RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.01.2020

Durchführungshinweise zu § 38b TV-H vom 09.01.2020

Änderung der Anlage A zum TV-H ab 01.01.2020

Zum 1. Januar 2020 traten umfassende Neuereungen im Bereich der Eingruppierung in Kraft, um die Attraktivität des Landes im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um qualifizierte Fachkräfte zu erhöhen, diese zu gewinnen und zu binden.l 

In der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 29. März 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien u. a. auf umfangreiche Änderungen und Verbesserungen der Entgeltbedingungen in der Anlage A zum TV-H (Entgeltordnung)
verständigt. Eine entsprechende Umsetzung erfolgt mit den Änderungstarifverträgen Nr. 16 zum TV-H und Nr. 11 zum TVÜ-H; das Unterschriftsverfahren ist zwischenzeitlich eingeleitet. Im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen sind die Änderungstarifverträge zur Umsetzung freigegeben; eine Umsetzung in das SAP-System erfolgt in Kürze.


Zur Erhöhung der Attraktivität des Landes im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern und zur besseren Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften sind umfassende Neuerungen im Bereich der Eingruppierung zum 1. Januar 2020 vereinbart worden. Diese beinhalten u.a. die Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. Die Überleitung für Beschäftigte, für die sich zum 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung oder ein erstmaliger Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage ergeben, ist abschließend in § 38b TV-H geregelt.

Quelle:
https://service.hessen.de/html/Tarifrunde-2015-3420.htm