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Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht
Vor dem Hintergrund der immer komplizierter werdenden rechtlichen Verknüpfungen, nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen und völkerrechtlichen Bereich, bietet die Reihe Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht Einsichten und Lösungsansätze für den theoretischen und praktischen Umgang mit den sich ergebenden Problemen. Die Reihe wird herausgegeben von Professor Dr. Eibe Riedel, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Ausländisches Recht, Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Universität Mannheim. In regelmäßigen Abständen erscheinen - entsprechend der Ausrichtung des Lehrstuhls - Dissertationen, Habilitationsschriften, Antrittsvorlesungen und Tagungsbände. Die einzelnen Titel der Reihe sind nicht nur für Wissenschaftler von Interesse, sondern bereichern auch den Praktiker aus unterschiedlichen Fachbereichen.
Human Rights Standards between Recognition, Confirmation, Affirmation and Change
Focus on Human Rights In this book Professors Jau-hwa Chen of Soochow University, Taipei, and Eibe Riedel of the University of Mannheim present 10 contributions from a joint human rights project. The problems faced by marginalized and disadvantaged individuals and groups are examined, with an emphasis on everyday life experiences. Persistent human rights violations are scoped, such as those relating to LGBTIQ+ issues, women’s sexual and reproductive health, and the social exclusion and marginalization of Indigenous tribes in Taiwan. Other contributions address forced evictions and housing rights, unresolved transitional justice issues, as well as constitutional court jurisprudence in Taiwan. Finally, as a warning, the book portrays negative developments in Hungary, where a shift away from parliamentary democratic representation toward increasingly authoritarian rule can be observed, and examines how opposition action outside Parliament may nevertheless succeed despite state interventions. Menschenrechte im Fokus In diesem englischsprachigen Buch präsentieren die Professoren Jau-hwa Chen von der Soochow University, Taipeh, und Eibe Riedel von der Universität Mannheim zehn Beiträge aus einem gemeinsamen Menschenrechtsprojekt. Die Probleme, mit denen marginalisierte und benachteiligte Individuen und Gruppen konfrontiert sind, werden unter besonderer Berücksichtigung ihrer Alltagserfahrungen untersucht. Auch anhaltende Menschenrechtsverletzungen werden analysiert, beispielsweise im Zusammenhang mit LGBTIQ+-Themen, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen sowie der sozialen Ausgrenzung und Marginalisierung indigener Stämme in Taiwan. Weitere Beiträge behandeln Zwangsräumungen und Wohnrechte, ungelöste Fragen der Übergangsjustiz sowie die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Taiwan. Abschließend stellt das Buch als Warnung negative Entwicklungen in Ungarn dar, wo eine Abkehr von parlamentarischer demokratischer Vertretung hin zu zunehmend autoritärer Herrschaft zu beobachten ist, und untersucht, wie Oppositionsaktionen außerhalb des Parlaments trotz staatlicher Eingriffe dennoch erfolgreich sein können.
Das konventionswidrige Gesetz
Die Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK Deutschland ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und unterliegt als solcher der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Mitgliedstaaten der EMRK sind verpflichtet, Urteile des EGMR zu befolgen. Die Arbeit analysiert, wie nationale Instanzen auf EGMR-Urteile in Fällen konventionswidriger Gesetze zu reagieren haben. Dies wird am Beispiel des Falls »Herrmann« aufgezeigt. Nach der Verurteilung Deutschlands durch den EGMR stand das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als konventionswidriges Gesetz fest. Aufgrund der Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK ergab sich eine umfassende Wiedergutmachungspflicht Deutschlands, die neben der Beendigung der Konventionsverletzung durch individuelle Maßnahmen auch eine Nichtwiederholungspflicht statuierte. Der Rechtsschutz für Betroffene Kernthese dieser Arbeit ist, dass Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung solcher Urteile eine zentrale Rolle einnehmen, indem sie individuellen Rechtsschutz gewährleisten: Gegen konventionswidrige Gesetze, die einen »self-executing«-Inhalt haben – also Gesetze, die entweder keiner Vollziehung durch die Verwaltung zugänglich sind oder dieser nicht zwingend bedürfen –, können Betroffene Rechtsschutz über die Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten erlangen. Der Judikative ist es so möglich, den Urteilsumsetzungspflichten nachzukommen. Der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO Insbesondere der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO im Rahmen einer solchen Feststellungsklage ermöglicht die temporäre Nichtanwendung eines konventionswidrigen Gesetzes im Einzelfall. Damit haben Betroffene ein Mittel in der Hand, um effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu erlangen, der in einem solchen Fall völkerrechtlich induziert ist. Aus dem Inhalt: Das konventionswidrige Gesetz – die materielle Rechtslage Innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen konventionswidrige Gesetze Individueller Rechtsschutz gegen Normen vor dem EGMR Das Bundesjagdgesetz als konventionswidriges Gesetz? Das Urteil »Herrmann« des EGMR und seine Umsetzung Besonders empfehlenswert für: Verwaltungsjuristen Verwaltungsrichter Justizministerien Fachanwälte für Verwaltungsrecht