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Schriften zum Recht der inneren Sicherheit
Die Werke der Reihe, herausgegeben von Professor Dr. Dirk Heckmann und Professor Dr. Thomas Würtenberger, beschäftigen sich eingehend mit polizeilichen Themen, die für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen von Bedeutung sind. Die behandelten polizeirechtlichen Fragestellungen der einzelnen Bände bieten nicht nur ein Forum für die kritische Auseinandersetzung mit dem Wandel des Rechts der Inneren Sicherheit, sondern sind auch eine Quelle neuer Impulse. Jeder Band der Reihe zeichnet sich durch eine umfassend recherchierte, umfangreich belegte und anschauliche Darstellung der jeweiligen Themengebiete aus.
Die Sonderpolizeien des Bundes
Wegweisende Untersuchung Das Buch befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des heutigen Aufgabenbestands der Sonderpolizeien unter Kompetenzgesichtspunkten sowie dem praktischen Erfordernis einer starken bundespolizeilichen Komponente. Historische Entwicklungen Die Aufgabe der Gefahrenabwehr wird infolge des Bedürfnisses nach umfassender Sicherheit sowie der angespannten Haushaltslage der meisten Bundesländer zunehmend vom Bund übernommen. Die Bundespolizei hat neben der einzigen in der Verfassung genannten Aufgabe (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) zahlreiche weitere Zuständigkeiten im In- und Ausland erhalten. Das Bundeskriminalamt hat sich von einer – rein für Informationsaustausch und Koordination errichteten – Zentralstelle zu einer mit zahlreichen Exekutivbefugnissen ausgestatteten Bundespolizeibehörde entwickelt. Der Zoll wurde von einer Finanzverwaltung, die zuvörderst fiskalische Aufgaben innehatte, zu einer weiteren Bundeseinrichtung mit zahlreichen polizeilichen Aufgaben ausgebaut. Der falsche Weg? Nicht nur der Personalkörper, sondern auch die Zuständigkeiten der Sonderpolizeien des Bundes (Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll) wachsen seit Jahren stetig an. Dies hat zu einer Verschiebung der Machtbalance zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes geführt. Der Autor setzt sich kritisch mit der fortschreitenden Zentralisierung der Polizeigewalt beim Bund auseinander. Er zeigt anschaulich die Redundanz der Zuständigkeiten von Spezialkräften in In- und Auslandseinsätzen auf und stellt im Schlusskapitel Lösungsansätze für eine verfassungsmäßige Gesamtarchitektur der Landes- und Bundespolizeibehörden vor.
Kosten-Nutzen-Abwägungen im Sicherheitsrecht
Kostenfaktor Sicherheit – rechtlich bewertet Die Erforschung und Erprobung neuartiger Sicherheitstechnologien kostet zunächst einmal vor allem Geld. Ob der erzielbare Sicherheitsgewinn die aufgebrachten Mittel rechtfertigt oder diese an anderer Stelle mit höherem Mehrwert hätten eingesetzt werden können, wird bisher oft nur unter dem Stichwort »Sicherheitsökonomie« diskutiert. Das Buch stellt diese Problematik erstmals vertiefend unter rechtlichen Gesichtspunkten dar. Der Autor zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen eines – auch – nach ökonomischen Kriterien handelnden Staates auf. Er erörtert den Stellenwert und die (verfassungs-)rechtlichen Grenzen des Wirtschaftlichkeitsdenkens im Sicherheitsrecht. Die gefundenen Ergebnisse werden anhand von Beispielen des Straßen- und Wasserrechts veranschaulicht. Kosten-Nutzen-Analyse – bessere staatliche Entscheidungen? Abschließend setzt sich der Verfasser eingehend mit der Frage auseinander, inwieweit das Verfahren einer monetarisierenden Analyse, d.h. einer Kosten-Nutzen-Analyse, die aktuelle Zahlenwerten verwendet, im Vergleich zur gegenwärtigen Abwägungspraxis bessere staatliche Entscheidungen zu erzielen vermag.
Persönlichkeitsschutz von Amtsträgern?, Zur Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte ... …ja oder nein? Diese Frage wird in Deutschland seit rund 60 Jahren auf politischer Ebene diskutiert. Die Verfasserin betrachtet das Thema aus juristischer Perspektive, um damit die Diskussion über die Kennzeichnungspflicht jenseits des politischen Willens inhaltlich voranzubringen. Aktuelle Rechtslage und Zulässigkeit Nach einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob und in welcher Form eine Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte auf Bundes- und auf bayerischer Landesebene rechtlich zulässig wäre. Zunächst arbeitet sie heraus, welche rechtliche Grundlage für eine Kennzeichnungspflicht herangezogen werden könnte. Anschließend klärt sie, ob damit ein Verstoß gegen nationale oder internationale Vorschriften vorliegen würde. Nationale und internationale Anforderungen Der zweite Teil der Darstellung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aufgrund internationaler oder nationaler Vorschriften für den Gesetzgeber nicht sogar geboten wäre.
Die Inlandsnachrichtendienste in Frankreich und Deutschland
Als Folge der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist der französische Inlandsnachrichtendienst institutionell reformiert worden. Diese Reform gibt – im Zusammenhang mit weitreichenden Veränderungen im französischen Nachrichtendienstrecht – Anlass zu einer Gegenüberstellung mit dem deutschen Verfassungsschutz. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Anforderungen an die Inlandsnachrichtendienste im europäischen Kontext arbeitet der Autor rechtsvergleichend Besonderheiten, unter anderem in den Bereichen der Rechtsgrundlagen, der Aufgaben und Befugnisse sowie der parlamentarischen Kontrolle, systematisch heraus und bewertet sie anhand von Vorgaben und Empfehlungen des Europarates.
»Streifenfahrten« im Internet
Polizei überwacht Bürger im Internet Polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zum Internet führen regelmäßig zu öffentlichen Diskussionen. Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung oder sonstige staatliche Internet-Überwachungen schüren die allgemeinen Ängste vor Grundrechtseingriffen. Seit über 15 Jahren ermitteln Polizisten verdachtsunabhängig im virtuellen Raum. Die Arbeit der Polizei setzt damit in einem frühen Stadium der Gefahrenabwehr ein, ohne dass die Betroffenen dies merken. Grundrechtseingriffe und Ermächtigungsgrundlagen Der Autor untersucht die möglichen Grundrechtseingriffe und die in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen von polizeilichen Maßnahmen mit Internetbezug. Er geht dabei von den verdachtsunabhängigen Ermittlungen mit ihren verschiedenen Maßnahmen aus. Virtuelle Selbstbestimmung Der Grundrechtsschutz vor polizeilichen Maßnahmen steht in der vom Medium Internet dominierten Gegenwart vor neuen Herausforderungen. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann in der virtuellen Welt nicht mehr umfassend dem Selbstbestimmungsprinzip des Einzelnen gerecht werden. Die Darstellung schließt infolgedessen mit einer Weiterentwicklung dieses Grundrechts zu einem Recht auf virtuelle Selbstbestimmung.
Adäquates Sicherheitsniveau bei der elektronischen Kommunikation
Elektronische Kommunikation löst herkömmliche Kommunikationsformen wie den klassischen Brief zunehmend ab. Das ist technisch einfach, effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Allerdings werden hier, wie auch in anderen Kontexten der Internetnutzung, Fragen der IT-Sicherheit aufgeworfen: Wie steht es mit der Verlässlichkeit und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation bei einfachen und signierten E-Mails oder der De-Mail? Besonders dann, wenn es um sensible Inhalte wie diejenigen von Berufsgeheimnisträgern (Ärzten, Anwälten, Steuerberatern etc.) geht. Obwohl es Vorschriften zum Geheimnisschutz wie § 203 StGB gibt, fehlten bislang juristische Analysen zum adäquaten Sicherheitsniveau bei der elektronischen Kommunikation. Diese Lücke schließt die an der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik der Universität Passau entstandene Studie. Am Beispiel des Einsatzes des E-Postbriefs durch Berufsgeheimnisträger untersucht das Team um Professor Dirk Heckmann die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen der Kommunikationssicherheit in elektronischen Prozessen. Dabei entwickeln die Autoren den Begriff der IT-Sicherheit als variable, kontext- und einzelfallabhängige Größe, wobei sie die Forderung nach einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als bloß unverhältnismäßigen Zugewinn an IT-Sicherheit kritisieren. Die Studie schließt mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Grundrechtsschutz durch verfahrensrechtliche Kompensation bei Maßnahmen der polizeilichen Informationsvorsorge
Die polizeiliche Informationsvorsorge gibt Anlass, neu über den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit nachzudenken. Die modernen Möglichkeiten im Bereich der Informationstechnologie und das Bedürfnis, zukünftigen Schäden für schutzwürdige Rechtsgüter so früh wie möglich zu begegnen, sind Ausgangspunkt für polizeiliche Maßnahmen wie die Rasterfahndung, die automatisierte Kennzeichenerfassung, die Online-Durchsuchung, die Vorratsdatenspeicherung und viele mehr. Charakteristisch für diese Gruppe modernen Polizeihandelns ist, dass sie aus dem System materieller Eingriffsschwellen herausfällt. Die bewährte Gefahrendogmatik stößt hier an ihre Grenzen. Ausgehend von einer Reihe jüngerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts greift die Darstellung den Gedanken des Grundrechtsschutzes durch Verfahren auf und untersucht ihn auf seine Bedeutung für die Informationsvorsorge. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist die Möglichkeit, Defizite auf Ebene des materiellen Grundrechtsschutzes durch verfahrensrechtliche Anforderungen an die Informationsvorsorgemaßnahmen zu kompensieren. Dazu arbeitet die Autorin die Defizite anhand einschlägiger Maßnahmen heraus und setzt sie mit Hilfe des Kompensationsgedankens in Beziehung zu grundrechtsschützenden Potentialen verfahrensrechtlicher Mittel.
Der Rechtsrahmen für polizeiliche Maßnahmen bei Staatsbesuchen
Die Gefahrenabwehr bei einem Staatsbesuch stellt eine außerordentliche Herausforderung für alle beteiligten Polizeieinsatzkräfte dar. Anspruchsvolle Einsatzlagen, wie der sichere Transport des Staatsgastes in der Fahrzeugkolonne, der Umgang mit Versammlungen und Demonstrationen oder die Absicherung der eigentlichen Besuchszone, erfordern eine komplexe Maßnahmenorganisation. Zahlreiche Begleitmaßnahmen müssen im Vorfeld der Ereignisse geplant und umgesetzt werden. Dabei sind verschiedene Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder beteiligt. Nach der einleitenden Darstellung der gegenwärtigen Praxis bei Staatsbesuchen in der Bundesrepublik behandelt der Autor die allgemeinen und speziellen Schutzgüter des Polizeirechts, die für den Schutzauftrag der Polizei bei einem Staatsbesuch bestimmend sind. Sodann werden die Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche der Polizeibehörden des Bundes und der Länder dargestellt und die Zusammenarbeit der Beteiligten untersucht. Schließlich wird der rechtliche Rahmen der Einzelmaßnahmen betrachtet, die regelmäßig zur Gefahrenabwehr bei einem Staatsbesuch getroffen werden. Neben der Untersuchung der standardisierten Gefahrenabwehrmaßnahmen ist ein Schwerpunkt des Buches der Einrichtung sogenannter Sicherheitszonen durch die Polizei gewidmet.
Terrorlisten
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten hat die Bekämpfung des Terrorismus eine neue Dimension erreicht und dazu geführt, dass sich die internationale Staatengemeinschaft neuen, politischen aber vor allem auch rechtlichen Herausforderungen gegenübergestellt sieht. Ein durch den Sicherheitsrat der UN neu eingeführtes Instrumentarium stellen die sog. Terrorlisten als Individualsanktionen dar, mit dem Zweck, die Finanzquellen terroristischer Vereinigungen auf Dauer auszutrocknen. Durch sie werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, Gelder und sonstige wirtschaftliche Ressourcen von terrorverdächtigen Personen einzufrieren sowie Dritten zu untersagen, den Gelisteten Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung zu stellen. Der Band setzt sich mit den vielseitigen Rechtsfragen der Terrorlisten der UN und EU sowie den mit ihnen verbundenen ebenenübergreifenden Sanktionsregimen auseinander. Dabei widmet sich die Autorin zunächst der historischen Entwicklung der Sanktionsregime und zeigt im Folgenden die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen der Terrorlisten für die Betroffenen auf. Den Schwerpunkt des Werks bildet die Frage nach den vorhandenen Rechtsschutzmöglichkeiten und -lücken. Zum Schluss wird das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit erörtert, welches mittlerweile ebenenübergreifend wahrzunehmen ist. Dabei zeigt das Beispiel der Terrorlisten besonders deutlich, dass nationales und Unionsrecht in eine komplexer werdende Völkerrechtsordnung eingebunden sind. Das rechtliche Mehrebenensystem entwickelt sich dynamisch fort und führt im Völkerrecht zunehmend zur Orientierung am Individuum.
E-Mail-Überwachung zur Gefahrenabwehr
Die allgemeinen Gefährdungslagen des Internets – wie z.B. die Verbreitung terroristischer Inhalte, von Kinderpornographie oder von Schadsoftware (Trojaner) – sind mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geeignet, polizeiliche Schutzgüter zu schädigen. Dies hat zur Folge, dass die Polizei im Digitalzeitalter auch für die Abwehr von Gefahren zuständig ist, die aus der Nutzung des Internets resultieren. Der E-Mail-Verkehr stellt eine der wichtigsten und häufigsten internetbasierten Telekommunikationsarten dar. Daher entwickelt sich die Problematik präventiver E-Mail-Überwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr zu einem zentralen Thema des aktuellen Polizeirechts. Die Untersuchung behandelt systematisch die Rechtsfragen der präventiv-polizeilichen E-Mail-Überwachung. Der Verfasser berücksichtigt dabei insbesondere die landesrechtlichen Grundlagen dieser verdeckten polizeilichen Maßnahme zur Informationserhebung. Die Arbeit analysiert sowohl verfassungsrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Zweifelsfragen und gibt dem Leser überzeugende Antworten an die Hand.
Generalklausel und Standardmaßnahme
Die Generalklausel ist die zentrale Befugnisnorm und Grundsatzbestimmung im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht. In der polizeirechtswissenschaftlichen Literatur wird sie als unverzichtbar angesehen: Sie ermöglicht als letzter Rettungs- und permanenter Notanker die Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen dort, wo der Gesetzgeber weder sondergesetzliche Eingriffsgrundlagen noch Standardmaßnahmen zur Verfügung stellt bzw. stellen kann. Vor diesem Hintergrund überraschen die immer noch bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die exakte Bestimmung des Anwendungsbereichs der Generalklausel. Während weitgehend Konsens darüber herrscht, wie die unbestimmten Rechtsbegriffe ihres Tatbestandes auszulegen sind, wird die vorrangige Frage des »Ob« der Anwendung der Generalbefugnis in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu wenig beachtet. Der Autor bestimmt die Reichweite der Generalklausel, indem er seinen Fokus insbesondere auf das Verhältnis der Generalklausel zu den Standardmaßnahmen als eines der zentralen Probleme des gegenwärtigen Polizei- und Ordnungsrechts richtet. Dabei werden die spezifischen polizei- und ordnungsrechtlichen Konstellationen auftretender Normenkonkurrenzen sowie die lückenhaften Lösungen der Gesetzgeber vorgestellt. Der Verfasser erläutert ausführlich am Beispiel von sechs Referenzmaßnahmen, unter welchen Voraussetzungen die Verwaltungsgerichte den Rückgriff auf die Generalklausel zulassen. Darüber hinaus stellt das Werk die in der Literatur vertretenen Konzeptionen und Kriterien zur Abgrenzung der beiden Befugnistypen Generalklausel und Standardmaßnahme dar. Daran anknüpfend entwickelt der Autor eine eigene und neue Lösung. Die Darstellung schließt eine Lücke im polizeirechtswissenschaftlichen Diskurs um die Bestimmung des Verhältnisses der Generalklausel zu den Standardmaßnahmen und bietet eine klare Handlungsanleitung für die Praxis.
Der Prümer Vertrag
In einem zusammenwachsenden Europa gewinnt auch die Zusammenarbeit der Polizeien immer mehr an Bedeutung. Grundlegend ist dabei insbesondere ein schneller und effektiver Austausch von Daten, der auch die Rechte des Betroffenen in ausreichendem Umfang wahrt. Mit dem Vertrag von Prüm wurde 2005 ein Vertragswerk geschaffen, mit dem der polizeiliche Datenaustausch auf eine neue Ebene gehoben wurde. Im Wege eines Trefferabgleichs sind DNA-Daten und daktyloskopische Daten im Rahmen eines automatisierten Verfahrens abrufbar. Dieses Konzept hat sich in der relativ jungen Geschichte des Prümer Vertrages bereits auf europäischer Ebene durchgesetzt und gilt seit 2008 als Beschluss für alle EU-Mitgliedstaaten. Die Autorin widmet sich diesem bisher noch wenig beleuchteten Vertrag. Dabei wird der Inhalt dargestellt, in den Kontext bisher bestehender Regelungen eingeordnet und auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüft. Darüber hinaus untersucht die Verfasserin die Vorgehensweise der Vertragspartner und vergleicht das Regelungsmodell mit anderen Regelungskonzepten. Schließlich wird auch die Frage beantwortet, in welchem Umfang der Prümer Vertrag den Grundsatz der Verfügbarkeit verwirklicht.
Der Aufgabenwandel des Bundeskriminalamtes
Das Bundeskriminalamt gehört zu jenen Einrichtungen im Verwaltungsorganisationsrecht des Bundes, die seit ihrer Gründung zu Zeiten der Entstehung des Grundgesetzes einen tiefgreifenden Aufgabenwandel erfahren haben. Es war ein langer, von vielen politischen Auseinandersetzungen und Kontroversen begleiteter Weg von der ursprünglichen Funktion des BKA als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei bis hin zur jetzigen Stellung der Behörde. Heute ist sie Knotenpunkt beziehungsweise maßgebliche Schnittstelle im nationalen und grenzüberschreitenden Datenverbund sowie in der länderübergreifenden Verbrechensbekämpfung – vor allem im Bereich des Terrorismus. Die Verfasserin analysiert zunächst umfassend die historischen Entstehungs- und Ausgangsbedingungen des Bundeskriminalamtes, die originäre Gründungsidee sowie die verfassungsrechtliche Verankerung des Amtes. Die Darstellung zeichnet dann die Entwicklungsschritte, die das Amt in den letzten sechzig Jahren im Einzelnen in der Verwaltungswirklichkeit durchlaufen hat, detailliert nach. Abschließend misst die Autorin den dabei festgestellten Funktionen- und Aufgabenwandel an den Vorgaben des Grundgesetzes und unterzieht ihn einer kritischen rechtlichen Würdigung. Die Untersuchung schließt eine Lücke in dem bislang noch unzureichend geführten wissenschaftlichen Diskurs um die Neupositionierung des Bundeskriminalamtes im Gefüge des deutschen Sicherheitsföderalismus.
Bedingt abwehrbereit? - Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen auf Kosten Unschuldiger am Beispiel des Luftsicherheitsgesetzes
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.2.2006 zum sog. Luftsicherheitsgesetz ist die gesetzlich ermöglichte staatliche Tötung unschuldiger Menschen auch als Ultima-Ratio-Maßnahme im Falle des »Szenarios des 11. Septembers« unzulässig. Somit ist ein Eingriff in die Grundrechte der Passagiere an Bord auch dann ausgeschlossen, wenn nur auf diese Weise unzählige Menschen am Boden vor dem Tod bewahrt werden könnten. Zentraler Gegenstand der Darstellung ist die Frage, ob das Grundgesetz dieses Ergebnis fordert oder ob das Grundgesetz im Hinblick auf die staatliche Schutzpflicht für jedes menschliche Leben auch eine andere Auslegung zulässt.
Der Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen im Polizeirecht der Länder
Eine Überwachung der Kommunikation dient der Polizei in vielen Fällen zur Sachaufklärung, ist jedoch besonders dort problematisch, wo eine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensbeziehung betroffen ist. Fundiert stellt der Autor dar, wie diese Vertrauensbeziehungen zu begründen sind und inwieweit ein polizeilicher Eingriff geduldet werden muss. Er entwickelt eine Art von »Vertrauensverhältnis-Verfassungsrecht« durch die Gegenüberstellung von Strafprozess- und Polizeirecht. Auf diese Weise erleichtert er die Interessenabwägung, die im Einzelfall vorgenommen werden muss, wenn es zu einem polizeilichen Informationseingriff in ein geschütztes Vertrauensverhältnis kommt.
Klassische Standardbefugnisse im Polizeirecht
Im Mittelpunkt des Werkes stehen die polizeilichen Standardbefugnisse mit ihren unterschiedlichen Anwendungsvoraussetzungen und Regelungsinhalten. Anschaulich stellt der Autor die Bezüge zur polizeilichen Generalklausel dar und zeigt die verfassungsrechtliche Relevanz der einzelnen Befugnisse auf. Außerdem weist er auf die Besonderheiten des Regelungssystems der Standardbefugnisse hin und wirft auch einen Blick auf die Befugnisnormen, die das Strafprozessrecht bereithält.