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BOORBERG Wissenschafts-Forum
Die Reihe BOORBERG Wissenschafts-Forum unter Herausgeberschaft des Verlages veröffentlicht Dissertationen aus allen Rechtsbereichen. Der Verlag schafft damit ein Forum für junge Wissenschaftler, die sich mit aktuellen Rechtsfragen fundiert auseinandersetzen.
Fiduziarische Grundrechte
Was sind fiduziarische Grundrechte? Welche fiduziarischen Grundrechte kennt das Grundgesetz? Was folgt aus der Einordnung als fiduziarisches Grundrecht? Auf diese Fragen gibt das Werk eine Antwort. Den Ausgangspunkt der Überlegungen bildet das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, das vom Bundesverfassungsgericht in zwei zentralen Entscheidungen als »fiduziarisches Recht« bezeichnet wurde. Doch weder das Bundesverfassungsgericht noch das Schrifttum, auf das das Gericht ausdrücklich verweist, definieren den Rechtsbegriff eindeutig – vielmehr noch: in dem Schrifttum, auf das in den Entscheidungen verwiesen wird, wird der Begriff »fiduziarisches (Grund-)Recht« überhaupt nicht gebraucht. Abhängigkeitsverhältnis zwischen verschiedenen Grundrechtsträgern Der Verfasser entwickelt deshalb mittels einer umfassenden Herleitung einen eigenen Definitionsansatz. Dabei wird eine Perspektive in den Fokus gerückt, die bislang im Schatten stand: das funktionale Abhängigkeitsverhältnis zwischen bestimmten Grundrechtsträgern, in dem durch die Ausübung bestimmter Grundrechte erst die Grundbedingung für die Ausübbarkeit anderer Grundrechte geschaffen wird. Die so erkannte Struktur des fiduziarischen Grundrechts schafft die Basis für eine Übertragung der ausgehend vom Elternrecht gewonnenen Erkenntnisse auf andere Grundrechte, namentlich auf die Mediengrundrechte des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG sowie die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG. Grundrechte und Grundpflichten Der Autor zeichnet die großen Linien der Grundrechtsdogmatik nach und reichert sie durch eigene Gedanken an. Er behandelt mitunter das Rechtsinstitut der Grundpflicht, die Frage nach dem Bestehen einer allgemeingültigen (liberalen) Grundrechtstheorie, die Möglichkeit eines Missbrauchs von Grundrechten, die Grenzen negativer Freiheit sowie potenzielle Vermutungsregeln bei der Auflösung einer Grundrechtskollision.
Die Wirksamkeit des Bewerberdatenschutzes beim Pre-Employment Screening
Der Bewerberdatenschutz in der Praxis Die Masse der Fachliteratur zum Bewerberdatenschutz richtet den Fokus meist auf die Fragen, welche Daten in typischen Bewerbungsverfahren erhoben werden dürfen und welche arbeits- und datenschutzrechtlichen Obergrenzen es hierbei gibt. Dieses Buch stellt genau die gegenteiligen Fragen: Was muss zwingend erhoben werden? Was ist die Untergrenze bei der Prüfung von Bewerbern in Einstellungsverfahren? Was erwartet der Gesetzgeber an Mindestanforderungen bei Berufsträgern? Hierbei ist das Prüfkriterium der Zuverlässigkeit das häufigste, das der Gesetzgeber einsetzt. Welche Regelungen gibt es bei sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen Der wesentliche Beitrag des Buchs liegt darin, die bestehenden gesetzlichen Regelungen den kritischen Infrastruktursektoren zuzuordnen. Die Darstellung zeigt, dass die Menge an Vorschriften ein sinnvolles Maß bei weitem überschritten hat. Der Verfasser legt dar, dass eine Vereinheitlichung und Verschlankung insbesondere im Finanz- und Versicherungssektor notwendig erscheint – ebenso wie eine Harmonisierung über die kritischen Infrastruktursektoren hinweg. Pre-Employment-Screening und die rechtlichen Folgen Doch wie relevant sind diese Regelungen in der Praxis tatsächlich? Ob die rechtlichen Vorgaben zielführend sind, wurde anhand kostenpflichtiger Rechtsberatungsplattformen untersucht. Dazu wurden Fragen und Antworten im Umfang von 8.3 Millionen Wörtern manuell daraufhin überprüft, ob die rechtlichen Untergrenzen in einem Pre-Employment Screening einen Rechtsberatungsbedarf ausgelöst haben. Im nicht-öffentlichen Dienst trifft dies bei jedem vierten bzw. fünften Fall zu. Für Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst bei jedem zweiten. Fundierte Analyse des Status quo beim Datenschutz im Bewerbungsverfahren Der Band kann die Frage, welche charakterlichen Voraussetzungen ein Mensch erfüllen muss, um in sicherheitsrelevanten Positionen arbeiten zu dürfen, nicht vollständig beantworten. Die Analyse zeigt aber, welche Regelungen in Deutschland dafür existieren, ob sie in der Praxis relevant sind und dass Reformbedarf besteht.
Der Steuerverwaltungsakt mit Drittbetroffenen
Ungeklärte Fragen zu Steuerverwaltungsakten mit Drittwirkung Der Verwaltungsakt, der neben dem Inhaltsadressaten noch eine weitere Person betrifft, wirft eine Fülle an steuerverfahrensrechtlichen Problemen auf. Sie sind größtenteils noch ungeklärt. Ziel der Abhandlung ist es, Antworten auf diese Fragen herauszuarbeiten. Dafür ist zunächst eine eindeutige Begriffsbestimmung notwendig. Im Anschluss daran zeigt die Autorin anhand der vielfältigen Erscheinungsformen, die gerade in jüngster Zeit zugenommen haben, die gestiegene praktische Bedeutung von Steuerverwaltungsakten, die sich auch auf die Rechtspositionen Dritter auswirken, auf. Ferner wird veranschaulicht, in welchen Bereichen des Steuerrechts sich dieses Rechtsinstitut bereits eine gesicherte Existenz erworben hat. Dadurch soll die bestehende Kasuistik des BFH zu sog. »Drittanfechtungsfällen« systematisiert sowie für das von der Autorin entwickelte Rechtsinstitut ein fester Platz im Steuerrecht geschaffen werden. Die derzeitige Rechtsposition des Dritten im Steuerverfahrensrecht Die Rechtsposition des Dritten spielt im Steuerverfahrensrecht noch immer eine untergeordnete Rolle – und dies, obwohl teilweise Vorschriften aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz in die Abgabenordnung wörtlich übernommen worden sind, wobei in Ersterem die Verfahrensbeteiligung Dritter ein bekanntes und häufig erörtertes Phänomen darstellt. Dagegen sind eine Systematisierung der Rechtsschutzmöglichkeiten sowie eine Klärung der vorhergehenden verfahrensrechtlichen Problemstellungen für Drittbetroffene im Steuerrecht gänzlich unterblieben. Der Verwaltungsakt, der neben dem Inhaltsadressaten noch eine weitere Person betrifft, wirft daher eine Vielzahl steuerverfahrensrechtlicher Fragen auf. Sie sind auch darauf zurückzuführen, dass die Abgabenordnung am Handeln des Finanzamts orientiert ist. Dessen Maßnahmen betreffen nahezu ausschließlich einen Steuerpflichtigen, indem es ihn begünstigt oder belastet, den Besonderheiten, die dagegen beispielsweise dem Verwaltungsakt mit Drittwirkung eigentümlich sind, aber keine Rechnung trägt. Der Verwaltungsakt mit Drittwirkung Der Rechtsstaat gewährt in erster Linie dem Inhaltsadressaten eines Verwaltungsakts Rechtsschutz. In zahlreichen Fällen wird aber nicht nur die Rechtsposition des Inhaltsadressaten verletzt, sondern zugleich in die Rechtspositionen eines Dritten mittelbar oder unmittelbar eingegriffen. Der Dritte ist unter diesen Bedingungen durch den Inhalt des Verwaltungsakts betroffen. Allen denkbaren Dreieckskonstellationen ist gemein, dass jeweils neben dem Inhaltsadressaten noch eine weitere Person – ein Dritter – von dem Verwaltungsakt betroffen ist, dem der Verwaltungsakt jedoch regelmäßig nicht bekannt gegeben wird. Durch die fehlende Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Dritten ergeben sich jedoch weitreichende Folgeprobleme – abgesehen von der Frage, ob der Verwaltungsakt überhaupt ohne die Bekanntgabe an den Dritten wirksam werden kann.
Aktiva-Grenze und Zinsschranke
Rechtliche Würdigung des Status Quo und Neukonzeption der Steuergesetze für Fremdfinanzierung Die Arbeit von Timo Welzer verfolgt zwei Ziele: zum einen die Analyse des Status quo der steuerlichen Vorgaben zur Behandlung von übermäßigen Fremdfinanzierungsaufwendungen, zum anderen die Konzeption einer optimierten Neuregelung auf Basis einer Aktiva-Grenze. Die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers um eine Regelung zur steuerlichen Behandlung der übermäßigen Fremdfinanzierung werden seit jeher kontrovers diskutiert und kritisiert. Darüber hinaus wird immer wieder die Rechtmäßigkeit der geschaffenen Regelungen angezweifelt. Bislang ist es dennoch nicht gelungen, eine steuerliche Regelung zu schaffen, die sowohl rechtmäßig als auch zielführend und sachgerecht ist sowie zugleich auf Akzeptanz von Seiten der Praxis trifft. Deutschland: Der aktuelle Schutz vor Fremdfinanzierung aus dem Ausland Deutschland ist wie viele andere Länder von dem Problem betroffen, dass Unternehmen zwar die inländische Infrastruktur nutzen wollen, sich aber vielmals zugleich der inländischen Besteuerung durch eine gezielte Verschuldung und Fremdfinanzierung von im Inland ansässigen Unternehmen über die Grenze hinweg entziehen wollen. Gegen diese Praxis der übermäßigen Fremdfinanzierung aus steuerlichen Gründen geht Deutschland seit 1993 mit § 8a KStG vor und greift korrigierend in die steuerlichen Folgen bestimmter Fremdfinanzierungsmaßnahmen ein. Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde mit der sog. Zinsschranke nach § 4h EStG ein neues Instrument eingeführt, um sich gegen übermäßige Fremdkapitalzuführung und die hieraus resultierenden unerwünschten Folgen zu schützen.
Die Unterbringung psychisch Kranker
Was ist bei Eigen- bzw. Fremdgefährdung zu tun? Die Bearbeitung beschäftigt sich einleitend mit den Voraussetzungen der Unterbringung eines psychisch Kranken nach dem PsychKG NRW, sie kann aber wegen weitgehender Vergleichbarkeit der Landesgesetze auf diese übertragen werden. Der Autor erklärt eingehend, wann von einer erheblichen Eigen- bzw. Fremdgefährdung ausgegangen werden kann, und liefert hierfür Beispiele. Er geht auf die verschiedenen Verfahrensarten, insbesondere auf die in der Praxis überwiegend vorkommende einstweilige gerichtliche Anordnung, näher ein. Die Unterbringungsmaßnahmen im Einzelnen: Im Anschluss untersucht der Verfasser das Verhältnis der Unterbringung nach dem PsychKG NRW zu anderen in Frage kommenden Unterbringungsmaßnahmen. Dabei ist das Verhältnis zur betreuungsrechtlichen Unterbringung nach § 1906 BGB besonders relevant. Es zeigt sich, dass keine der beiden Maßnahmen generellen Vorrang genießt. Auch das Verhältnis zu der einstweiligen strafprozessualen Unterbringung nach § 126a StPO wird analysiert. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese Unterbringung hinter der Unterbringung nach den Landesgesetzen als subsidiär zurücktreten sollte. Hinsichtlich der Unterbringung nach §§ 1908i, 1846 BGB, von der in anderen Bundesländern viel häufiger Gebrauch gemacht wird als in NRW, ist hingegen kein generelles Vorrangverhältnis einer Maßnahme feststellbar. Weitere Maßnahmen, wie die Unterbringung nach den Landespolizeigesetzen, dem ThUG und dem IfSG werden ebenfalls erörtert. Künftige Entwicklungen: Abschließend macht der Autor einen Gesetzesvorschlag und gibt einen Ausblick zur weiteren Rechtsentwicklung.
Die Reichweite der Bindungswirkung von Zusagen in Eingemeindungsverträgen der Gebietsreform in Baden-Württemberg
Veränderungen im kommunalen Bereich – wie die Finanznot der Gemeinden oder der demografische Wandel – sind heute Ursache dafür, dass Zusagen aus Eingemeindungsverträgen, die im Rahmen der Gemeindegebietsreform in den 1970er Jahren zahlreich geschlossen wurden, noch zu Streit zwischen den längst zusammengewachsenen Gemeinden führen. Im Rahmen der Gemeindegebietsreform in den 1970er Jahren waren viele Gemeinden bereit, freiwillig ihre Selbstständigkeit zugunsten ihrer Eingemeindung in eine größere Gemeinde aufzugeben. Als Gegenleistung für den damit verbundenen Verlust ihrer Selbstständigkeit ließen sie sich von der sie aufnehmenden Gemeinde regelmäßig weitgehende Zusagen geben. Gegenstand vieler Eingemeindungsverträge sind deshalb Zusagen über die dauerhafte Erhaltung von Gemeindeeinrichtungen der eingegliederten Gemeinde, die deren bis zur Eingemeindung selbstständiges Infrastrukturniveau sichern sollten. Nachdem der Abschluss der Eingemeindungsverträge inzwischen viele Jahre zurückliegt und die nachhaltigen Veränderungen im kommunalen Bereich nicht von der Hand zu weisen sind, untersucht die Autorin in diesem Buch, unter welchen Voraussetzungen solche Zusagen für die aufnehmenden Gemeinden noch bindend sind bzw. ob die Bindungswirkung ausnahmsweise durchbrochen werden darf. Der erste Teil des Buches bietet einen Überblick über die Möglichkeiten der Eingemeindung und ihre rechtlichen Grundlagen. Der zweite Teil stellt die Voraussetzungen von Eingemeindungsverträgen anschaulich dar. Im dritten Teil des Buches folgt die Darstellung strittiger Zusagen aus Eingemeindungsverträgen anhand von Fällen aus der Rechtsprechung. Das Buch bietet sowohl für Studierende als auch für Praktiker konkret umsetzbares Wissen.
Muslimische Gemeinden in Deutschland im Lichte des Staatskirchenrechts
Das Thema »Islam und Grundgesetz« beherrscht seit Jahren den staatskirchenrechtlichen Diskurs. Ziel der Abhandlung ist es, diese Thematik in ihrer Ganzheit zu erfassen. Dieser Idee folgend, orientiert sich der Aufbau des Werks an drei typischen und immer wiederkehrenden verfassungsrechtlichen Spannungsfeldern, die beim Aufeinandertreffen von Islam und Grundgesetz entstehen. Zunächst untersucht der Verfasser den Komplex »Durch Art. 4 GG geschützte religiöse Gebote im Konflikt mit dem deutschen (Verfassungs-)Recht«, danach den Bereich »Der Islam und die Grundsätze der Neutralität und der Parität«. Schließlich befasst er sich mit dem Spannungsfeld »Die weitgehende Vorenthaltung des institutionellen Staatskirchenrechts«. In seinem Lösungskonzept setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwieweit sich das deutsche Staatskirchenrechtssystem an die sich geänderte Verfassungswirklichkeit anpassen muss und inwieweit eine Anpassung durch den Islam zu erfolgen hat.
Zur Bekämpfung von Streuschäden
Die Bekämpfung von Streuschäden ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Denn Unternehmen, die Streuschäden verursachen, schädigen nicht nur die Verbraucher. Vielmehr führt der Verstoß gegen Verbraucherrechte auch zu Marktverzerrungen. Geschädigte sehen aufgrund der – für Streuschäden charakteristischen – geringen Schadenshöhe in aller Regel davon ab, ihre Schäden vor Gericht geltend zu machen: Der damit verbundene Aufwand, insbesondere mit Blick auf das Prozesskostenrisiko, erscheint aus ihrer Sicht unangemessen. Deshalb kann sich die Verursachung von Streuschäden aus der Sicht des Gewerbetreibenden durchaus »lohnen«. Das Buch gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil zeigt auf, weshalb das geltende deutsche Recht keinen ausreichenden Schutz vor Streuschäden vorsieht. Zu diesem Zweck werden einige Instrumente untersucht, welche die deutsche Zivilrechtsordnung zur kollektiven Geltendmachung von Rechten vorsieht. Im zweiten Teil legt der Verfasser dar, weshalb der Typus einer Verbandsklage konzeptionell am besten geeignet ist, Streuschäden effektiv zu bekämpfen. Es wird erörtert, weshalb die Zusammenführung mehrerer Klagen in einem Prozess – etwa im Rahmen einer Sammel- oder Musterklage – keine Lösung bietet. Der dritte Teil enthält Vorschläge, inwieweit § 10 UWG, mit der Möglichkeit der Verbandsklage, modifiziert werden könnte, um der mit der Verursachung von Streuschäden einhergehenden Probleme Herr zu werden. Das Buch gibt Anregungen, wie ein wirksamer Rechtsbehelf gegen Streuschäden ausgestaltet sein könnte und welche Fehler vermieden werden sollten.