Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD
Ein besonderes Anliegen der VKA in der Tarifrunde 2020 war die Verwendung des für das Leistungsentgelt (§ 18 [VKA] TVöD) zur Verfügung stehenden Budgets von grundsätzlich 2 Prozent der Jahresentgelte auch für alternative Angebote zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität der Kommunen. Dieses Ziel der Umwidmung ist mit dem neuen § 18a (VKA) TVöD erreicht worden, der beispielhaft als alternative Angebote u.a. Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Tickets, Kita-Zuschüsse, Zuschüsse für Fitnessstudios oder Wertgutscheine nennt, zu seiner Anwendung aber in Einrichtungen mit Betriebs- oder Personalrat den Abschluss einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung fordert. Die Bearbeiter erläutern die Tarifregelungen im Teil II/1 des Werkes und gehen auch auf die steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Besonderheiten ein.
Anpassungen bei den Kommentierungen zu den §§ 16 (VKA), 17 und 18 (VKA) TVöD
Die Tarifrunde 2020 hatte Änderungen u.a. auch bei den §§ 16 (VKA), 17 und 18 (VKA) TVöD zur Folge, die jetzt in die Kommentierung eingearbeitet werden. Bei § 17 TVöD wird in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des BAG vom 19.12.2019 zur Rechtmäßigkeit der Stichtagsregelung bei Einführung der stufengleichen Höhergruppierung eingegangen und bei § 18 (VKA) auf Entscheidungen der Instanzgerichte zur Unzulässigkeit der „Gießkanne“ bei der Aufteilung des Budgets für das Leistungsentgelt.
Kommentierung zum TVÜ-Bund und zum TVÜ-VKA
Im Teil IV/3 des Werkes ist in der Kommentierung zum TVÜ-Bund bzw. TVÜ-VKA neben der Berücksichtigung des Tarifrundenergebnisses der Rechtsprechung des BAG zur Beschäftigungszeit in Überleitungsfällen bei Inkrafttreten des TVöD und zu den Überleitungsregelungen bei Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung Rechnung getragen worden.
Durchgeschriebene Fassungen TVöD-V und TVöD-K
Die Durchgeschriebenen Fassungen des TVöD-V und des TVöD-K wurden jeweils nach dem Stand vom 1.4.2021 aktualisiert und um Hinweise auf demnächst wirksam werdende Änderungen (z.B. bei § 6 TVöD und bei § 20 TVöD wegen der Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet Ost) ergänzt.
Notlagen-TV Flughäfen 2020
Neu aufgenommen wurde der Notlagen-TV Flughäfen 2020 vom 1.12.2020 im Teil VII/49 des Werkes, auf dessen Regelungsnotwendigkeit und Inhalt in der Kommentierung zu § 40 BT-F im Teil II/5 des Werkes eingegangen wird.
Kommentierung zum ATV bzw. ATV-K
In der Kommentierung zum ATV bzw. ATV-K (Teil VI/3 des Werkes) sind die sich jährlich ändernden Bemessungs- und Höchstgrenzen auf einen aktuellen Stand gebracht und die nach der Tarifeinigung zum TVöD ab 1.4.2021 maßgeblichen neuen Grenzwerte gemäß § 39 ATV bzw. § 38 ATV-K ausgewiesen worden.
Aktualisierung abgedruckter Gesetze
Die Aktualisierung der abgedruckten Vorschriften des SGB IV und des SGB V rundet die 127. Ergänzungslieferung zum TVöD ab.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 14.09.2021 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
NEU: Kostenloser "TVöD Infodienst"!
Einfach eine E-Mail an tvoed-info@boorberg.de und stets aktuell über die neuen Inhalte des TVöD-Kommentars informiert werden.