RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.03.2023

TV-L-Online

117. Update

Stand: November 2022

Die 117. Ergänzungslieferung zum TV-L startet mit der Anpassung der Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, nachdem die Mitgliederversammlung der TdL die Anhebung der Vergütungshöchstsätze für diesen Personenkreis ab dem Sommersemester 2023 beschlossen hat.

Anhebung der Vergütungshöchstsätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Die 117. Ergänzungslieferung zum TV-L startet mit der Anpassung der Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, nachdem die Mitgliederversammlung der TdL die Anhebung der Vergütungshöchstsätze für diesen Personenkreis ab dem Sommersemester 2023 beschlossen hat.

 

Kommentierung zur Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L)

Es folgt eine Aktualisierung der Kommentierung zur Jahressonderzahlung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG. Hier sind u.a. einige Entscheidungen zur Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung bei mehreren sich aneinander anschließenden Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt mit einem geringeren Stundenanteil, ausgewertet worden. Außerdem wird auf ein Urteil des LAG Sachsen-Anhalt zur Möglichkeit der Pfändung der Jahressonderzahlung hingewiesen.

 

Kommentierung zum Erholungsurlaub (§ 26 TV-L)

Beim Erholungsurlaub war – neben vielen anderen Fragen - zuletzt umstritten, ob Urlaubtage verbraucht sind, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs (coronabedingt) unter behördliche Quarantäne gestellt wird, ohne dass er arbeitsunfähig krank ist. Nachdem dies eine Reihe von Landesarbeitsgerichten bejaht hatte, hat das BAG nunmehr dem EuGH diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. Bedeutung hat dies allerdings nur noch für offene Fälle aus der Vergangenheit, denn seit 17.9.2022 ist dies in § 59 Abs. 1 IfSG gesetzlich geregelt. Die überarbeiteten Erläuterungen zu § 26 TV-L gehen u.a. auf diese Thematik wie auch auf die Gerichtsentscheidungen zur Tilgungsreihenfolge bei der Urlaubsgewährung und weitere, im Jahr 2021 ergangene Urteile ein.

 

Fortsetzung der Neukommentierung des § 29 TV-L

Die bezahlte Freistellung von Beschäftigten kann vielfältige Gründe haben. Der zweite Teil der grundlegend erneuerten Erläuterungen zu § 29 TV-L beleuchtet die tariflichen Entgeltfortzahlungstatbestände bei der Freistellung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, für gewerkschaftliche Zwecke, für Tätigkeiten in Prüfungs- bzw. Berufsbildungsausschüssen und in Organen von Sozialversicherungsträgern (Absätze 2 bis 5). Neben der Entgeltfortzahlung bei speziell im Tarifvertrag in § 29 TV-L aufgeführten Anlässen der Arbeitsverhinderung bestehen auch eine Reihe von vorrangigen gesetzlichen Regelungen. So sind z. B. Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder für ihre Tätigkeit in der jeweiligen Arbeitnehmervertretung freizustellen, aber auch für erforderliche Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, was häufig zu Unstimmigkeiten führt, wenn gegenüber dem Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung geltend gemacht wird. Die Bearbeiter gehen deshalb im Rahmen des § 29 TV-L auch auf die Entgeltfortzahlung für Betriebs- und Personalräte und auf die gesetzliche Freistellung von Abgeordneten unter Wegfall des Entgelts ein.

 

Entgeltordnung Lehrkräfte

Die mit der 115. Ergänzungslieferung begonnene Aktualisierung der Kommentierung der Entgeltordnung Lehrkräfte im Teil IIIb des Werkes wird hinsichtlich der Lehrkräfte nach den Abschnitten 3 bis 5 der Entgeltordnung zum TV EntgO-L (sog. „Nichterfüller“ in der Tätigkeit von Fachlehrern, Lehrkräfte mit Ausbildung nach DDR-Recht und sonstige Lehrkräfte) nunmehr abgeschlossen.

 

Änderungstarifverträge zum TV-Forst, zum TVÜ-Forst und zum TVA-Forst

Eingearbeitet wurden zudem die Änderungstarifverträge vom 15.2.2022 zum TV-Forst, zum TVÜ-Forst und TVA-Forst in die entsprechenden Textabdrucke im Teil VIII des Werkes. Bei dieser Gelegenheit wurde überdies auf die Anpassung der Motorsägenentschädigung zum 1.7.2022 hingewiesen. 

 

Aktualisierung von abgedruckten Gesetzen

Die Aktualisierung des Berufsbildungsgesetzes, des Mindestlohngesetzes, des Nachweisgesetzes sowie des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes schließen die 117. Ergänzungslieferung zum TV-L ab.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 10.2.2023 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tv-l-context.de verfügbar.

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