RICHARD BOORBERG VERLAG

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17.06.2021

TVöD Online

124. Update

Stand: Februar 2021

Schwerpunkt der 124. Ergänzungslieferung zum TVöD ist im Teil I des Werkes die Einarbeitung der im Vollzug der Tarifrunde 2020 erstellten Änderungstarifverträge vom 25.10.2020 zum Allgemeinen Teil des TVöD sowie zu den besonderen Teilen BT-V, BT-K, BT-B, BT-S, BT-F und BT-E in die Textabdrucke dieser Tarifverträge. 

Änderungstarifverträge zum TVöD

Schwerpunkt der 124. Ergänzungslieferung zum TVöD ist im Teil I des Werkes die Einarbeitung der im Vollzug der Tarifrunde 2020 erstellten Änderungstarifverträge vom 25.10.2020 zum Allgemeinen Teil des TVöD sowie zu den besonderen Teilen BT-V, BT-K, BT-B, BT-S, BT-F und BT-E in die Textabdrucke dieser Tarifverträge. Die ausführliche Erläuterung der hier vereinbarten Änderungen folgt mit der 125. Ergänzungslieferung. Der Wortlaut der Änderungstarifverträge findet sich im Teil X des Werkes.

Änderungstarifvertrag zum TV EntgO Bund

Der Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum TV EntgO Bund vom 25.10.2020, der neben der Erhöhung der dynamisierbaren Zulagen in den §§ 15 bis 18 des Tarifvertrags auch einige Änderungen in der Entgeltordnung Bund enthält, wurde ebenfalls in den Textabdruck im Teil IIIa des Werkes eingearbeitet. Die Entwicklung der Zulagen ist in bewährter Form durch Fußnoten dargestellt.

Homeoffice und Mobile Arbeit

Bestandteil der 124. Lieferung ist außerdem die Aufnahme von Erläuterungen zum Homeoffice und zum mobilen Arbeiten in der Kommentierung zu § 2 TVöD. Ergänzt werden diese Erläuterungen durch die Beifügung von „Muster-Nebenabreden“ zu Homeoffice und Mobile Arbeit im Anhang 3 zu § 2 TVöD. Hinweise auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in RNrn. 454 ff. der Vorbemerkungen vor § 3 TVöD runden diesen Komplex ab.

Fachkräftezulage und Stufen-Vorweggewährung

Das Rdschr. des BMI vom 18.12.2020 zur übertariflichen Zahlung einer Fachkräftezulage von bis zu 1.000 Euro monatlich und übertariflichen Vorweggewährung von Entgeltstufen gab Anlass, die entsprechenden Erläuterungen in den RNrn. 62 bis 72 zu § 16 (Bund) TVöD zu überarbeiten. Die Neuregelung des BMI beinhaltet nicht nur eine Verlängerung der Maßnahmen bis zum 31.12.2022 sondern erweitert den bisher auf den IT-Bereich begrenzten Empfängerkreis nunmehr auch auf Ingenieure sowie auf Ärzte außerhalb von Krankenhäusern.

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Kurzarbeit

Über die Frage, ob Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld oder gar das Kurzarbeitergeld selbst zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt zählen, gab es zunächst unterschiedliche Auffassungen. Die Bearbeiter gehen auf diese Fragen unter Einbeziehung der diesbezüglichen satzungsergänzenden Beschlüsse der VBL in den RNrn. 593a, 593b zum ATV/ATV-K im Teil VI/3 des Werkes ein.

Aktualisierung abgedruckter Gesetze

Die Aktualisierung des Abdrucks des BEEG in der auch über den 1.9.2021 hinaus weiter anzuwendenden Fassung für Geburten vor dem 1.9.2021 rundet diese 124. Ergänzungslieferung zum TVöD ab.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 16.06.2021 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tvoed-context.de verfügbar.

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