RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.12.2021

Besoldungsrecht Online

117. Update

Stand: Mai 2021

Schwerpunkt der 117. Ergänzungslieferung ist eine Neukommentierung des § 43a, der bisher unter § 43 geführt wurde. 

Schwerpunkt der 117. Ergänzungslieferung ist eine Neukommentierung des § 43a, der bisher unter § 43 geführt wurde. Die Aktualisierung von § 43 (neu) erfolgt in der kommenden Lieferung. Ebenfalls aktualisiert wurde die Kommentierung zu § 33. Zudem sind Aktualisierungen im Bundesbesoldungsgesetz sowie bei den Vorschriften der Länder Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgt.