RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.03.2021

TVöD Online

121. Update

Stand: September 2020

Schwerpunkt der 121. Ergänzungslieferung zum TVöD sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie. 

Abschluss des TV Corona-Sonderzahlung 2020

Aktuell zur Tarifeinigung vom 25.10.2020 zwischen Bund/VKA einerseits und den Gewerkschaften andererseits enthält die 121. Ergänzungslieferung zum TVöD bereits neben dem Einigungstext eine Zusammenfassung der Ergebnisse, ferner die wichtigsten ab April 2021 geltenden Tabellen und insbesondere eine ausführliche Kommentierung des TV Corona-Sonderzahlung 2020 zur Aufnahme im Teil VII/5 des Werkes.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Corona-Pandemie

Schwerpunkt der 121. Ergänzungslieferung zum TVöD sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie. So wird in den Erläuterungen zu § 29 TVöD ausführlich auf etwaige Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz und bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen eingegangen, wobei die Bearbeiter auch auf die daraus folgenden Entschädigungsleistungen hinweisen.

Breiten Raum nehmen sodann die gesetzlichen, tariflichen und außertariflichen Regelungen bei der notwendigen Betreuung von Familienangehörigen ein, u.a. bei infektionsschutzbedingten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen. Hierzu wird das Rdschr. des BMI vom 20.7.2020 in Auszügen wiedergegeben, das in vielen Ländern auch bei den Kommunen zu inhaltsgleichen Regelungen geführt hat.

Die Corona-Pandemie hat den Gesetzgeber überdies zur Verlängerung der Befristungsdauern im Wissenschaftszeitvertragsgesetz um ein ganzes Jahr veranlasst, auf die bei § 30 TVöD eingegangen wird.

Erläuterungen zu den Allgemeinen Arbeitsbedingungen

Die 121. Ergänzungslieferung startet indes mit einer partiellen Aktualisierung bei den Vorbemerkungen und Erläuterungen zu § 3 TVöD. Neben kurzen Ausführungen zum Entgelttransparenzgesetz vom 30.6.2017 ist hier vor allem die neuere Rechtsprechung zur Nebentätigkeit, zur Anordnung von Mehrarbeit im Arbeitskampf, zu Vertragsstrafen bei Nichtantritt der Arbeit und insbesondere zur Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ausgewertet und das Rdschr. des BMI vom 6.7.2018 zur Anwendung der beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsbestimmungen berücksichtigt worden.

Neue Arbeitskampfrichtlinie des Bundes

Die Arbeitskampfrichtlinie des Bundes ist vom BMI überarbeitet, an neue Rechtsprechung angepasst und am 19.8.2020 neu bekannt gemacht worden. Der Abdruck im Anhang 2 der Vorbemerkungen vor § 3 TVöD wurde entsprechend aktualisiert.

Aufnahme der Sachschadenserstattungsrichtlinie des BMI

Die nur für den Beamtenbereich geltende Sachschadenserstattungsrichtlinie des BMI vom 28.3.2019 ist durch Rdschr. des BMI vom 11.7.2019 auch zur Anwendung im Tarifbereich freigegeben worden und ersetzt u.a. auch das bisher geltende Rdschr. vom 12.2.2007 zur Erstattung von Sachschäden an dienstlich benutzten privaten Fahrzeugen. Der Text der neuen Richtlinie – soweit im Tarifbereich von Bedeutung – wurde im Anhang 4 zu § 3 TVöD aufgenommen.

Aktualisierungen bei §§ 14, 18 und 25 TVöD

Es folgen Aktualisierungen bei § 14 TVöD (zur Abgrenzung von der Führung auf Probe bzw. auf Zeit nach den §§ 31, 32 TVöD), bei § 18 (VKA) TVöD (Unterlassen eines in einer Dienstvereinbarung vorgesehenen Einschätzungsgesprächs) und bei § 25 TVöD (Berücksichtigung von am 1.7.2020 in Kraft getretenen Änderungen im BetrAVG).

Kündigung des TV Ertragsbeteiligung Flughäfen

Die VKA hat den TV Ertragsbeteiligung Flughäfen vom 25.7.2013 zum 31.12.2020 gekündigt, so dass aus diesem Tarifvertrag, da seine Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz ausdrücklich ausgeschlossen ist, ab 1.1.2021 keine Ansprüche mehr hergeleitet werden können. Hierauf wird im Teil VII/48 des Werkes hingewiesen. Die in der Tarifeinigung vom 25.10.2020 verabredeten Tarifverhandlungen über einen bundeseinheitlichen Notlagentarifvertrag für Beschäftigte der Flughäfen aus Anlass der massiven Belastungen durch die Corona-Pandemie waren bei Drucklegung dieser Ergänzungslieferung noch nicht abgeschlossen.

Änderungstarifvertrag zum TV Versorgungsbetriebe eingearbeitet

Eingearbeitet in Text und Kommentierung wurde schließlich der Änd.-TV Nr. 14 v. 30.8.2019 zum TV Versorgungsbetriebe, mit dem u.a. die in § 33 und § 37 TVöD erfolgten Änderungen entsprechend in die §§ 19 und 20 TV-V übertragen wurden.

Aktualisierung abgedruckter Gesetze

Die Aktualisierung der abgedruckten Vorschriften des Pflege- und Familienpflegezeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des SGB II und des SGB III sowie des Tarifvertragsgesetzes runden diese 121. Ergänzungslieferung ab.

 

Dieses Update ist unter www.troed-context.de verfügbar.

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