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Schriftenreihe Causa Sport
Die Internationalisierung des Sportgeschehens führt zwangsläufig zu länderübergreifenden Betrachtungsweisen. Die Schriftenreihe trägt den Besonderheiten des internationalen Sportrechts Rechnung und nimmt vor allem solche Beiträge auf, die sich der internationalen Wechselwirkungen zwischen privatem Sportverbandsrecht und (zwischen-)staatlichem Recht annehmen.
Haftung und Sportlerschutz in Risikosportarten, insbesondere im Tauchsport
Tauchsport und andere Risiko-Sportarten Risikosportarten, wie insbesondere der Tauchsport, werden heute immer häufiger ausgeübt. Dadurch ergeben sich vermehrt Fragen der Haftung und des Sportlerschutzes. Während in einigen Staaten gesetzliche Regelungen für Risikosportarten vorliegen, sind in anderen Staaten nur außergesetzliche Regelungen vorhanden. Haftung und Sportlerschutz – Unterschiede in Europa Die Autorin stellt die Lage in Deutschland, der Schweiz, Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein, Spanien und Frankreich dar. Speziell für den Tauchsport wurden Europäische Normen (EN) erstellt, die durch eine Zertifizierung für den jeweiligen Tauchsportverein oder die Tauchsportorganisation Verbindlichkeit erlangen. In der Schweiz ist das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten am 1.1.2014 in Kraft getreten. Auch in Spanien und Frankreich wird der Sport durch spezielle Gesetze geregelt. In einem Haftungsfall finden demnach dort entsprechende spezialgesetzliche Regelungen Anwendung. Anders hingegen in Deutschland, Österreich und im Fürstentum Liechtenstein. Je nach Sportart werden hier bei einem Haftungsfall – neben den allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Regeln – größtenteils außergesetzliche Regelungen zu einer Entscheidung herangezogen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und stellt auch den Schutz des Sportlers in Frage, da die Regeln in jedem Land unterschiedlich sind. Verbindliche Regelungen nötig Anhand von Fällen aus der Rechtsprechung zeigt die Verfasserin, dass ein Bedürfnis nach verbindlichen Regelungen bei den Risikosportarten, vor allem im Tauchsport, besteht. Sie untersucht die Zweckmäßigkeit von allgemein verbindlichen Regeln. Dabei prüft sie, ob die geltenden Regelungen Defizite aufweisen, insbesondere hinsichtlich des Ziels der Sicherheit von Dienstleistungen, der Gefahrenabwehr und der Anerkennung der verschiedenen Ausbildungen im Risikosportbereich. Eigenverantwortung, Dienstleister und Risiken bei Sportgruppen Im Vordergrund steht dabei die Haftung des Dienstleisters und der Tauchsportler untereinander. Ein weiterer Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den rechtlichen Problemen, die sich durch die Ausübung des Sports in Gruppen und aus der besonderen Eigenverantwortung beim Risikosport ergeben.
Das »olympische« Werbeverbot
Exklusivität der Vermarktungsrechte Kein sportliches Ereignis wird so zelebriert wie die Olympischen Spiele. Dabei werden weder Kosten noch Mühen gescheut. Längst steht nicht mehr alleine der sportliche Wettkampf im Vordergrund – zumindest hinter den Kulissen der Sportveranstaltung. Auch die ökonomische Seite nimmt immer größere Ausmaße an. Die Einnahmen aus der Vermarktung der Olympischen Spiele erreichen Milliardenbeträge und setzen sich aus TV-Rechten, Sponsoring, Lizenzen und Eintrittskarten zusammen. Dabei spielt die Exklusivität für die Vermarktung von Rechten eine bedeutende Rolle. Sowohl die Rechtsordnung (z.B. das OlympSchG) als auch eigene Regularien ermöglichen es dem IOC, die Exklusivität seiner Vermarktungsrechte zu gewährleisten. Problematisch wird es indes dann, wenn die IOC-Regelwerke rechtliche Grenzen überschreiten und dadurch das geltende Recht verletzen. Verbot von Werbemaßnahmen Nach »Bye-law 3 to Rule 40 of the Olympic Charter« und den Konkretisierungen durch die IOC-Richtlinie zu »Rule 40 (Bye-law paragraph 3, Olympic Charter) Use of Images of competitors, coaches, trainers or officials during the Period of the Games of the XXX Olympiad in London 2012« sowie Klausel 8 der »IOC Social Media, Blogging and Internet Guidelines for participants and other accredited persons at the London 2012 Olympic Games« ist es Athleten und anderen akkreditierten Personen grundsätzlich untersagt, während der Dauer der Olympischen Spiele die Veröffentlichung von Werbemaßnahmen zu gestatten oder selbst zu betreiben. Zu den Veröffentlichungen von Werbemaßnahmen gehören alle öffentlichen Handlungen sowie Äußerungen, die im Zusammenhang mit den Adressaten des Werbeverbots stehen. Bei Verstößen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch der Entzug der Akkreditierung. Grenzüberschreitung durch das IOC? Gehen diese Regelungen zu weit? Überschreitet das IOC mit seinem umfassenden Werbeverbot die gesetzlich zulässigen Grenzen? Existieren nicht vielleicht weniger restriktive Mittel, mit denen das Interesse des IOC an einer effektiven Vermarktung der Olympischen Spiele genauso gut durchgesetzt werden kann? Die Dissertation geht diesen Fragen nach. Dabei beschränkt sich die Untersuchung auf die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem europäischen Kartellrecht, den Art. 101 und 102 AEUV sowie den Grundfreiheiten. »Bye-law 3 to Rule 40 of the Olympic Charter« Im Wesentlichen verfolgt diese Arbeit somit zwei Ziele: Erstens wird untersucht, ob »Bye-law 3 to Rule 40 of the Olympic Charter« gegen das europäische Kartellrecht verstößt. Dabei berücksichtigt die Verfasserin auch die IOC-Richtlinie zu Rio 2016. Schwerpunktmäßig wird dabei auf den sog. Drei-Stufen-Test des EuGH aus seiner Meca-Medina-Entscheidung eingegangen. Grundfreiheiten Zweitens wird geprüft, ob das einschlägige Werbeverbot mit den Grundfreiheiten vereinbar ist. Hierbei arbeitet die Autorin zunächst die Eröffnung des Schutzbereichs der in Betracht kommenden Grundfreiheit heraus. Anschließend untersucht sie, ob Rechtfertigungsgründe vorliegen. Abschließend zeigt sie die prozessualen Möglichkeiten der betroffenen Athleten auf.
Persönlichkeitsrechtliche Schranken im Sportsponsoring
Abhängigkeit des Sports von der Wirtschaft Die wirtschaftlichen Aspekte eines Sponsorings scheinen für den Sport sowie die Wirtschaft auf den ersten Blick verlockend zu sein und für beide Seiten eine Win-win-Situation hervorzurufen. Ohne das Engagement von Sponsoren wäre der Sport jedenfalls nicht so weit entwickelt, wie er sich heute präsentiert. Die Ökonomisierung des Sports und die damit einhergehende gesteigerte Bedeutung des Sportsponsorings führen dabei nicht nur zu einer Weiterentwicklung und Förderung des Sports, sondern auch zu einer Abhängigkeit des Sports von der Wirtschaft bis hin zu einer Überkommerzialisierung des Sports. Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Sponsoringsubjekten Gleichzeitig ist zweifelhaft, ob sämtliche in der Praxis bekannten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Sponsoringsubjekten rechtmässig erfolgen. Oftmals werden solche Eingriffe durch Sponsoren sowie durch übergeordnete Verbände ohne grossen Widerstand hingenommen. Die wirtschaftlichen Aspekte werden in diesen Fällen den ideellen Werten des Sports vorgezogen. Eventsponsoring kontra Persönlichkeitsschutz Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Frage, ob bzw. inwieweit der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz (insb. Art. 27 und 28 ZGB) dem Einzelsportler-, Vereins-, Verbands- und Sporteventsponsoring Schranken setzt. Welche Wirkung die Normen des Persönlichkeitsschutzes im Kontext des Sportsponsorings entfalten, zeigt sie anhand zahlreicher Beispiele auf. Parallelen im internationalen Recht Das Werk basiert auf den schweizerischen Regelungen. Es eignet sich darüber hinaus auch als Ansatzpunkt für internationale Erwägungen.
Nationale und internationale Fußballrechtsprechung
Tradition des Sportrechts Das Sammelwerk über die Fußballrechtsprechung berichtet über die Rechtsfälle des Spielbetriebs. Vor den materiellen rechtlichen Ausführungen gibt der Verfasser einen Rückblick auf die Sportrechtsgeschichte – bis hin zu den »alten Griechen« und zu Ulpian – sowie auf die Rechtsprechung in der Weimarer Republik und weitere interessante Urteile der Vergangenheit. Mit »Hawk-Eye« und Torlinientechnik zu mehr Rechtssicherheit Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die bedeutsamen Fälle der jüngeren Vergangenheit. Ein Einschnitt erfolgte dabei durch das Eindringen der Technik in dieses Rechtsgebiet. »Dank Hawk-Eye kein Wembley-Tor mehr!«, stellt der Autor als These auf. Die Erfahrung mit der Torlinientechnik wird überwiegend positiv geschildert, teilweise jedoch mit Einschränkungen, etwa bei den Headsets, die den Schiedsrichter mit seinen Kollegen von der Linie verbinden. Dies lenkt nach Meinung einiger Bundestrainer den Hauptschiedsrichter von seiner eigentlichen Aufgabe ab. Einführung des Videobeweises Der Autor berichtet über das weitere Voranschreiten der Technik: Der Videobeweis, der in den Niederlanden schon gilt, soll auch in Deutschland in einer Versuchsphase getestet werden. Handspiel, Eckball, Freistoß sollen technisch überwacht werden. Ob die totale Überwachung durch die Technik ein richtiger Lösungsweg ist, kann aber nur die Praxiserprobung zeigen. Gerechtigkeit und Fair Play im Ländervergleich Der Anhang enthält – erstmals im deutschsprachigen Raum – einen Vergleich einzelner sportrechtlicher Fragestellungen für Deutschland, die Schweiz und Österreich. Dabei wird keine bloße Synopse durchgeführt, vielmehr werden Plausibilitätserwägungen und Gerechtigkeitsgesichtspunkte in den drei Rechtsordnungen herausgestellt. Der Aspekt des Fair Play stellt einen weiteren Vergleichsmaßstab dar. Von diesem Werk profitieren neben Sportrechtswissenschaftlern insbesondere Sportrichter. Dabei dient das Buch auch der möglichen Rechtsvereinheitlichung im DFB-Bereich.
Ein globaler Lösungsansatz zur Bekämpfung der Spiel- und Wettspielmanipulation im Sport
Fehlendes Vertrauen Spiel- und Wettspielmanipulationen haben sich in den vergangenen Jahren zu einer der größten Gefahren für den modernen Sport entwickelt. Sie verletzen nicht nur die Integrität des Sports, sondern führen letztlich dazu, dass die Gesellschaft das Vertrauen in einen fairen, manipulationsfreien Sport verliert. Handlungsmöglichkeiten von Staat und Verband Die Autorin analysiert sowohl die verbandsrechtlichen als auch die staatlichen Möglichkeiten, die Problematik der Spiel- und Wettspielmanipulation zu entschärfen. Dabei erläutert sie einerseits die repressiven und präventiven Möglichkeiten der Sportverbände und beleuchtet andererseits die sportwettmarktrechtlichen und strafrechtlichen Ansätze in den Rechtsordnungen verschiedener Staaten. Außerdem würdigt sie die »Convention on the Manipulation of Sports Competitions« des Europarats. Spielmanipulation verhindern Die Dissertation präsentiert einen weltweit praktikablen Lösungsansatz für die Bekämpfung der Spiel- und Wettspielmanipulation im Sport. In einem ersten Schritt erklärt die Verfasserin hierzu das Phänomen der Spiel- und Wettspielmanipulation und zeigt die Gefahren, die davon ausgehen, auf. Im zweiten Teil werden sowohl die verbandsrechtlichen als auch die staatlichen und überstaatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Spiel- und Wettspielmanipulation im Sport dargelegt. Einen globalen Lösungsansatz zur Bekämpfung der Spiel- und Wettspielmanipulation im Sport stellt die Autorin im dritten Teil vor. Eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse rundet die Arbeit ab.
Vertragsstabilität im internationalen Fussball
Arbeitsverträge und Chancengleichheit Arbeitsverträge zwischen Fussballspielern und Klubs werden erfahrungsgemäss nicht immer erfüllt. Fussballverbände – und insbesondere die FIFA – sind jedoch im Interesse der Integrität des Sports und der Chancengleichheit im sportlichen Wettkampf bestrebt, die Vertragsstabilität im (internationalen) Fussball besonders zu schützen. Hierzu erlässt die FIFA spezifische Regelungen, die sie selbst anwendet und auch durchsetzt. Regelungen und Rechtsprechung im internationalen Fussball In der Dissertation werden das Regelwerk der FIFA, das den Schutz der Vertragsstabilität im internationalen Fussball bezweckt, und die hierzu ergangene Rechtsprechung der FIFA und des CAS vertieft untersucht und eingehend dargestellt. Gerade die Spruchpraxis des CAS entwickelt sich in diesem Bereich stetig weiter und stösst daher auf grosses praktisches Interesse.
Wem gehört der Fußball?
Schutz der Kommerzialisierung von Sportveranstaltungen In diesem Band werden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz großer Sportveranstaltungen am Beispiel des Fußballs erörtert. Bereits jetzt verfügen die internationalen Monopolverbände über weitgehende Rechte, die ihnen eine umfassende Kommerzialisierung ihrer Sportveranstaltungen erlauben. Problembereich »Assoziationsmarketing« Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, ob weitere Schutzrechte erforderlich sind, um auch das sog. »Assoziationsmarketing« stärker einzuschränken, bei dem sich Vermarkter, die nicht zu den Lizenznehmern zählen, an Sportveranstaltungen anlehnen. Die Überlegungen, jeglichen werblichen Bezug zu Sportereignissen über umfassende Leistungsschutzrechte zu verbieten, dürften zu weit gehen. Aufgabe des Veranstalters kann es nur sein, das Alleinstellungsmerkmal der »Exklusivität« innerhalb des ihm rechtlich zugestandenen Rahmens festzulegen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass er selbst die Rechtevergabe weiterhin attraktiv gestaltet. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass er Exklusivrechtepakete für die Werbung in der Veranstaltungsstätte schnürt und diese vertraglich in Kombination mit dem Hausrecht absichert, eine ausgewogene markenrechtliche Schutzstrategie entwickelt und im Rahmen des rechtlich Zulässigen ein vertragliches Regelwerk mit dem betreffenden Ausrichter schafft. Sicherheit und Sondernutzungen Weitere Vorteile ergeben sich für den Veranstalter durch die von der öffentlichen Hand garantierten Sicherheitsvorkehrungen rund um Großveranstaltungen und die Möglichkeit, sich Sondernutzungserlaubnisse im örtlichen Umfeld einzuholen. Ob daneben noch weitere Schutzrechte erforderlich sind, darf daher bezweifelt werden.
Die Olympischen Spiele der Antike und Moderne im Rechtsvergleich
Olympische Spiele – Gestern und Heute Der Autor zieht einen Vergleich zwischen den antiken Olympischen Spielen und denen der Gegenwart. Er behandelt detailliert nicht nur die Antike, sondern geht auch auf die modernen Spiele der Neuzeit ein. Dadurch ermöglicht er ein besseres Verständnis der heutigen Olympischen Spiele. Auswirkungen der olympischen Idee Der Verfasser erläutert die rechtlichen Grundlagen der Spiele im Hinblick auf Fairness und Rechtsprechung, die sich wandelnde Rolle der Frau im Laufe der Zeit, die Bedeutung von Olympia für den Frieden und den Einfluss der Politik. Weitere Kapitel befassen sich mit Profis und Amateuren, Sonderformen (Winterspiele, Paralympics und Jugendspiele), Doping, Korruption und Kommerzialisierung. Das Schlusskapitel befasst sich mit der Leitidee der Olympischen Spiele im Wandel der Zeit. Ein Kalendarium der Olympischen Spiele schließt diesen ebenso fundierten wie detailreichen Band ab.
Bestechlichkeit und Bestechung im sportlichen Wettbewerb als eigenständiges Strafdelikt - de lege lata, de lege ferenda
Sportkorruption und Strafbarkeit Aus der Vielzahl von Schattierungen und Größenordnungen des Phänomens Korruption greift die Autorin den kleinen Teil der Sportkorruption heraus. Sie untersucht, ob die Handlungen, die als Korruption im Sport wahrgenommen werden, auch im Strafgesetzbuch abgebildet sind. Sie zeigt auf, welche Strafbarkeitslücken es gibt, und prüft ob in diesen Fällen die Kodifizierung eines sportspezifischen Straftatbestands den Sport aus seiner Glaubwürdigkeitskrise führen kann. Im Ergebnis spricht sie sich für einen neuen Straftatbestand aus und entwirft dazu einen eigenen Gesetzesvorschlag im Rahmen der Wettbewerbsstraftaten. Glaubwürdigkeit des Sports durch Korruption in der Krise Hauptursachen für Korruption im Sport sind die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports. Das Milliardengeschäft Sport bietet vor allem im Profibereich einen immensen finanziellen Anreiz zur Verfälschung sportlicher Ergebnisse und erweist sich als besonders manipulationsanfällig. Der Sport gerät dadurch in eine Glaubwürdigkeitskrise. Die immer effektivere Aufdeckung rückt die Korruptionsfälle ins Licht der Öffentlichkeit. Sportbetrug strafbar? Seit dem im Fall »Hoyzer« ergangenen Urteil des BGH glaubt die Öffentlichkeit, dass der Sportbetrug strafbar sei und unterliegt dabei einem Irrtum: Strafbar nach § 263 StGB ist der Wettbetrug, nicht aber der Sportbetrug. Der Betrugstatbestand schützt lediglich das Vermögen des Wettveranstalters, nicht aber die Belange des Sports.
Sportrecht - Eine Einführung in die Praxis
Die wachsende Kommerzialisierung und Professionalisierung des Massenphänomens Sport wirft immer mehr rechtliche Fragen auf. Diese betreffen etwa die Organisation und Verwaltung des Sports (z.B. Umwandlung der Vereine in Kapitalgesellschaften), die Einhaltung und Durchsetzung von gleichen und für alle gleichermaßen verbindlichen Wettkampfbedingungen (z.B. Doping- oder Transferregelungen) aber auch die eigentliche Sportausübung (z.B. Lizenzierung von Vereinen und Sportlern oder Haftung für Sportverletzungen) und die Sportfinanzierung (z.B. Vergabe von Fernsehrechten oder Sponsoring). Für diese unterschiedlichsten Schnittstellen zwischen Sport und Recht hat sich der Oberbegriff »Sportrecht« eingebürgert. Dabei den Überblick zu behalten, ist kaum möglich, da es kein einheitliches, sämtliche Fragen regelndes »Sportgesetzbuch« gibt. Vielmehr stehen sich die verschiedenen Rechtsquellen, das staatliche Recht einerseits und das selbst gesetzte Recht der Sportverbände andererseits, in einem oftmals nur schwer aufzulösenden Spannungsverhältnis gegenüber. Der praktische Leitfaden »Sportrecht« gibt allen Sportinteressierten, insbesondere Sportlern, Vereins- und Verbandsfunktionären, und allen Entscheidungsträgern im und rund um den organisierten Sport einen ersten Einblick in die verschiedenen Bereiche des Sportrechts. Die Verfasser geben konkrete Hilfen bei der Beantwortung von Fragen und zeigen mögliche Entwicklungstendenzen auf. Die Autoren sind beide ausgewiesene Experten im nationalen und internationalen Sportrecht. Systematisch und verständlich erläutern sie praxisorientiert und anhand einer Vielzahl von Beispielen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen des Sports. Behandelt werden unter anderem das Recht der Sportorganisationen, die Regelsetzung (insbesondere im Bereich des Wettkampfbetriebs und des Anti-Doping-Kampfes), die Durchsetzung der sportlichen Regelwerke vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, das Sportvertragsrecht (einschließlich der arbeitsrechtlichen Aspekte), das Sporthaftungsrecht, das Recht der Sportfinanzierung und das Sporteventrecht.
Die Geschichte des Sportrechts
Die Frühgeschichte der Menschheit enthält bereits Hinweise auf den Ursport der Naturvölker. Im Altertum (etwa 4.000 v. Chr., insbesondere ab der Erfindung der Schrift) entwickelt sich Sport unter Wettkampfbedingungen. Der Verfasser stellt als Leitsatz auf: »Ex oriente ludi« (»Aus dem Osten kommen die Spiele«). Im Mittelalter tritt der Sport in den Hintergrund, blüht zum Ausklang mit der Entdeckung der Buchdruckerkunst und der damit einhergehenden Verbreitung seiner Regeln wieder auf. Die Renaissance und die industrielle Revolution führen zu einer explosionsartigen Verbreitung des Sports und des Sportrechts. Der Autor stellt anhand einer Enzyklopädie des Fußballrechts das Recht der übrigen Sportverbände und der Sportwelt insgesamt dar. Erläuterungen zum Sportrecht im internationalen Raum bilden den Abschluss, mit den Olympischen Spielen der Antike und der Gegenwart als Bindeglied der sportlichen Betätigung des Menschen rund um den Erdball. Der Verfasser verfügt über langjährige Erfahrungen als (staatlicher) Richter und (ehrenamtlicher) Vorsitzender des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes. Seine Dissertation befasst sich als erste Abhandlung im deutschsprachigen Raum mit der Geschichte des Sportrechts. Der Zweitkorrektor Professor Dr. Rudolf Meyer-Pritzl charakterisiert die Untersuchung vor diesem Hintergrund aus der Sicht des Rechtshistorikers als besonders innovativ und »misst ihr eine Weite bei, die sich in dem Bogen von der Frühgeschichte der Menschheit bis zur Gegenwart ausbreitet«. Fachkundiges Lob erhält der Autor auch von Professor Dr. Martin Nolte, Inhaber der Professur für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln. Er stellt im Hinblick auf den historischen Querschnitt der wissenschaftlichen Arbeit des Autors heraus, dass sich Spielregeln im engeren Sinne entgegen einer landläufigen Auffassung bereits in der Frühzeit der Menschheit nachweisen lassen – kein Sport ohne Recht. Darüber hinaus betont er, dass das Werk autobiographische Züge trägt und von der Rolle des Autors als maßgeblichem »pacemaker« des heutigen Sportrechts in Deutschland lebt.