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Rheinland-Pfalz
Richtlinien zur Grundsicherung und Sozialhilfe Rheinland-Pfalz
Einzigartige Sammlung zu Grundsicherung und Sozialhilfe Rheinland-Pfalz Die Sammlung der für Rheinland-Pfalz konzipierten Richtlinien sowie der bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zu Grundsicherung und Sozialhilfe trägt zum rechtlich und sachlich gleichartigen Vollzug der Vorschriften bei. Richtlinien und Vorschriften Die Sammlung enthält die Sozialhilferichtlinien (SHR), die Richtlinien zum SGB II (SGB II-R), das Sozialgesetzbuch (SGB I bis XII – z.T. in Auszügen), Durchführungsverordnungen zum SGB XII und II, sonstiges einschlägiges Bundes- und Landesrecht sowie weitere Ausführungsbestimmungen. Stets aktuell Für die Sozialsachbearbeiter/-innen in den öffentlichen Verwaltungen und bei den freien Trägern wird diese unentbehrliche Arbeitshilfe durch mindestens zweimal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen stets auf neuestem Stand gehalten.
25 Jahre Campus Hahn der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Für eine erfolgreiche Aus- und Fortbildung Die Festschrift ist anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (HdP) auf dem Polizeicampus Hahn erschienen und beinhaltet insgesamt 19 Beiträge. Die HdP ist die zentrale Bildungseinrichtung der rheinland-pfälzischen Polizei. Der 28 Hektar große Campus bietet verschiedenste Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die 13.000 Beschäftigten der Polizei Rheinland-Pfalz sowie Wohn-, Lehr- und Trainingsmöglichkeiten für die 1.600 Studierenden. 19 Fachbeiträge zum Jubiläum Die letzten 25 Jahre zeichnen sich durch zahlreiche fortschrittliche Veränderungen in allen deutschen Polizeien aus. Das 25-jährige Jubiläum des Polizeicampus Hahn haben die Herausgeber zum Anlass genommen, mit den unterschiedlichen Beiträgen dieser Festschrift eine Art Standortbestimmung vorzunehmen. Die Themen Die Autorinnen und Autoren sowie die Herausgeber diskutieren in ihren Beiträgen aus verschiedenen Perspektiven Themenkomplexe wie z.B. das Verhältnis von Polizei und Wissenschaft, Personalauswahl und -marketing, Fortentwicklung polizeilicher Führung oder Wertekompetenz und -bildung. Auf die nächsten 25 Jahre Auch wenn die Festschrift nicht ganz ohne die Betrachtung der Vergangenheit auskommt, geht die Blickrichtung in den meisten Texten doch klar in die Zukunft.
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)
Neuregelung des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) erfordert Neuauflage Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt alle Gesetzesänderungen seit Erscheinen der Vorauflage. Der Gesetzgeber reagiert mit teils stark geänderten Regelungen auf die aktuellen Herausforderungen. Zu diesen zählt z.B. die andauernde terroristische Bedrohungslage, die das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nachhaltig tangiert. Daneben wird auf das veränderte Nutzerverhalten im Bereich von Telekommunikation und Telemedien sowie das veränderte Kommunikationsverhalten von Gefährdern und Straftätern eingegangen. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Ermächtigungen an aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Das ist neu im rheinland-pfälzischen Polizeirecht Die Polizei verfügt künftig über Kennzeichenlesegeräte, die anlassbezogen eingesetzt werden können. Verdeckte Datenerhebungen sind jetzt bereits im Vorfeld konkreter Gefahren zulässig, wenn es um die Verhütung terroristischer Straftaten geht. Die Einführung neuer Einsatzmittel (Bodycam) wurde ebenfalls im Gesetz abgebildet. Der Gesetzgeber hat außerdem der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum umfassenden Bereich des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und personenbezogenen Daten Rechnung getragen. Bisher schlichte Generalklauseln zur Datenerhebung, -speicherung und -übermittlung wurden durch bereichsspezifische Ermächtigungsnormen ersetzt. Neue Organisationsstruktur Ferner berücksichtigt die 5. Auflage des Kommentars die vom Gesetzgeber veränderte Organisationsstruktur, die die Effektivität der Polizeiarbeit sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Verhütung von Straftaten verbessert. Ein neues Polizeipräsidium »Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT)« soll zukünftig als landesweit zuständiges Polizeipräsidium einsatzunterstützend tätig sein und Zuständigkeiten, Aufgaben sowie Aufbau- und Ablauforganisationen der BePo, des WSPA und der ZPT bündeln. Die Landespolizeischule ist in der Hochschule der Polizei aufgegangen. Das leistet der Kommentar Die bewährte Struktur des Kommentars wurde beibehalten. Die Erläuterungen erleichtern zum einen die sachgerechte Entscheidung im Eilfall und ermöglichen zum anderen eine vertiefte Einarbeitung in die einzelnen Fachgebiete. Zahlreiche Fallbeispiele und die Darstellung grundsätzlicher Probleme des Verfassungs- und Polizeirechts unterstützen den Leser bei diesen Aufgaben. Studierende schätzen den Kommentar als kompetentes Nachschlagewerk zum rheinland-pfälzischen Polizeirecht. Neben den Erläuterungen zu allen Vorschriften des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) enthält der Kommentar auch auszugsweise Kommentierungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG).
Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz
Übersicht behalten »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« hilft dabei, sich in der Flut neuer Vorschriften zurechtzufinden. Sie informiert präzise über die Gesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes. Sie behandelt die Urteile, die für die Verwaltungspraxis relevant sind. Die Zeitschrift ist auch für Nichtjuristen verständlich geschrieben. »Die Gemeindeverwaltung« richtet sich an die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen und andere in öffentlichen Bereichen tätige Personen sowie an Studierende. Inhalte finden »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« ist ein wertvolles Nachschlagewerk für Ausbildung und Praxis mit detailliertem Stichwortverzeichnis, Entscheidungsregister und Verweisungen nach dem Randnummernsystem auf frühere Beiträge Bequeme Recherche ... ... durch das digitale Archiv zum Download mit Volltext und Stichwortverzeichnis. Der Download ist im Bezugspreis inbegriffen. Jetzt gratis testen! Fordern Sie jetzt ein kostenloses Probeheft an! (Bitte geben Sie den Namen und ggf. die Landesausgabe der Zeitschrift an.)