Der Leitfaden vermittelt einen umfassenden Überblick über die Vorschriften zur Elternzeit. Der Autor behandelt ausführlich die teilweise sehr verzweigten und detaillierten Sonderregelungen dieser Rechtsmaterie. Berücksichtigt sind zudem das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz, das Elterngeld Plus und die flexible Elternzeit. In die 6. Auflage wurden zahlreiche neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte einbezogen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Elternzeit verschafft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem neugeborenen leiblichen, zur Pflege oder zur Adoption aufgenommenen Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf zu wahren.
Das Recht werdender Väter und Mütter
Hierzu gibt das Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz den Eltern und gewissen Pflegepersonen ein Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, regelmäßig für die Dauer bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dieses Recht verbessert die Rechtsstellung werdender Eltern, wenn sie sich für gewisse Zeit ausschließlich familiären Belangen widmen wollen.
»Das Buch berücksichtigt neben PflegeZG und FamPflegeZG auch das ›Elterngeld Plus‹ und die flexible Elternzeit. Damit ist es ein guter Ratgeber für alle Personalverantwortlichen, die sich mit den Fragen rund um die Elternzeit auseinandersetzen müssen.« Arbeit und Arbeitsrecht 2/2016
Echo der Fachpresse zur 2. Auflage
»Ein sehr empfehlenswertes Werkzeug für die Beratung!« Rechtsanwältin Birgit Scheibe, DiCV Münster, SOZIALRECHTaktuell 5/2012
Wichtiges zum Elterngeld und Elterngeld Plus
Mit dem Elterngeld oder Elterngeld Plus erhalten Familien mit Kind(ern) auf Antrag staatliche finanzielle Unterstützung. Mütter oder Väter, die kein eigenes Erwerbseinkommen hatten oder haben, erhalten 300 € Elterngeld. Eltern, deren bisheriges Einkommen aufgrund der Kinderbetreuung/-erziehung während der Elternzeit gemindert ist, erhalten zwischen 65 % und 67 % des bisherigen Nettoeinkommens (mind. 300 €), höchstens jedoch 1800 €. Das Elterngeld erhöht sich für weitere zu betreuende Kleinkinder um den Geschwisterbonus.
Neue Gestaltungsmöglichkeiten
Beim Basiselterngeld beträgt die Bezugsdauer zwölf Monate und es sind zwei Partnermonate zusätzlich möglich. Beim Elterngeld Plus beträgt die Bezugsdauer max. 24 Monate, in denen Elterngeld in Höhe von 50 % des Basiselterngeldes gezahlt wird. Es sind vier Monate Partnerbonus möglich. Basiselterngeld oder Elterngeld Plus werden nur auf Antrag gezahlt.
Kompetente Entscheidungshilfe
Die Broschüre informiert Personalverantwortliche und Eltern verständlich und kompetent über alles, was sie zum Thema Elterngeld wissen müssen.
Antworten auf alle Fragen zur Teilzeitarbeit
Der Autor behandelt alle ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit ausführlich und leicht verständlich. Zahlreiche Beispiele und Übersichten veranschaulichen die Darstellung. Kurzinformationen und praktische Tipps helfen den Beteiligten, konkrete Fragestellungen besser einzuordnen und sich in der individuellen Situation zurechtzufinden.
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung, Elternteilzeit oder Pflegeteilzeit nach dem TzBfG
Besondere Lebenssituationen oder allgemeines soziales Engagement können mit einer vollberuflichen Beschäftigung kollidieren. Eine Möglichkeit zur Lösung solcher Interessenkonflikte bietet die Teilzeitarbeit.
Sofern nicht bereits ein Teilzeitarbeitsverhältnis besteht, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das Einverständnis ihrer Arbeitgeber zur Verringerung der Arbeitszeit angewiesen. Scheitert eine einvernehmliche Lösung, besteht unter Umständen die Möglichkeit, auch gegen den Willen des Arbeitgebers eine Arbeitszeitverringerung durchzusetzen. Diese sogenannten Teilzeitansprüche sind in verschiedenen Gesetzen, u.a. im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und auch in einigen Tarifverträgen geregelt.
Brückenteilzeit und Verlängerung der Arbeitszeit
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit soll aber keine Einbahnstraße sein. Daher kann die Verringerung der Arbeitszeit von vornherein zeitlich befristet verlangt werden (Brückenteilzeit). Außerdem haben Teilzeitbeschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit.
Schutzbestimmungen im Mutterschutzgesetz
Schwangerschaft und Mutterschaft stehen unter dem besonderen Schutz der Gemeinschaft. Im Arbeitsrecht sorgt hierfür das zum 1.1.2018 neu gestaltete Mutterschutzgesetz, das während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zahlreiche Schutzbestimmungen wie z.B. das Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbote oder einen besonderen Kündigungsschutz vorsieht.
Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung
Aber auch sozialrechtlich gelten für Schwangere besondere Vorschriften. So regelt das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Fall einer Schwangerschaft.
Absicherung durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Der Schutz setzt sich auch nach der Entbindung fort. Neben dem Mutterschutzgesetz greift hier das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Daraus ergeben sich ein Anspruch auf Elterngeld und ein Recht auf Elternzeit, die auch vom Vater des Kindes genommen werden kann.
Rechte und Pflichten für Eltern und Arbeitgeber
Das Buch verdeutlicht sowohl Arbeitgebern als auch den Eltern die jeweiligen Rechte und Pflichten. Es verhilft damit allen Beteiligten zu einem problemlosen Umgang mit dieser vielschichtigen Rechtsmaterie.