Neukommentierung des § 9 TVöD
Die 138. Ergänzungslieferung zum TVöD startet mit der Neukommentierung der Tarifregelungen zu den Bereitschaftszeiten in § 9 TVöD einschließlich der Sonderregelungen in den Abschnitten A und B des Anhangs zu § 9 TVöD für Hausmeister und für Beschäftigte im Rettungsdienst und in Leitstellen. Die Bearbeiter verdeutlichen u.a. die Unterschiede zwischen den Bereitschaftszeiten im Sinne des § 9 TVöD, die innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen, und dem Bereitschaftsdienst im Sinne des § 7 Abs. 3 TVöD, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet und besonders vergütet wird.
Fortsetzung der Neukommentierung des § 29 TVöD
Die bezahlte Freistellung von Beschäftigten kann vielfältige Gründe haben. Der zweite Teil der grundlegend erneuerten Erläuterungen zu § 29 TVöD beleuchtet die tariflichen Entgeltfortzahlungstatbestände bei der Freistellung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, für gewerkschaftliche Zwecke, für Tätigkeiten in Prüfungs- bzw. Berufsbildungsausschüssen und in Organen von Sozialversicherungsträgern (Absätze 2 bis 5). Neben der Entgeltfortzahlung bei speziell im Tarifvertrag in § 29 TVöD aufgeführten Anlässen der Arbeitsverhinderung bestehen auch eine Reihe von vorrangigen gesetzlichen Regelungen. So sind z. B. Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder für ihre Tätigkeit in der jeweiligen Arbeitnehmervertretung freizustellen, aber auch für erforderliche Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, was häufig zu Unstimmigkeiten führt, wenn gegenüber dem Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung geltend gemacht wird. Die Bearbeiter gehen deshalb im Rahmen des § 29 TVöD auch auf die Entgeltfortzahlung für Betriebs- und Personalräte und auf die gesetzliche Freistellung von Abgeordneten unter Wegfall des Entgelts ein.
Ausschlussfrist und missbräuchliche Geltendmachung
Wird der Verfolgung eines Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis der Ablauf einer Ausschlussfrist entgegengehalten, stellt sich oftmals die Frage, ob der Berufung auf die Ausschlussfrist nicht rechtsmissbräuchliches Verhalten zugrunde liegt. Hierzu liegt bezogen auf die jeweiligen Einzelfälle eine umfangreiche Rechtsprechung vor, die von den Bearbeitern durchgesehen und in den Erläuterungen zu § 37 TVöD praxisgerecht aufbereitet und neu strukturiert dargestellt wird.
Rechtsprechung zur Eingruppierung von Pflegekräften
Die Arbeitsgerichte haben sich in den letzten Jahren bei der Eingruppierung von Pflegekräften nach Teil B Abschnitt XI der Entgeltordnung VKA häufiger mit Klagen von Praxisanleitern und von Stations- bzw. Abteilungs- oder Bereichsleitungen befassen müssen. Die Bearbeiter haben die Rechtsprechung dazu auch mit Blick auf die Bildung von Arbeitsvorgängen durchgesehen und in die Kommentierung im Teil IIIb des Werkes eingearbeitet.
Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD)
Der Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11.1.2022 wurde schon in der Fassung des zum 1.11.2022 wirksam gewordenen Änd.-TV Nr. 1 vom 14.7.2022 mit Erläuterungen neu aufgenommen (Teil V/10 bzw. V/10.1 des Werkes).
Vertragsmuster für Auszubildende nach dem TVSöD
Zum 1.8.2022 wirksam gewordene Änderungen im Berufsbildungsgesetz gaben für das BMI und die VKA Anlass, mit Rdschr. vom 14.7.2022 und 25.7.2022 die Muster für Ausbildungs- und Studienverträge mit Studierenden nach dem TVSöD im Bereich BBiG zu ändern und neu bekannt zu machen. Zuvor hatte die VKA mit Rdschr. v. 22.11.2021 auch das Muster für den Bereich Pflege nach inhaltlicher und formaler Überarbeitung neu bekannt gemacht. Die Bearbeiter haben die entsprechenden Abdrucke im Teil V/9.1 des Werkes an die Änderungen angepasst.
Aktualisierung von abgedruckten Gesetzen und Rundschreiben
Die Aktualisierung des Berufsbildungsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Nachweisgesetzes sowie die Aufnahme des Rdschr. des BMI vom 27.7.2022 mit Hinweisen zum Mindestlohngesetz im Teil IX des Werkes schließen die 138. Ergänzungslieferung zum TVöD ab.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 10.2.2023 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
NEU: Kostenloser "TVöD Infodienst"!
Einfach eine E-Mail an tvoed-info@boorberg.de und stets aktuell über die neuen Inhalte des TVöD-Kommentars informiert werden.