RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.03.2021

TVöD-Online

122. Update

Stand: November 2020

Schwerpunkt der 122. Ergänzungslieferung zum TVöD ist jedoch die grundlegende Überarbeitung der Kommentierung zu § 22 TVöD im Teil II/1 des Werkes.

Kommentierung des TV COVID

Aktuell zur Verlängerung des TV COVID bis zum 31.12.2021 durch den Änd.-TV Nr. 1 v. 25.10.2020 lösen die Bearbeiter die bisherigen Kurzhinweise zum TV COVID ab und nehmen eine ausführliche Kommentierung seiner Regelungen im Teil VII/46 des Werkes auf. Die Kommentierung berücksichtigt bereits die im Dezember 2020 vom Gesetzgeber beschlossenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen mit Bezug zur Kurzarbeit.

Kommentierung zu § 22 TVöD; Tarifänderung

Schwerpunkt der 122. Ergänzungslieferung zum TVöD ist jedoch die grundlegende Überarbeitung der Kommentierung zu § 22 TVöD im Teil II/1 des Werkes. So berücksichtigen die Bearbeiter u.a. die Tarifänderung in § 22 Abs. 4 TVöD durch den Änd.-TV v. 7.2.2017, mit der die Rückforderung von Krankenbezügen nach Zuerkennung einer Rente in Konsequenz aus dem Urteil des BSG v. 29.1.2014 - B 5 R 36/12 – neu geregelt wurde. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Rdschr. des BMI v. 15.2.2018 hingewiesen, in dem Verfahrensregelungen zur Rückzahlung von Krankenbezügen bei Anspruch auf Rente bestimmt wurden.

Kommentierung zu § 22 TVöD; Gesetzesänderungen

Im Rahmen der Überarbeitung der Kommentierung zu § 22 TVöD gehen die Bearbeiter zudem auf zahlreiche Gesetzesänderungen ein. Dies betrifft z.B. den Beginn des Anspruchs auf Krankengeld schon am ersten Tag der festgestellten Arbeitsunfähigkeit, die Entgeltfortzahlung bei bestimmten Blutspenden, ferner Änderungen bei der Erteilung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an gesetzlich Krankenversicherte sowie die ab dem Jahr 2022 wirksam werdenden Informationspflichten der gesetzlichen Krankenkassen über Vorerkrankungszeiten gegenüber dem Arbeitgeber. Anpassungsbedarf bestand überdies aufgrund der ab 1.1.2018 geltenden Neufassungen von Mutterschutzgesetz und SGB IX.

Kommentierung zu § 22 TVöD; Rechtsprechung

Ferner wurde die das Entgeltfortzahlungsrecht bzw. die Zahlung von Krankenbezügen betreffende Rechtsprechung der letzten Jahre ausgewertet. Hierzu gehören Entscheidungen u.a. zum Vorliegen von Wiederholungserkrankungen, zur sog. Einheit des Verhinderungsfalls, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Wiedereingliederungsverhältnis und nicht zuletzt zur Alkoholabhängigkeit als Ausschlussgrund für den Entgeltfortzahlungsanspruch.

Kommentierung zu § 22 TVöD; COVID-19

Auf Arbeitsverhinderungen, Leistungsverweigerungsrechte, Freistellungen und Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird im Werk TVöD bereits in den RNrn. 529 ff. zu § 29 TVöD hingewiesen; ggf. stellt sich auch die Frage nach einem Anspruch auf Krankenbezüge. Die Bearbeiter widmen dieser Frage ein eigenes Kapitel in den RNrn. 163 ff. zu § 22 TVöD.

Kommentierung zu § 2 TVöD

Die 122. Ergänzungslieferung startet indes mit einer Aktualisierung der Kommentierung zu § 2 TVöD, insbesondere hinsichtlich der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats bei der Einstellung. Aktualisiert werden aber auch die Ausführungen mit Bezug zu Art. 33 Abs. 2 GG, die Ausführungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder zum Direktionsrecht.

Arbeitskampfrichtlinien der VKA

Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 15.9.2020 die Änderung der Arbeitskampfrichtlinien beschlossen, die sodann von der VKA neu bekannt gemacht wurden. Der Abdruck der Richtlinien im Anhang 1 der Vorbemerkungen vor § 3 TVöD wurde entsprechend angepasst.

Fachkräfte-Richtlinie der VKA bis zum 31.12.2022 verlängert

Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA, die insbesondere der Gewinnung und Bindung von Ingenieuren und von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik dienen soll, aber auch für sonstige Fachkräfte (z.B. Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst) offensteht, können Zulagen gezahlt oder Gehaltsstufen vorweggewährt werden. Diese Richtlinie, deren Geltungsdauer nun bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, ist in der aktuellen Fassung in der RNr. 10b zu § 16 (VKA) TVöD abgedruckt.

Entgeltgrenzen, Sachbezugswerte, Personalunterkünfte, Mindestlohn

Die 122. Ergänzungslieferung zum TVöD enthält schließlich die Übersichten über die im Jahr 2021 maßgebenden neuen Entgeltgrenzen und Sachbezugswerte (Anhang zu § 24 TVöD im Teil II/1 des Werkes), die Werte für die Personalunterkünfte (Teil VII/41 des Werkes) sowie die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 (Teil IX/38 des Werkes).

 

Dieses Update ist unter www.troed-context.de verfügbar.

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