Schwerpunkt der 135. Ergänzungslieferung ist die Kommentierung zu § 3 TVöD. Neben der Anpassung der Erläuterungen an das neue Bundespersonalvertretungsgesetz und die Änderungen im Bundesgleichgestellungsgesetz ist die Rechtsprechung u.a. zum Entgelttransparenzgesetz, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber auch zu Videoaufzeichnungen im Arbeitsverhältnis und zum äußeren Erscheinungsbild von Beschäftigten, ausgewertet worden.
Tarifeinigung Ärzte
Die 13. Ergänzungslieferung zum TVöD enthält als Vorabinformation bereits erste Hinweise – auf roten Vorblättern - zu der Tarifeinigung zwischen der VKA und dem Marburger Bund vom 4.5.2022 für die Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Deren Entgelte werden ab 1.10.2021 rückwirkend um 3,35 v.H. erhöht, bei einer Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2022. Hinsichtlich der Anordnung und Abgeltung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie der Dienstplangestaltung wurden erneut umfangreiche Änderungen vereinbart, die in zwei Stufen zum 1.7.2022 bzw. 1.1.2023 wirksam werden.
Tarifeinigung Sozial- und Erziehungsdienst
Ebenfalls auf roten Vorblättern ist der 135. Ergänzungslieferung auch eine erste Information über die am 18.5.2022 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erzielte Tarifeinigung beigefügt. Ein großer Teil der Beschäftigten erwirbt ab 1.7.2022 Ansprüche auf eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro oder 180 Euro, auf Entlastungstage und ggf. auf eine verbesserte Eingruppierung.
Kommentierung zu § 3 TVöD
Schwerpunkt der 135. Ergänzungslieferung ist hingegen die Kommentierung zu § 3 TVöD. Neben der Anpassung der Erläuterungen an das neue Bundespersonalvertretungsgesetz und die Änderungen im Bundesgleichgestellungsgesetz ist die Rechtsprechung u.a. zum Entgelttransparenzgesetz, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber auch zu Videoaufzeichnungen im Arbeitsverhältnis und zum äußeren Erscheinungsbild von Beschäftigten, ausgewertet worden. Angesichts der weiter bestehenden Gefahren durch die COVID-19-Pandemie wurden auch Ausführungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zum Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus aufgenommen. Schließlich weisen die Bearbeiter mit Blick auf die zunehmende Bedeutung von Homeoffice auf die mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz durch eine Erweiterung des § 8 SGB VII erfolgte Schließung von Versicherungslücken im Homeoffice hin.
Kommentierung zu § 12 TVöD
Die mit der 133. Ergänzungslieferung begonnene Aktualisierung der Kommentierung zu § 12 TVöD wird bei den Abschnitten VII und VIII (Eingruppierung von Personal- und Betriebsratsmitgliedern und deren Beteiligungsrechte bei der Eingruppierung) fortgesetzt. Die Überarbeitung betrifft sowohl die Anpassung an das neue Bundespersonalvertretungsgesetz als auch die Einarbeitung der einschlägigen Rechtsprechung.
Kommentierung zu § 29 TVöD
Den diesjährigen Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Pflege- und Familienpflegezeitgesetz folgend hat das BMI mit den Rdschr. vom 2.2.2022 und 29.3.2022 die Freistellungsmöglichkeiten aus Anlass der COVID-19-Pandemie angepasst. Die Bearbeiter haben diese Rundschreiben bei der Kommentierung zu § 29 ausgewertet und im Teil IX des Werkes die Abdrucke des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes sowie des SGB V aktualisiert.
TV COVID
Schließlich sind in der Kommentierung des TV COVID im Teil VII/46 des Werkes die Änderungen durch das Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen vom 23.3.2022 ebenso berücksichtigt worden wie durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bis 30.6.2022 verlängerte Steuerfreiheit der Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 29.8.2022 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
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