RICHARD BOORBERG VERLAG

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26.02.2021

Beihilferecht-context.de

152. Update

Stand: Oktober 2020

Mit dem 152. Update (Stand: Oktober 2020) von Beihilferecht-context.de wurden die Erläuterungen zu § 22 um neue Anhänge ergänzt.

Mit dem 152. Update (Stand: Oktober 2020) von Beihilferecht-context.de wurden die Erläuterungen zu § 22 um neue Anhänge ergänzt, darunter die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsähnlichen Versorgung (Anhang 1), die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Anhang 2), die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (Anhang 3), die Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel- Richtlinie (Anhang 4); die Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung durch die Arzneimittel-Richtlinie und aufgrund anderer Vorschriften (Anhang 5), die Anlage IV zum Abschnitt H der Arzneimittel-Richtlinie; Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung (Anhang 6), die Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie; Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte (Anhang 7), die Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie (Anhang 8) und die Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittel-Richtlinie sowie die Regelungen zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (Anhang 9).

Der Bereich "Vorschriftentexte" mit über 250 Regelungen des Bundes und der Länder steht auf dem Stand vom 22.02.2021 zur Verfügung.

 

Die Bearbeiter des Kommentars

(begründet von Otto Beckmann, Regierungsdirektor a.D., ehemals Bundesministerium der Finanzen)

Michael Eyer, M.A., Beigeordneter der Gemeinde Lindlar

Henning Heise, Oberamtsrat a.D., früher bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

 

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