Kompetenter Kommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Der Kommentar erklärt das HinSchG umfassend und kompetent. Rund ein Dutzend ebenso erfahrener wie spezialisierter Autorinnen und Autoren bringen ihre Expertise ein. Dabei liegt der Schwerpunkt des Kommentars auf praxisgerechten Erläuterungen. Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die praktische Umsetzung.
Von der Whistleblowing-Richtlinie zum HinSchG
Nach jahrelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023 die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt: Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) markiert in der deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue Querschnittsmaterie, die Privat-, Verwaltungs- und auch Strafrecht beeinflusst.
Straftaten und Missstände gefahrlos aufdecken
War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten (»Whistleblowing«) bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt, so etabliert das HinSchG ein umfassendes Beschwerderecht und allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll Whistleblowerinnen und Whistleblower vor Repressalien schützen sowie zur Beseitigung und Prävention von betrieblichen wie behördlichen Missständen beitragen.
Interne und externe Meldestellen einrichten
Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet, an die sich Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ebenso wenden können wie an die behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen. Entsprechende Hinweisgebersysteme gehören seither nicht mehr nur in größeren Unternehmen zum Standard einer jeden Compliance-Architektur.
Wertvolle Orientierungshilfe für Meldestellenbeauftragte
Das Werk bietet allen mit dem HinSchG befassten Verantwortlichen der internen sowie externen Meldestellen eine zuverlässige Orientierung im Umgang mit den neuen Gesetzesvorgaben.
»Der Anspruch des Kommentars, Hilfestellung bei der juristischen Querschnittsmaterie für die Anwenderinnen und Anwender in der Praxis zu bieten, wird vollauf erfüllt.« Regierungsdirektorin Dr. Ulrike Schuster, München, BayVBl. 18/2024
»Mit Blick auf die präzisen und durchweg praxisbezogenen Darstellungen, die Einordnung der Whistleblower-Thematik in einen historischen und gesellschaftlichen Kontext ist der … Kommentar … unbedingt zu empfehlen. Er sollte in keiner Bibliothek aller Bildungseinrichtungen für Verwaltungen und auch in den Dienststellen bzw. Einrichtungen der Praxis fehlen. Nicht nur, aber auch mit Blick auf die Bedeutung von Whistleblowern beim Erkennen, Aufdecken und Aufklären etwa von Straftaten im Wirtschaftsleben und/oder der Korruption, namentlich bei der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Meldestellen, etwa bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten gem. § 9, Abs. 2 Ziff. 1 (Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot) bzw. § 31 Abs. 2 (Abschluss des Verfahrens), ist das Wissen um die Regelungen des Gesetzes essentiell; diese Empfehlung gilt unbedingt auch für polizeiliche Bildungseinrichtungen bzw. Polizeidienststellen.« Ralph Berthel, Frankenberg/Sa., Die Polizei 10/2024
Kompetente Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
Die handliche Vorschriftensammlung verschafft allen für die Umsetzung Verantwortlichen den nötigen Überblick über das neue Hinweisgeberrecht mit seinen komplexen und gesetzlich breit gefächerten Anforderungen. Neben einer fundierten Einführung sind das Hinweisgeberschutzgesetz, die Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung, die BaFin-Hinweisgeberverordnung sowie Auszüge aus 27 betroffenen Gesetzen abgedruckt.
Von der europäischen Whistleblowing-Richtlinie zum deutschen HinSchG
Nach jahrelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023 die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt: Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) markiert in der deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue Querschnittsmaterie, die Privat-, Verwaltungs- und auch Strafrecht beeinflusst.
Umfassendes Beschwerderecht zur Beseitigung von betrieblichen und behördlichen Missständen
War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten (»Whistleblowing«) bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt, so etabliert das HinSchG ein umfassendes Beschwerderecht und allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll Whistleblower vor Repressalien schützen sowie zur Beseitigung und Prävention von betrieblichen wie behördlichen Missständen beitragen.
Interne Meldestellen in Unternehmen und Verwaltungen
Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet, an die sich Hinweisgeber ebenso wenden können wie an die behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen. Entsprechende Hinweisgebersysteme gehören seither nicht mehr nur in größeren Unternehmen zum Standard einer jeden Compliance-Architektur.