RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.03.2023

TVöD-Online

139. Update

Stand: Dezember 2022

Schwerpunkt der 139. Ergänzungslieferung zum TVöD ist der Einbau der Ergebnisse aus den Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der VKA vom 18.5.2022 und den Verhandlungen zur Tarifpflege vom 14.7.2022 in die Tariftexte des TVöD (Allgemeiner Teil) sowie in den BT-V, BT-K und BT-B im Teil I des Werkes.

Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst und zur Tarifpflege

Schwerpunkt der 139. Ergänzungslieferung zum TVöD ist der Einbau der Ergebnisse aus den Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der VKA vom 18.5.2022 und den Verhandlungen zur Tarifpfleg vom 14.7.2022 in die Tariftexte des TVöD (Allgemeiner Teil) sowie in den BT-V, BT-K und BT-B im Teil I des Werkes. Dies betrifft die folgenden Änderungstarifverträge, die zugleich im Teil X des Werkes abgedruckt sind:

  • Änd.-TVe Nr. 19 und Nr. 20 zum TVöD,
  • Änd.-TVe Nr. 28 und Nr. 29 zum BT-V,
  • Änd.-TV Nr. 13 zum BT-K und
  • Änd.-TVe Nr. 16 und Nr. 17 zum BT-B.

 

Durchgeschriebene Fassung des TVöD-V

Die im Teil Ia/1 des Werkes abgedruckte Durchgeschriebene Fassung des TVöD-V ist auf den Stand vom 1.11.2022 gebracht worden und berücksichtigt damit auch die Ergebnisse aus den Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst und zur Tarifpflege.

 

Kommentierung zu den §§ 20 und 21 TVöD und zu § 43 BT-V

Die aus den Verhandlungen zur Tarifpflege folgenden Änderungen in den §§ 20 und 21 TVöD und in § 43 BT-V wurden bereits in die Kommentierung dieser Tarifvorschriften im Teil II/1 bzw. Teil II/2 des Werkes eingearbeitet.

 

Absenkung des Umlagesatzes zur VBL

Auf die Absenkung des Umlagesatzes bei der VBL von bisher 7,86 v. H. zum 1.1.2023 auf 6,90 v. H. gehen die Bearbeiter in RNr. 610 im Teil VI/3 des Werkes ein. Ferner aktualisieren sie die Beispiele zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Umlage (RNrn. 641, 651) und weisen darauf hin, dass ab 1.1.2023 im Abrechnungsverband West der VBL kein Sanierungsgeld mehr erhoben wird, da der Umlagesatz seitdem 6,90 v. H. beträgt (RNr. 660).

 

Entgeltgrenzen, Sachbezugswerte usw. ab 1.1.2023

Außerdem enthält die 139. Ergänzungslieferung die für das Jahr 2023 maßgebenden Übersichten über Entgeltgrenzen und Sachbezugswerte, ferner die Werte für die Überlassung von Personalunterkünften und die Höchst- und Mindestbeträge zur Entgeltumwandlung.

 

Aktualisierung von abgedruckten Vorschriften

Die Akzualisierung der abgedruckten Vorschriften von SGB III, SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung rundet die 139. Ergänzungslieferung zum TVöD ab.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 21.3.2023 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.

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