Umsetzung der Tarifeinigung vom 9.12.2023
Schwerpunkt der 127. Ergänzungslieferung zum TV-L ist nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zur Tarifrunde 2023 der Einbau der Änderungen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 13 zum TV-L vom 9.12.2023 in den Normtext des TV-L bei den §§ 19 b, 21, 41, 42, 50, 51 und 52 TV-L im Teil I des Werkes und in den Text der Entgeltordnung im Teil III des Werkes. In der Entgeltordnung betrifft dies die Abschnitte für Beschäftigte im Gesundheitsdienst (Teil II Abschnitt 10 der Entgeltordnung), im Sozial- und Erziehungsdienst (Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung), im Straßenbetriebsdienst (Teil III Abschnitt 3 Unterabschnitt 7 der Entgeltordnung) und im Pflegedienst (Teil IV der Entgeltordnung).
Für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst wurden die besonderen Stufenlaufzeiten aufgehoben, bei Anspruch auf die Heimzulagen deren Beträge erhöht sowie in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg SuE-Zulagen von monatlich 130 bzw. 180 Euro eingeführt.
Pflegekräfte und bestimmte Beschäftigte in den Gesundheitsberufen, die im Maßregelvollzug oder im Justizvollzug arbeiten, erhalten seit 1.1.2024 ebenfalls die bisher nur den entsprechenden Beschäftigten an Universitätskliniken zustehende monatliche Zulage, die ab 1.2.2025 bei Eingruppierung nach Teil IV der Entgeltordnung 159,06 Euro und bei Eingruppierung nach Teil II der Entgeltordnung 79,54 Euro betragen wird. In der Kommentierung des Abschnitts für die Pflegekräfte (Teil IV der Entgeltordnung) wird bereits jetzt auf diese Erweiterung eingegangen.
Für einen Teil der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau werden ab 1.1.2025 in Teil III Abschnitt 3 Unterabschnitt 7 der Entgeltordnung Verbesserungen bei der Eingruppierung in Kraft treten. Dazu enthält der Änderungstarifvertrag Nr. 12 zum TVÜ-Länder vom 9.12.2023, der mit dieser Ergänzungslieferung ebenfalls in den Normtext des TVÜ-Länder im Teil IV/1 des Werkes eingearbeitet wird, Überleitungsregelungen, die in § 29h TVÜ-Länder verankert wurden.
Die ausführliche Kommentierung des neuen § 19 b TV-L (Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing) ist im Teil II dieses Werkes bereits mit der 125. Ergänzungslieferung aufgenommen worden.
Kommentierung zu § 29 TV-L
Ein größerer Block der 127. Ergänzungslieferung betrifft die Kommentierung zu § 29 TV-L hinsichtlich der Aktualisierung der Erläuterungen zu den gesetzlichen Arbeitsbefreiungstatbeständen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. § 15 Berufsbildungsgesetz und nach den Bildungsfreistellungs- und Bildungsurlaubsgesetzen der Länder.
Entgeltgrenzen, Beitragssätze und Sachbezugswerte 2025
Auf die ab 1.1.2025 geltenden Entgeltgrenzen, Beitragssätze und Sachbezugswerte wird im Anhang zu § 24 TV-L hingewiesen. Zu beachten ist, dass ab 1.1.2025 die bisherige Rechtskreistrennung in „West“ und „Ost“ aufgehoben ist, so dass in beiden Tarifgebieten einheitliche Werte gelten.
Bewertung von Personalunterkünften
Die in den (nur im Tarifgebiet West geltenden) Tarifverträgen über die Bewertung von Personalunterkünften festgelegten Quadratmetersätze verändern sich entsprechend dem in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzten Wert für Wohnungen mit Heizung und Beleuchtung. Auf die ab 1.1.2025 maßgebenden neuen Werte wird im Teil VII/35 des Werkes eingegangen.
Abdruck der Änderungstarifverträge zum TV-L und TVÜ-Länder
Der Wortlaut der Änderungstarifverträge Nr. 13 zum TV-L und Nr. 12 zum TVÜ-Länder wird im Teil X/1 bzw. Teil X/10 des Werkes aufgenommen.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 09.01.2025 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter
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