Tarifeinigung vom 9.12.2023
Aktuell zur Tarifeinigung vom 9.12.2023 zwischen der TdL einerseits und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion andererseits konnten der 122. Ergänzungslieferung zum TV-L auf roten Vorblättern neben dem Einigungstext noch erste Hinweise der Bearbeiter zu den getroffenen Vereinbarungen beigelegt werden. Aus dem Einigungstext ergeben sich neben der Anhebung der Tabellenentgelte am 1.11.2024 um einheitlich 200 Euro und der weiteren Anhebung zum 1.2.2025 um 5,5 Prozent umfangreiche Verbessrungen u.a. für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, im Maßregelvollzug und Justizvollzug sowie im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Bereits ausformuliert sind die neuen Regelungen zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing und zur Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung.
Kommentierung des TV Inflationsausgleich vom 9.12.2023
Ebenso enthält die 122. Ergänzungslieferung bereits die vollständige Kommentierung des TV Inflationsausgleich zur Aufnahme im Teil VII/1 des Werkes. Mit diesem Tarifvertrag wurden zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise steuerfreie Sonderzahlungen von insgesamt 3.000 Euro für Tarifbeschäftigte (bei Vollzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigte anteilig) bzw. 1.500 Euro für Auszubildende, Studierende und Praktikanten vereinbart. Sie setzen sich aus schnellstmöglich zu leistenden Einmalbeträgen in Höhe von 1.800 Euro für Tarifbeschäftigte bzw. 1.000 Euro für Auszubildende usw. sowie zehn monatlichen Zahlungen für Januar bis Oktober 2024 in Höhe von je 120 Euro für Tarifbeschäftigte bzw. 50 Euro für Auszubildende usw. zusammen.
Kommentierung zu den §§ 2 bis 5 TV-L
Die 122. Ergänzungslieferung startet indes mit der Auswertung der Rechtsprechung zum Entgelttransparenzgesetz, zur Nichtanwendbarkeit der EU-Leiharbeitsrichtlinie auf die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TV-L, zum Begriff der Versetzung in § 4 TV-L und zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 5 TV-L). Außerdem werden bei § 2 TV-L Hinweise zum Vollzug des Verpflichtungsgesetzes aufgenommen.
Zahlung einer außertariflichen Fachkräftezulage
Auf die von der Mitgliederversammlung der TdL beschlossene Verlängerung der Ermächtigung der Länder zur Zahlung einer außertariflichen Fachkräftezulage bis zum 31.12.2026 wird in der Kommentierung des § 16 TV-L eingegangen.
Entgeltgrenzen, Sachbezugswerte usw. ab 1.1.2024
Ferner enthält die 122. Ergänzungslieferung die für das Jahr 2024 maßgebenden Übersichten über Entgeltgrenzen und Sachbezugswerte, die Werte für die Überlassung von Personalunterkünften sowie Höchst- und Mindestbeträge für die betriebliche Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung. Auf die ab 1.3.2024 maßgebenden neuen Grenzbeträge in § 39 Abs. 1 und 2 ATV wird ebenfalls hingewiesen.
Mindestlohn und Mindest-Ausbildungsvergütung
Auf die zum 1.1.2024 erfolgte Erhöhung des Mindestlohns und der Mindest-Ausbildungsvergütung wird in Fußnoten zum Mindestlohngesetz und zum Berufsbildungsgesetz hingewiesen.
Aktualisierung abgedruckter Vorschriften
Die Aktualisierung der im Teil IX des Werkes auszugsweise abgedruckten Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, des SGB II und der Sozialversicherungsentgeltverordnung rundet die 122. Ergänzungslieferung ab.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 15.02.2024 zur Verfügung.
Dieses Update ist unter www.tv-l-context.de verfügbar.
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