RICHARD BOORBERG VERLAG

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21.01.2022

Bezügeanpassung für bayerische Beamte

   

Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29.11.2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamten, Professoren und Richter. Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 die entsprechende Bezügeanpassung 2022 beschlossen.

Ab dem 01.12.2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamte, Professoren und Richter von 1.300 Euro.

Für Anwärter werden die Anwärtergrundbeträge zum 01.12.2022 um 50 Euro aufgestockt, außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung von 650 Euro.

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 01.12.2022 erhöht.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit dem Gehalt für den Monat März 2022 zu veranlassen.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17.01.2022

 

Quelle:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-januar-2022/?seite=2453