RICHARD BOORBERG VERLAG

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29.11.2024

TVöD Online

152. Update

Stand: September 2024

Die 152. Ergänzungslieferung zum TVöD startet mit der Aufnahme neuer Arbeitsvertragsmuster für Lehrkräfte an Musikschulen im Anhang 1 der Erläuterungen zu § 2 TVöD. 

Arbeitsvertragsmuster für Lehrkräfte an Musikschulen

Die 152. Ergänzungslieferung zum TVöD startet mit der Aufnahme neuer Arbeitsvertragsmuster für Lehrkräfte an Musikschulen im Anhang 1 der Erläuterungen zu § 2 TVöD. Hier geht es insbesondere darum, den Ferienüberhang durch eine Arbeitszeitverlängerung in den Unterrichtswochen zu kompensieren. Maßgeblicher Bestandteil der aktualisierten Vertragsmuster ist die Umsetzung der Regelung in § 12 Abs. 2 TzBfG zur Abruf-Arbeit. Danach können Arbeitgeber, ausgehend von der vereinbarten Arbeitszeit, die Arbeitszeit bei Bedarf um bis 25 Prozent nach oben oder um bis zu 20 Prozent nach unten ändern.

Kommentierung zu § 3 TVöD

Es folgt bei den Vorbemerkungen vor § 3 TVöD ein Hinweis auf den Beschluss des BAG vom 17.10.2023 – 1 ABR 24/22 - zur Untersagung privater Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit und bei § 3 TVöD die Auswertung des Urteils des BAG vom 20.6.2023 - 1 AZR 265/22 - zur Erstattung einer an einen Dritten gezahlten Vermittlungsprovision bei Ausscheiden des Arbeitnehmers durch Eigenkündigung vor Ablauf einer bestimmten Frist.

Kommentierung zu § 11 TVöD

Bei den Erläuterungen zu § 11 TVöD werden die Auszüge aus den Gleichstellungsgesetzen der Länder über die Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung auf den neuesten Stand gebracht.

Kommentierung zu § 37 TVöD

Ein größerer Block widmet sich § 37 TVöD; hier werden unter Berücksichtigung jüngerer Rechtsprechung die Hinweise zur Bedeutung von Ausschluss- und Verjährungsfristen bei Urlaubsabgeltungsansprüchen aktualisiert und die Anforderungen an eine genaue Bezeichnung der Ansprüche konkretisiert.

Kommentierung der Entgeltordnung VKA

Aktualisiert werden schließlich auch in der Entgeltordnung VKA (Teil IIIb des Werkes) die Erläuterungen zu den Abschnitten B XVI (Laboranten), B XXI (Reproduktionstechnische Beschäftigte), B XXVI (Technische Assistenten), B XXX (Vermessungstechniker) und B XXXII (Zeichner). Dabei wird u.a. auch auf das Urteil des BAG vom 5.5.2021 – 4 AZR 666/19 – eingegangen, wonach die Minus-Eins-Regel in der Entgeltordnung VKA nicht nur für die Grundeingruppierung ausgeschlossen ist, sondern auch für Heraushebungsmerkmale, wenn es ein Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte „in der Tätigkeit von …“ gibt.

Austausch des Hauptstichwortverzeichnisses

Der Austausch des Hauptstichwortverzeichnisses im Ordner 11 des Printwerks wird schließlich mit dieser Ergänzungslieferung abgeschlossen.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 29.11.2024 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter 

https://tvoed-context.boorberg.de

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