Tarifeinigung vom 22.4.2023 und neue Tabellen ab 1.3.2024
Aktuell zur Tarifeinigung vom 22.4.2023 zwischen Bund/VKA einerseits und den Gewerkschaften andererseits konnten dieser 141. Ergänzungslieferung zum TVöD neben dem Einigungstext noch erste Hinweise der Bearbeiter zu den getroffenen Vereinbarungen sowie die neuen, ab 1.3.2024 gültigen Entgelttabellen des TVöD für die Bereiche von Bund und VKA einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst und Pflege sowie für den Bereich des TV Versorgungsbetriebe und für die Auszubildenen, dual Studierenden und Praktikanten beigelegt werden.
Kommentierung des TV Inflationsausgleich vom 22.4.2023
Ebenso enthält die 141. Ergänzungslieferung bereits die vollständige Kommentierung des TV Inflationsausgleich zur Aufnahme im Teil VII/4 des Werkes.
Änderungen im Nachweisgesetz
Die 141. Ergänzungslieferung zum TVöD startet indes bei der Kommentierung zu § 2 TVöD mit der Berücksichtigung der Änderungen im Nachweisgesetz durch das Gesetz vom 20.7.2022 und der Aufnahme der neuen Muster von BMI und VKA für die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz im Anhang zu § 2 TVöD.
Neue Arbeitsvertragsmuster
Sowohl das Nachweisgesetz als auch die zum 1.10.2022 erfolgten Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV gaben für die VKA Anlass, mit Rdschr. vom 14.7.2022 und 17.10.2022 die veröffentlichten Arbeitsvertragsmuster für Arbeit auf Abruf und für geringfügig Beschäftigte zu aktualisieren. Die neuen Muster sind ebenfalls im Anhang zu § 2 TVöD abgedruckt.
Erläuterungen zum Mindestlohngesetz
Erläuterungen zum Mindestlohngesetz finden sich in der Kommentierung zu § 15 TVöD. Der am 1.10.2022 wirksam gewordenen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde und den hierzu vom BMI mit Rdschr. vom 27.7.2022 gegebenen Hinweisen - auch für Konstellationen, in denen der Mindestlohn nicht erreicht wird – haben die Bearbeiter durch eine Anpassung der Erläuterungen Rechnung getragen.
Kommentierung des § 17 TVöD
§ 17 TVöD hatte im Rahmen der Verhandlungen zur Tarifpflege durch den Änd.-TV Nr. 20 vom 14.7.2022 Änderungen erfahren, insbes. hinsichtlich einer Neuregelung zur Stufenzuordnung im Fall des Tabellenwechsels. Die entsprechende Kommentierung wird nun an die Änderungen angepasst.
Eingruppierung von Pflegekräften
Auf die im Bereich der VKA bei den Verhandlungen zur Tarifpflege vereinbarte Verbesserung der Eingruppierung von Pflegekräften auf einer Stroke-Unit-Station, auf einer Intermediate-Care-Station und bei den Begleitenden Psychiatrischen Diensten, jeweils in die Entgeltgruppe P 8, wird im Teil IIIb des Werkes eingegangen. Bei dieser Gelegenheit haben dort auch die Hinweise auf landesrechtliche Ausbildungs- und Weiterbildungsvorschriften für Pflegekräfte eine Aktualisierung erfahren.
Auszubildende und Praktikanten
Schließlich sind im Wortlaut und in den Erläuterungen zum TVAöD-AT, TVAöD-BBiG und TVAöD-Pflege (Teil V des Werkes) die Änderungen aus den Änderungstarifverträgen vom 18.5.2022 und vom 14.7.2022 umgesetzt, ferner neue Ausbildungsvertragsmuster des BMI und der VKA aufgenommen und Anpassungen an das neue Bundespersonalvertretungsgesetz beim Übernahmeanspruch von Auszubildenden als Mitglied einer Personalvertretung vorgenommen worden.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 01.03.2023 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
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