Kommentierung des TV-Ärzte
Schwerpunkt der 126. Ergänzungslieferung zum TV-L ist die Kommentierung der für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken am 26.3.2024 zwischen dem Marburger Bund und der TdL im TV-Ärzte vereinbarten strukturellen Regelungen. Dazu gehört u.a. der Beginn der Nachtarbeit schon ab 20 Uhr statt ab 21 Uhr mit den Konsequenzen nicht nur für den Nachtarbeitszuschlag, sondern auch für den Nachtzuschlag im Bereitschaftsdienst, den Zeitzuschlag für Samstagsarbeit sowie den Zusatzurlaub für Nachtarbeit. Eingegangen wird zudem auf die Vereinbarung neuer Maßgaben für die Dienstplanaufstellung und ihre Erstreckung auch auf die Vollarbeit sowie die Zahlung von Strafzuschlägen bei entsprechenden Versäumnissen und nicht zuletzt auf die Absenkung der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit ab 1.1.2026 von 42 auf 40 Wochenstunden.
Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen
Die 126. Ergänzungslieferung startet indes bei der Kommentierung zu § 2 TV-L mit der Auswertung neuerer Rechtsprechung zur Verwendung des sog. Gendersterns in der Stellenausschreibung, zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu Vorstellungsgesprächen, zur Vorlage digitaler Unterlagen an den Betriebsrat und zu den Auswahlgrundsätzen i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG.
Konkretisierung der Erläuterungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
Eine partielle Überarbeitung der Kommentierung ist überdies in den Erläuterungen zu § 8 TV-L hinsichtlich der Ausführungen zum Vorliegen von Sonn- und Feiertagsarbeit und zur Steuerfreiheit derartiger Zuschläge erfolgt. Hier war einerseits auf die Abgrenzung der tariflichen zu der steuerrechtlichen Regelung einzugehen, die die Sonn- und Feiertagszuschläge auch für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages steuerfrei stellt, sofern die Schicht am Sonn- oder Feiertag begonnen hat. Andererseits konnte schon auf das Urteil des BAG vom 1.8.2024 – 6 AZR 38/24 – hingewiesen werden, wonach bei regionalen gesetzlichen Feiertagen, wie z. B. am 1. November (Allerheiligen), der zwar in Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Hessen ein gesetzlicher Feiertag ist, für die Gewährung von Feiertagszuschlägen nicht auf den Ort, an dem die Arbeitsleistung an dem jeweiligen Feiertag tatsächlich erbracht wurde (hier Hessen), sondern vielmehr auf den regelmäßigen Beschäftigungsort (hier Nordrhein-Westfalen) abzustellen ist.
Vertragsmuster für Auszubildende nach dem TVA-L Pflege und für Studierende nach dem TVdS-L
Ferner berücksichtigt die 126. Ergänzungslieferung die von der Geschäftsstelle der TdL am 8.7.2024 neu bekanntgegebenen Vertragsmuster für Auszubildende nach dem TVA-L Pflege und für Studierende nach dem TVdS-L. Die Anpassung war u.a. aufgrund der Erweiterung des § 16 Absatz 2 Nr. 12 PflBG in § 4 der Musterverträge notwendig.
TdL-Richtlinie für duale Studiengänge und Masterstudiengänge
Die für praxisintegrierte duale Studiengänge und für Masterstudiengänge geltende TdL-Richtlinie vom 16.5.2019 weist u.a. die Höhe der monatlichen Studienentgelte aus. Die zum 1.11.2024 und zum 1.2.2025 erhöhten Beträge sind in die im Teil V/8 des Werkes abgedruckte Richtlinie eingearbeitet worden. Hingewiesen wird auch auf den Beschluss der 5./2024 Mitgliederversammlung der TdL am 14.5.2024, wonach dual Studierenden, die ein Pflegestudium nach Teil 3 PflBG oder ein duales Studium nach dem HebG absolvieren, das nach Abschnitt II Ziffer 6 Absatz 1 der Richtlinie empfohlene Studienentgelt verbindlich zu zahlen ist.
Neuer Betrag für die Motorsägenentschädigung ab 1.7.2024
Die den Beschäftigten nach dem TV-Forst zustehende Motorsägenentschädigung wird regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres überprüft und ggf. angepasst. Auf die Neuberechnung und Anpassung zum 1.7.2024 wird im Teil VIII/1.2 des Werkes hingewiesen.
Redaktionsgespräche noch nicht abgeschlossen
Die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien über die aufgrund der Tarifeinigung vom 9.12.2023 abzuschließenden Änderungstarifverträge waren auch bei Redaktionsschluss dieser Ergänzungslieferung noch nicht abgeschlossen; hierauf wird nun in der 127. Ergänzungslieferung eingegangen werden. Eine allgemeine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente der Tarifeinigung 2023 findet sich weiterhin zusammen mit dem Einigungstext auf den roten Vorblättern vor Teil I des Werkes. Die ausführliche Kommentierung des neuen § 19 b TV-L (Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing), dessen Wortlaut zwischen den Tarifvertragsparteien bereits abgestimmt ist, ist im Teil II dieses Werkes bereits mit der 125. Ergänzungslieferung aufgenommen worden.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 20.11.2024 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter
https://tvl-context.boorberg.de
https://troed-context.boorberg.de
verfügbar.
NEU: Kostenloser "TV-L Infodienst"!
Einfach eine E-Mail an tv-l-info@boorberg.de und stets aktuell über die neuen Inhalte des TV-L-Kommentars informiert werden.