Filter
Recht und Neue Medien
Die Werke der Reihe Recht und Neue Medien zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Das Vertragsrecht der digitalen Güter
Digitale Inhalte und Dienstleistungen im deutschen Schuldrecht Die Europäische Union löste mit der im Jahr 2019 beschlossenen Richtlinie (EU) 2019/770 über vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen die größte Schuldrechtsreform des deutschen Rechts seit 2001 aus. Das Vertragsrecht der digitalen Güter im Kontext von Urheberrecht und Datenschutzrecht Diese Abhandlung prüft die Umsetzung der genannten Richtlinie in §§ 327 ff. BGB auf deren Richtlinienkonformität, unterbreitet Vorschläge für die Auslegung und praktische Anwendung der neu in das BGB eingefügten Normen. Damit trägt das Buch zur Klärung des Verhältnisses dieser Vorschriften zum bestehenden besonderen Schuldrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht bei. Detaillierte Analyse der der richtlinienkonformen Umsetzung Das Werk erläutert im allgemeinen Teil detailliert den Regelungsgehalt der Richtlinie vor und grenzt diesen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Urheber- und Datenschutzrecht ab. Der Hauptteil der Arbeit widmet sich der Einordnung des Vertrags über digitale Güter in das schuldrechtliche System des BGB und der Lösung der Kollisionen mit bestehendem Recht. Außerdem wird für jede einzelne Norm deren richtlinienkonforme Umsetzung geprüft, und es werden kommentarähnlich Vorschläge zur Auslegung und Anwendung der Normen gemacht. Wegweisende Darstellung für die Praxis Eine tiefergehende Einarbeitung in diese neue Materie ist für alle im Zivilrecht tätigen Juristen in Ausbildung und Praxis unverzichtbar, da die Reform auf diverse Bereiche des gesamten Zivilrechts ausstrahlt. Dies liegt insbesondere daran, dass im Zeitalter der Digitalisierung eine Vielzahl von Verträgen in allen Lebensbereichen digitale Inhalte enthält. Um solche Verträge rechtssicher einordnen zu können, ist es vor allem für Richter und Rechtsanwälte wichtig, über detaillierte Kenntnisse der §§ 327 ff. BGB zu verfügen.
Von SOPA zum Copyright Alert System
In diesem Werk wird zunächst die grundsätzliche Funktionsweise des Internets dargestellt, wobei ein Augenmerk auf die technischen Standards der Datenübertragung anhand des OSI/ISO-Schichtenmodells gelegt wird. Ferner werden die technischen Vorgänge in Form der verschiedenen Streaming-Methoden dargestellt. Danach werden die technischen Möglichkeiten aufgezeigt, um sodann eine Bewertung der bestehenden Rechtslage in den USA, die vorhandenen Lücken und das Bedürfnis für eine Schließung dieser Lücken aufzuzeigen.
Der Schutz der Persönlichkeit im Internet
Dieser Band präsentiert die Schriftfassung aller Vorträge, die während des 12. @kit-Kongresses, der zugleich das 2. Forum „Kommunikation & Recht“ war und am 21./22. Juni 2012 in Hamburg unter dem Generalthema „Der Schutz der Persönlichkeit im Internet“ stattfand, gehalten wurden. Fester Bestandteil eines jeden @kit-Kongresses ist die Podiumsdiskussion, die sich heuer mit der Frage „Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik?“ beschäftigte. Sie stand unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Martin W. Huff, Journalist und Lehrbeauftragter für Medienrecht, und war – wie immer – hochkarätig besetzt.
Innovation und Recht im Internet
Der im Frühjahr 2000 gegründete Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e. V., kurz @kit, hat sich zum Ziel gesetzt, das Recht der neuen Informationsmedien näher auszuleuchten und hierbei gewonnene Erkenntnisse in praxistauglicher Form der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln. Besonderer Wert wird dabei auf einen interdisziplinären Ansatz gelegt. Im Arbeitskreis wirken daher nicht nur Vertreter der verschiedenen juristischen Fachrichtungen, sondern auch Betriebs- und Volkswirte, Ingenieure, Techniker u. a. mit.