Änd.-TV Nr. 8 vom 4.5.2022 zum TV-Ärzte/VKA
Die 140. Ergänzungslieferung zum TVöD widmet sich in ihrem Schwerpunkt den Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Krankenhäusern, die unter den TV-Ärzte/VKA fallen. Durch den Änd.-TV Nr. 8 vom 4.5.2022 sind u.a. hinsichtlich der Anordnung und Abgeltung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, ferner der Dienstplangestaltung mit der Festlegung freier Wochenenden sowie des Umfangs von Zusatzurlaub für Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst umfangreiche Änderungen vereinbart worden, die die Bearbeiter nunmehr praxisgerecht erläutert haben.
Neukommentierung weiter Teile des TV-Ärzte/VKA
Die Erläuterung der Tarifänderungen im TV-Ärzte/VKA haben die Bearbeiter aber auch zum Anlass genommen, weite Teile des TV-Ärzte/VKA völlig neu zu kommentieren. Dies betrifft die §§ 8, 10, 11, 12, 24, 27, 28 und 34 TV-Ärzte/VKA. Besondere Beachtung verdient der neu geschaffene Anhang zu § 12 TV-Ärzte/VKA, in dem die verschiedenen Zuschläge und Strafzuschläge zum Bereitschaftsdienstentgelt mit den konkreten Beträgen ausgewiesen werden.
Arbeitsvertragsmuster für Ärzte nach dem TV-Ärzte/VKA
Aufgenommen wurden auch neue Arbeitsvertragsmuster für Ärzte nach dem TV-Ärzte/VKA einschl. eines Musters zum „opt-out“, die von der VKA mit Rdschr. vom 22.11.2021 bekannt gegeben worden waren.
Entgeltordnung Bund
Ein weiterer größerer Komplex bildet in der Entgeltordnung Bund (Teil IIIa des Werkes) die Einarbeitung der Änderungen aus dem Änd.-TV Nr. 9 vom 14.7.2022 zum TV EntgO Bund als Ergebnis der Verhandlungen zur Tarifpflege. Dieser Änderungstarifvertrag enthält u.a. einige redaktionelle Änderungen des TV EntgO Bund sowie der Anlage 1 zum TV EntgO Bund, wie z.B. die Übernahme der geänderten Ressortbezeichnung für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie die nunmehr gültige Bezeichnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. Materielle Änderungen betreffen insbesondere die besonderen Tätigkeitsmerkmale in den Teilen IV bis VI der Anlage 1 zum TV EntgO Bund. Der bewährte Nachweis der Änderungen durch Fußnotenhinweise erleichtert dem Nutzer den Nachvollzug der Tarifentwicklung auch hinsichtlich derjenigen Abschnitte der Entgeltordnung, die bisher nicht kommentiert wurden.
Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen usw.
In die bestehende Kommentierung der Entgeltordnung Bund hingegen eingearbeitet wurde die mit Rdschr. des BMI vom 23.11.2022 bekannt gegebene Eingruppierungsrichtlinie für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten, mit der übertarifliche Eingruppierungsmöglichkeiten in die Entgeltgruppen 4 bis 9a TVöD im Bereich des Bundes eröffnet wurden.
Überleitungstarifverträge TVÜ-Bund und TVÜ-VKA
Die Einarbeitung der Änd.-TVe Nr. 15 vom 14.7.2022 zum TVÜ-Bund und Nrn. 18 und 19 vom 18.5.2022 bzw. 14.7.2022 zum TVÜ-VKA im Teil IV des Werkes rundet die 140. Ergänzungslieferung zum TVöD ab. Neben den im Rahmen der Tarifpflege erfolgten eher redaktionellen Bereinigungen enthalten diese Änderungstarifverträge mit dem neuen § 29c TVÜ-Bund und den neuen §§ 28c bis 28e TVÜ-VKA auch die Überleitungsregelungen aus Anlass des Wirksamwerdens höher Eingruppierungsmöglichkeiten bei Bund bzw. für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes im Bereich der VKA.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 21.3.2023 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
NEU: Kostenloser "TVöD Infodienst"!
Einfach eine E-Mail an tvoed-info@boorberg.de und stets aktuell über die neuen Inhalte des TVöD-Kommentars informiert werden.