RICHARD BOORBERG VERLAG

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17.11.2023

TVöD Online

145. Update

Stand: September 2023

Schwerpunkt der 145. Ergänzungslieferung zum TVöD ist die Umsetzung der Änderungstarifverträge vom 22.4.2023 zum BT-V, BT-K, BT-B und BT-S in der Kommentierung der jeweiligen Tarifvorschriften mit den Auswirkungen auf die Regelungsstandorte im TVöD-V, TVöD-K und TVöD-B. 

Kommentierung zur TVöD-Tarifrunde 2023

Schwerpunkt der 145. Ergänzungslieferung zum TVöD ist die Umsetzung der Änderungstarifverträge vom 22.4.2023 zum BT-V, BT-K, BT-B und BT-S in der Kommentierung der jeweiligen Tarifvorschriften mit den Auswirkungen auf die Regelungsstandorte im TVöD-V, TVöD-K und TVöD-B. In diesem Rahmen gehen die Bearbeiter neben den üblichen Folgeänderungen bei allgemeinen Entgelterhöhungen u. a. auch ausführlich auf die betriebliche Öffnung für Zulagen und Zuschläge und die Zahlung erhöhter Entgelte in den Geltungsbereichen von TVöD-K und TVöD-B ein (§§ 8, 17 TVöD-K / TVöD-B).

Aufgrund der betrieblichen Öffnung für Zulagen und Zuschläge in dem neuen § 8 Abs. 1.1 TVöD-K bzw. TVöD-B können für Dienste, soweit diese zu Zeiten gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b bis f erbracht werden, die dort genannten Prozentsätze durch Betrioebs-/Verdienstvereinbarung erhöht werden. Ebenso können durch Betriebs-/Dienstvereinbarung für die freiwillige Übernahme zusätzlich betrieblich veranlasster Dienste Zulagen oder Zuschläge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt vereinbart werden.

Die schon bisher in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K bestehende Möglichkeit zur Zahlung erhöhter Entgelte wurde in zweifacher Hinsicht erweitert und in dieser erweiterten Fassung auf den TVöD-B übertragen (dort § 17 Abs. 4.1 TVöD-B). Durch die Erweiterung können zum einen nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern auch „Gruppen von Beschäftigten“ in den Genuss einer Zulage kommen und zum anderen die Beschäftigten in der Stufe 5 der Entgelttabelle eine höhere Zulage (jetzt bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe) erhalten.

Änderungstarifverträge vom 22.4.2023 zum TVÜ-Bund und TVÜ-VKA

Die für den TVöD vereinbarten Entgelterhöhungen führen regelmäßig zu entsprechenden Anpassungen bei zahlreichen, im TVÜ-Bund und im TVÜ-VKA festgelegten Beträgen (u.a. die Beträge in den EG 2Ü und 15Ü). Die dies regelnden Änderungstarifverträge vom 22.4.2023 zum TVÜ-Bund und <TVÜ-VKA wurden in die Normtexte und in deren Kommentierung eingearbeitet.

Änderungstarifvertrag vom 22.4.2023 zum KraftfahrerTV Bund

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 22.4.2023 zum KraftfahrerTV Bund wurden die Pauschallöhne der Kraftfahrer zum 1.3.2024 angehoben. Dem wird in der 145. Ergänzungslieferung Rechnung getragen.

Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der VKA

Schließlich wird die mit der 144. Ergänzungslieferung eingeleitete grundsätzliche Überarbeitung der Kommentierung der Regelungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung VKA abgeschlossen. Die Bearbeiter erläutern die im Änderungstarifvertrag vom 18.5.2022 vereinbarten Änderungen bei der Eingruppierung von Erziehern, Heilerziehungspflegern, Heilerziehern, Heilpädagogen sowie Sozialarbeitern und Sozialpädagogen. Dies betrifft insbesondere die neu aufgenommen Beispiele für „Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten“ von Erziehern usw. im Sinne der Entgeltgruppe S 8b und für „Schwierige Tätigkeiten“ von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen im Sinne der Entgeltgruppe S 12 sowie die Änderungen bei den Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst. Bei dieser Gelegenheit wurde zudem die einschlägige Rechtsprechung zur Eingruppierung der unter diesen Abschnitt fallenden Beschäftigten ausgewertet und eingearbeitet.

Auf die ebenfalls am 18.5.2022 vereinbarten Änderungen bei der Ermittlung der Durchschnittsbelegung für die Eingruppierung von Leitungskräften und bei der Heim- bzw. Wohnzulage sowie auf die neue Zulage für die Praxisanleitung wurde bereits in der 144. Ergänzungslieferung eingegangen.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 17.11.2023 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.

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