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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht
Seit Gründung der Forschungsstelle bzw. des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum 1987 greifen die Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht aktuelle Themen aus diesem Rechtsbereich auf. Ob Dissertationen, Tagungsbeiträge, Rechtsgutachten oder Kommentierungen relevanter Gerichtsentscheidungen – stets zeichnet sich die Schriftenreihe durch hohe Praxisrelevanz und wissenschaftliche Fachkenntnis aus.
Der Kapazitätsmarkt in Großbritannien und die Kapazitätsreserve in Deutschland
Versorgungssicherheit im Stromnetz Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt sind in vielen EU-Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen eingeführt worden, um dem sog. Missing-Money-Problem zu begegnen und Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten anzureizen. Da die Kapazitätsmechanismen je nach Ausgestaltung ein großes Marktverzerrungspotenzial aufweisen, hatte die EU mit den »Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014–2020« frühzeitig klare Vorgaben für diese aufgestellt. Kapazitätsmarkt und Kapazitätsreserve In Großbritannien wurde mit dem Energy Act 2013 die Electricity Market Reform umgesetzt und der Kapazitätsmarkt eingeführt. Drei Jahre später wurde in Deutschland mit dem Strommarktgesetz die Kapazitätsreserve eingeführt. Deren Erforderlichkeit hat das BMWK seinerzeit wie folgt kommentiert: »Mit einer Kapazitätsreserve stellen wir dem Strommarkt 2.0 eine zusätzliche Absicherung (sozusagen einen >Hosenträger< zum >Gürtel<) zur Seite.« Anlässlich dieser wenig sinnhaften Kombination befasst sich die Arbeit mit 7 Fragestellungen: Ist der Strommarkt in Großbritannien mit dem in Deutschland vor Einführung der Kapazitätsmechanismen strukturell vergleichbar gewesen? Was war der Auslöser für die Implementierung des Kapazitätsmechanismus im jeweiligen Staat und handelte es sich um den gleichen? Inwiefern bestehen Widersprüche in den Argumentationslinien für das Für und Wider des Kapazitätsmarktes bzw. der Kapazitätsreserve? Welcher Kritik sind der Kapazitätsmarkt und die Kapazitätsreserve ausgesetzt? Wie ist der Kapazitätsmarkt bzw. die Kapazitätsreserve im Lichte des Welthandelsrechts zu beurteilen? Sind der Kapazitätsmarkt und die Kapazitätsreserve im Lichte des Europarechts tatsächlich rechtmäßig? Wie ist die Kapazitätsreserve im Lichte des deutschen Verfassungsrechts zu beurteilen? Globale Regelungen Welthandelsrechtlich werden der Kapazitätsmarkt und die Kapazitätsreserve im Hinblick auf das Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen 940 (SCM-Agreement), das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) mit seinen Art. VI, XVI und XXIII sowie das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) mit seinem Art. XV näher beleuchtet. EU-Beihilferecht und europarechtliche Vorgaben Europarechtlich erfolgt insbesondere eine beihilferechtliche Begutachtung nach Art. 107 AEUV sowie anhand des EU-Sekundärrechts unter Einbeziehung des EU-Legislativpakets »Saubere Energie für alle Europäer« und des EU-Primärrechts, u.a. gemäß Art. 34f. AEUV.
Runderneuerte Energiewende? - Ökonomische, juristische und politische Herausforderungen
Drei Jahre nach dem Seebeben mit Atomunfall im fernen Fukushima und der in Folge runderneuerten deutschen „Energiewende“ befasste sich die XVIII. Jahrestagung des Instituts für Berg- und Energierecht mit zentralen Weichenstellungen in der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Die energierechtliche Planfeststellung von Erdkabeln
Masten von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen sind ein Symbol für die Abhängigkeit moderner Industriegesellschaften von der Versorgung mit elektrischer Energie. Sie stehen für technischen Fortschritt und für Wohlstand, aber auch für ungesunde Lebensbedingungen, die technische Überformung der Landschaft und den damit einhergehenden Verlust der „unberührten Natur“.
Netzzugangsregulierung auf dem Stromsektor in Deutschland und Frankreich - ein Vergleich
Regulierung im Energiebinnenmarkt Die seit dem Ende der 1990er Jahre von der Europäischen Gemeinschaft maßgeblich betriebene Öffnung des Strommarktes für den Wettbewerb hat die Schaffung eines voll funktionierenden Elektrizitätsbinnenmarktes zum Ziel. Jüngst wurden zu diesem Zweck die klassischen Regulierungsinstrumente durch das Dritte Energiebinnenmarktpaket verschärft und erweitert. Liberalisierung des Strommarktes Die Liberalisierung des Strommarktes gestaltet sich nach wie vor schwierig, insbesondere wegen der beachtlichen Systemunterschiede, die die Organisations- und Rechtsstrukturen in der Energiewirtschaft der Mitgliedstaaten seit jeher aufweisen. Es verwundert daher nicht, dass die Liberalisierung der Strommärkte von beachtlichen Widerständen und einer protektionistischen Haltung auf Ebene der Mitgliedstaaten begleitet wurde und wird. »Service public« contra »Daseinsvorsorge« Solche Tendenzen zeigen sich etwa in Frankreich, wo das Leitbild der Energieversorgung als service public tief verwurzelt ist. Im Gegensatz dazu hat sich in Deutschland das Verständnis von der »Daseinsvorsorge« als allein vom Staat zu gewährende Aufgabe gewandelt, Daseinsvorsorge kann bis zu einem gewissen Grad auch von privaten, im Wettbewerb stehenden Unternehmen erbracht werden. Strukturunterschiede im Vergleich Die Verfasserin vergleicht die Strukturunterschiede der Netzzugangsregulierung im Stromsektor in Deutschland und Frankreich und liefert neue Einblicke und Erkenntnisse. Zum einen betrifft dies die tatsächliche Umsetzung und praktische Wirksamkeit der Vorgaben aus Brüssel. Zum anderen sind die unterschiedlichen Lösungsansätze und Strategien hinsichtlich existierender Problembereiche in der deutschen wie der französischen Rechtsordnung von Interesse. Ergebnisse und Ausblicke Die Ergebnisse aus dem Rechtsvergleich dienen dazu, den Reform- und Vereinheitlichungsprozess zielgerichtet voranzutreiben, indem sie das Augenmerk des europäischen Gesetzgebers und der Praxis auf die Schwachstellen und Defizite lenken, die einem liberalisierten Strommarkt derzeit (noch) im Wege stehen.
Effektiv zu mehr Energieeffizienz?
Ausweislich der jüngsten energiepolitischen Programmatik sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene bildet die Steigerung der Energieeffizienz ein, wenn nicht schlechthin „das“ Schlüsselelement auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung.
Zustimmungsbedürftigkeit der Elften und Zwölften Atomrechtsnovelle?
Die Untersuchung widmet sich der Zustimmungsbedürftigkeit der Elften und der Zwölften Änderungsnovelle zum Atomgesetz. Dabei geht es um die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke und um verschiedene sicherheitsbezogene Regelungen, insbesondere aus europarechtlichem Anlass. In Auseinandersetzung mit den hierzu erfolgten Stellungnahmen, dem Schrifttum und vor allem der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden sämtliche relevanten verfassungsrechtlichen Umstände geprüft. Dabei zeigt sich vor allem, dass eine Zustimmungspflicht nach Art. 87c GG allenfalls ausnahmsweise in Betracht käme, weil beide Novellen rein materiellrechtlichen Charakters sind und die frühere Zuordnung des Gesetzesvollzugs zur Bundesauftragsverwaltung unberührt lassen. Die durch das BVerfG (zuletzt mit Beschluss vom 4.5.2010) kontinuierlich konkretisierten Voraussetzungen für die Beurteilung von Ausnahmefällen liegen nach Ansicht des Verfassers hier nicht vor. Von einer »Systemverschiebung im föderalen Gefüge von konstitutiver Bedeutung« könne keine Rede sein. Neben diesen breit abgestützten Ergebnissen enthält das Buch richtungweisende Ausführungen zur Dogmatik des Vollzugs von Bundesgesetzen nach der Föderalismusreform.
Neuer Ordnungsrahmen für die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen
Der Energiesektor ist geprägt durch ein hochdynamisches Marktgeschehen und eine wachsende Formenvielfalt von Kooperationen. Trotz zahlreicher Liberalisierungsanstrengungen bestehen verschiedene strukturelle Markteintrittsbarrieren. Zu ihnen gehören insbesondere die Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts, die einer überörtlichen Betätigung kommunaler Versorgungsunternehmen teilweise sehr hohe Hürden setzen. Das Buch beginnt mit einer Bestandsanalyse und schlägt dann ein neues Regelungskonzept vor. Dieses besteht in der Einführung einer eigenen Kategorie der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung, die ausschließlich auf den Energiemarkt bezogen ist – der »energiewirtschaftlichen Betätigung«. Damit verbindet sich der Wegfall bestimmter rechtlicher Bindungen, gleichzeitig aber auch der Wegfall bislang bestehender rechtlich begründeter Vorteile der kommunalen Unternehmen. Fortbestehen sollen das grundsätzliche Erfordernis der Verfolgung eines öffentlichen Zwecks und das Erfordernis der Leistungsfähigkeit. Das Werk richtet sich damit an Praktiker und an reformwillige Gesetzgeber in den Bundesländern, ausgehend von der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Der letzte Teil widmet sich der Verfassungskonformität der vorgeschlagenen Änderungen.
Probleme und Perspektiven im Energieumweltrecht
Rechtsbereiche, die eine besondere Beziehung zum Umweltschutz (namentlich: Schutz natürlicher Ressourcen wie Luft und Klima) aufweisen, werden inzwischen auch unter dem Sammelbegriff »Energieumweltrecht« zusammengefasst. Unterkategorien bilden das Recht der Erneuerbaren Energien, das Emissionshandelsrecht und immer mehr auch das Recht der Energieeffizienz und -einsparung. Ebenso wie das klassische Energiewirtschaftsrecht entwickeln sich diese Materien ausgesprochen dynamisch, was wiederum mit entsprechend forcierten Anstrengungen auf der Ebene des europäischen und des internationalen Umwelt- und Klimaschutzrechts zusammenhängt. Dabei können Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht keinesfalls isoliert betrachtet werden, sondern zwischen ihnen bestehen vielfältige Wechselwirkungen, die nicht unerhebliche Herausforderungen für Energiejuristen in Gesetzgebung, Verwaltung und unternehmerischer Praxis mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund befasste sich die XIII. Jahrestagung des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum am 6. März 2009 mit zentralen »Problemen und Perspektiven im Energieumweltrecht«. Der Band enthält die (aktualisierten) Tagungsreferate und fasst die dazu geführten Diskussionen zusammen.
Rechtsfragen der Einspeisung von Biogas in die Erdgasnetze
Infolge des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung (IEKP) gelten Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Ob und inwieweit damit effiziente und praktikable Regelungen gefunden wurden und ob diese sinnvoll durch das Recht der Anlagengenehmigung und der Förderung im EEG 2009 flankiert werden, zeigen die Tagungsbeiträge in diesem Band.
Wege zum »echten« Energiebinnenmarkt: Konsens im Ziel, Dissens über die Methoden
Die Entwicklungen auf den europäischen Strom- und Gasmärkten verlangen nach Ansicht der EU-Kommission eine Verbesserung des geltenden Regelungsrahmens. Das dritte Richtlinienpaket der EU-Kommission soll neue Strukturen schaffen.Ob die von der Kommission unterbreiteten Ansätze tatsächlich zu einem »echten« Energiebinnenmarkt führen, ist unter Energieökonomen, -juristen und -technikern äußerst umstritten. Dies zeigt sich auch in den dokumentierten Tagungsbeiträgen dieses Bandes.
Klimaschutz durch KWK-Förderung
Der Band analysiert die in der KWK-Novelle 2008 vorgesehene Zuschlagzahlung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen. Diese bildet einen wichtigen Bestandteil des »Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung«. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass diese Weiterentwicklung mit den Vorgaben der KWK-Richtlinie (2004/8/EG) ebenso vereinbar ist wie mit der Waren-verkehrsfreiheit nach Art. 28 EG und dem Beihilferecht nach Art. 87 und 88 EG. Größere Schwierigkeiten bereitet die grundrechtliche Beurteilung, in deren Mittelpunkt die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Stromnetzbetreiber steht.
Entflechtung im europäischen Energiebinnenmarkt
Im Jahre 1998 wurden die Strommärkte in Deutschland mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung, zurückgehend auf europäische Vorgaben, liberalisiert. Insbesondere wurden die bis dahin bestehenden Gebietsmonopole regionaler Energieversorger durch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vollständig aufgehoben.