RICHARD BOORBERG VERLAG

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24.07.2023

TVöD Online

143. Update

Stand: Juni 2023

Aktuell zur Tarifeinigung vom 23.5.2023 zwischen der VKA und dem Marburger Bund für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern konnten dieser Ergänzungslieferung auf roten Vorblättern neben dem Einigungstext noch erste Hinweise der Bearbeiter zu den getroffenen Vereinbarungen beigelegt werden.

Tarifeinigung vom 23.5.2023 zum TV-Ärzte/VKA

Aktuell zur Tarifeinigung vom 23.5.2023 zwischen der VKA und dem Marburger Bund für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern konnten dieser Ergänzungslieferung auf roten Vorblättern neben dem Einigungstext noch erste Hinweise der Bearbeiter zu den getroffenen Vereinbarungen beigelegt werden. Die ab dem 1.7.2023 maßgebenden neuen Entgelttabellen sind als Bestandteil der Tarifeinigung abgedruckt.

Kommentierung des TV Inflationsausgleich Ärzte VKA vom 23.5.2023

Ebenso enthält die 143. Ergänzungslieferung zum TVöD bereits die vollständige Kommentierung des TV Inflationsausgleich Ärzte VKA zur Aufnahme im Teil VII/64 des Werkes. Danach erhalten die unter den TV-Ärzte/VKA fallenden Ärztinnen und Ärzte einen nach § 3 Nr. 11c EStG steuerfreien und damit auch sozialabgabenfreien, nicht zusatzversorgungspflichtigen Inflationsausgleich von maximal 2.500 Euro, von dem in einem ersten Schritt für den Bezugszeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2023 spätestens mit dem Entgelt für den Monat August 2023 ein Betrag von 1.250 Euro (Inflationsausgleich I) und dann nochmal für den Bezugszeitraum 1.7.2023 bis 31.12.2023 im Januar 2024 ein weiterer Betrag von 1.250 Euro (Inflationsausgleich II) bei Vollzeitbeschäftigung ausgezahlt wird. Kalendermonate im Jahr 2023 ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen mindern den Zahlbetrag jeweils um ein Sechstel. Daraus ergibt sich ein Wert von 208,33 Euro für jeden Monat im Bezugszeitraum.

Durchgeschriebene Fassungen TVöD-S, TVöD-F und TVöD-E

Die 143. Ergänzungslieferung startet indes mit der Aktualisierung der durchgeschriebenen Fassungen des TVöD-S, TVöD-F und des TVöD-E aufgrund der Änderungsvereinbarungen vom 18.5.2022 und 14.7.2022. Dargestellt wird der Stand dieser Tarifverträge zum 1.11.2022 bzw. 1.12.2022; auf die in den Änderungsvereinbarungen aber zum 1.1.2023 oder später wirksam werdenden Vereinbarungen wird zusätzlich hingewiesen.

Regelungen zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft

Eine partielle Neukommentierung ist hinsichtlich der Regelungen zum Bereitschaftsdienst in § 7 Abs. 3 TVöD und zur Bezahlung der Rufbereitschaft in § 8 Abs. 3 TVöD erfolgt.

Tabellen über Stundenentgelte und Zeitzuschläge für den Bereich BT-K Ost

Nach der Absenkung der Wochenarbeitszeit für den Bereich BT-K im Tarifgebiet Ost von 40 Stunden auf 39,5 Stunden ab 1.1.2023 und auf 39,0 Stunden ab 1.1.2024 wurden die für diesen Bereich maßgebenden Tabellen über die Stundenentgelte, Zeitzuschläge und Überstundenentgelte für die Zeit vom 1.1.2023 bis 29.2.2024 in das Werk aufgenommen (Anhänge zu § 8 TVöD).

Kommentierung zu § 11 TVöD

In der Kommentierung zu § 11 TVöD war neben der Streichung des § 11 Abs. 3 TVöD im Rahmen der Tarifpflege-Verhandlungen sowie der Auswertung neuerer Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz auch den die Teilzeitansprüche betreffenden gesetzlichen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes durch die Gesetze vom 20.7.2022 und 19.12.2022 Rechnung zu tragen.

Kommentierung zu § 24 TVöD

Bei § 24 TVöD sind die gesetzlichen Änderungen zu den geringfügig Beschäftigten (ab 1.10.2022), zum Übergangsbereich (ab 1.1.2023) und zum Beitragssatz in der Pflegeversicherung (ab 1.7.2023) umgesetzt und die entsprechenden Erläuterungen insgesamt überarbeitet worden. Die Beitragsberechnung im Übergangsbereich wird durch Beispiele praxisgerecht erläutert.

TVPöD und TVSöD

In die Erläuterungen zu § 14TVPöD und § 14 TVSöD wurden die Änderungen aus den Tarifpflege-Verhandlungen eingearbeitet. Außerdem ist das Vertragsmuster für Praktikantenverhältnisse nach dem TVPöD aktualisiert worden.

Aktualisierung von abgedruckten Vorschriften

Die Aktualisierungen der abgedruckten Vorschriften des AGG, ATG, BEEG, FPfZG, PflegeZG und des TzBfG rundet die 143. Ergänzungslieferung zum TVöD ab.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 04.09.2023 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.

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