Weitere Umsetzung der Vereinbarungen aus der Tarifrunde 2020
Schwerpunkt der 125. Ergänzungslieferung ist die weitere Umsetzung der Änderungstarifverträge aus der Tarifrunde 2020 durch Einarbeitung in die bestehende Kommentierung sowie die Aufnahme bzw. Erläuterung neuer Tarifverträge; im Einzelnen:
Kommentierung zum Allgemeinen Teil des TVöD
Im Allgemeinen Teil des TVöD wird die Kommentierung angepasst bei
- § 6 wegen der Änderung der Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet Ost ab dem Jahr 2022,
- § 8 wegen der Verbesserung des Samstagszuschlags in den Bereichen von BT-K und BT-B sowie in den Bundeswehrkrankenhäusern,
- § 15 wegen der Fortschreibung der Tarifrundenergebnisse seit dem Jahr 2008,
- § 19 wegen der neuen Höhe des Guthabens für die nächste Erhöhung der Lohnzuschläge Bund,
- § 20 wegen der Änderung der Höhe der Jahressonderzahlung im Bereich der VKA ab dem Jahr 2022; bei dieser Gelegenheit ist zugleich die neuere Rechtsprechung zur Höhe der Jahressonderzahlung bei mehreren Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber ausgewertet worden.
Kommentierung des BT-V, des BT-K und des BT-B
Die durch das Ergebnis der Tarifrunde 2020 bedingte Anpassung der Kommentierung in den Besonderen Teilen Verwaltung, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen betrifft insbesondere folgende Änderungen:
- Öffnung der Stufe 6 der Entgelttabelle für Ärzte im Geltungsbereich des BT-V,
- Zahlung einer Zulage von monatlich 300 Euro für Fachärzte im Geltungsbereich des BT-V, dies betrifft – wie die Öffnung der Stufe 6 – insbesondere die Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst,
- Anhebung der Garantiebeträge für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im BT-V und im BT-B,
- Besondere Maßgaben zur schrittweisen Herabsetzung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost für Beschäftigte im Geltungsbereich des BT-K ab 1.1.2023,
- Einführung einer Pflegezulage von monatlich 70 Euro, ab 1.3.2022 von monatlich 120 Euro, in den Bereichen von BT-K und BT-B,
- Erstreckung der schon im BT-K vereinbarten Zulage von monatlich 25 Euro auch auf Pflegekräfte im Bereich des BT-B,
- Zahlung des Zeitzuschlags von 20 v.H. für Samstagsarbeit in der Zeit von 13 bis 21 Uhr auch bei Arbeitsleistungen im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit in den Bereichen von BT-K und BT-B,
- Erhöhung der Wechselschichtzulage von monatlich 105 Euro auf 155 Euro für Beschäftigte in den Bereichen von BT-K und BT-B,
- Übernahme der Regelungen zur Arbeitszeit bei Dienstreisen aus dem BT-V auch in den BT-K und BT-B.
Im Zusammenhang mit der Anpassung der Kommentierung des BT-V ist zudem das Rdschr. des BMI vom 19.2.2021 zur Entschädigung von Reisezeiten bei Dienstreisen ausgewertet worden; ferner werden die Hinweise auf reise- und umzugskostenrechtliche Regelungen der Länder aktualisiert.
Änderungstarifverträge zum TVÜ-Bund und zum TVÜ-VKA
Allgemeine Entgelterhöhungen aus Tarifrunden wirken sich regelmäßig auf eine Reihe von Festlegungen in den Überleitungstarifverträgen vom 13.9.2005 aus. Die entsprechenden Änderungstarifverträge zum TVÜ-Bund und zum TVÜ-VKA sind schon in die jeweiligen Textabdrucke im Teil IV/1 und Teil IV/2 des Werkes eingearbeitet; die Anpassung der Kommentierung hierzu erfolgt in einer der weiteren Lieferungen.
TV Corona-Sonderprämie ÖGD
Den in einem Gesundheitsamt oder in einer Gesundheitsbehörde zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzten Beschäftigten kann in den Jahren 2021 und 2022 jeweils eine Sonderprämie von bis zu 600 Euro zustehen, die mit dem Entgelt für den Monat Mai 2021 bzw. Mai 2022 auszuzahlen ist. Bei einem nur zeitweisen Einsatz wird für jeden Monat ein Teilbetrag von 50 Euro angesetzt. Der von Bund und VKA hierzu gemeinsam vereinbarte Tarifvertrag wird im Teil VII/6 des Werkes aufgenommen und mit zahlreichen Berechnungsbeispielen ausführlich und praxisgerecht erläutert. Dabei gehen die Bearbeiter auch auf Fragen zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und zusatzversorgungsrechtlichen Behandlung ein.
TV Fahrradleasing
Ebenfalls neu aufgenommen wird schon mit dieser 125. Ergänzungslieferung im Teil VI/8 des Werkes der Wortlaut des für den kommunalen Bereich vereinbarten TV Fahrradleasing, auf dessen Grundlage die Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren können, künftige monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern umzuwandeln; die ausführliche Kommentierung hierzu wird für die nächste Ergänzungslieferung vorbereitet.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 21.07.2021 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.
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