Hinweise und Orientierungshilfen.