Neukommentierung des Urlaubsrechts
Urlaub aus Arbeitgebersicht ist komplex und stellt die Personalpraxis ständig vor neue Fragen. Die Neukommentierung zu § 26 TVöD geht auf die Vielzahl der aktuellen Entscheidungen des EuGH und der nationalen Gerichte für Arbeitssachen zum tariflichen Urlaub sowie zum gesetzlichen Mindesturlaub ein. Im ersten Teil der Neukommentierung widmen sich die Bearbeiter der Entstehung, der Erfüllung und der zeitlichen Begrenzung des Urlaubsanspruchs, u.a. auch im ruhenden Arbeitsverhältnis (z. B. wegen Sonderurlaubs) oder bei längeren Arbeitsunfähigkeitszeiträumen und dem dabei zu beachtenden gesetzlichen bzw. tariflichen Fristenregime. Sie geben in diesem Zusammenhang Hinweise auch zur Erfüllung der sog. Obliegenheitspflichten, wonach der Arbeitgeber den Beschäftigten neuerdings in die Lage versetzen und auffordern muss, seinen Urlaub zu nehmen, und ihn regelmäßig über den drohenden Verfall zu belehren hat. Außerdem gehen sie auf aktuelle Fragestellungen zum Urlaub im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ein, z. B. zur Anordnung von Betriebsferien und zum Urlaub bei Kurzarbeit.
Arbeitsfreistellung aus persönlichen Anlässen und wegen der Corona-Pandemie
Ein weiterer Komplex der 128. Ergänzungslieferung zum TVöD betrifft die grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Kommentierung zu den Arbeitsfreistellungsansprüchen aus persönlichen Anlässen nach § 29 Abs. 1 TVöD. Hierunter fallen vor allem die Freistellungen bei schwerer Erkrankung von Angehörigen, im Speziellen auch von Kindern unter 12 Jahren sowie von Betreuungspersonen, wenn die Kinder noch keine 8 Jahre alt sind. In diesem Zusammenhang wurden auch die Hinweise zu den Corona-bedingten Freistellungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rdschr. des BMI vom 8.6.2021 und vom 2.7.2021 aktualisiert.
Arbeitsbefreiung anlässlich akuter Katastrophen wegen Hochwassers oder extremen Schneefalls
Aus aktuellem Anlass hat das BMI sein Rdschr. vom 17.1.2019 über Arbeitsbefreiung bei bestimmten katastrophalen Wettersituationen neu gefasst; die Neufassung vom 21.7.2021 findet sich jetzt im Anhang 7 der Erläuterungen zu § 29 TVöD.
Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an bestimmten Studiengängen
Als Anhänge 8 und 9 der Erläuterungen zu § 29 TVöD wurden die Rdschr. des BMI vom 16.10.2019 und vom 9.10.2019 betr. die Teilnahme am Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ bzw. an anderen Studienangeboten externer Hochschulen aufgenommen.
Durchgeschriebene Fassung TVöD-B
Die Durchgeschriebene Fassung des TVöD-B wurde nach dem Stand vom 1.4.2021 aktualisiert und um Hinweise auf demnächst wirksam werdende Änderungen (z. B. bei § 6 TVöD und bei § 20 TVöD wegen der Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet Ost) ergänzt.
Aktualisierung abgedruckter Gesetze
Flankierend zu der Kommentierung bei § 29 TVöD wurden die Abdrucke des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes, nachdem diese Gesetze wegen der Pandemie wiederholt geändert wurden, auf den aktuellen Stand gebracht.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 25.10.2021 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
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