RICHARD BOORBERG VERLAG

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21.10.2021

TV-L Online

108. Update

Stand: August 2021

Die 108. Ergänzungslieferung zum TV-L startet bei § 6 TV-L mit einer Überarbeitung der Erläuterungen zur Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeits- oder Ausbildungszeit. Anlass hierzu gab der Gesetzgeber mit den am 1.1.2020 wirksam gewordenen Änderungen in § 9 JArbSchG und § 15 BBiG.

 

Arbeitszeit bzw. Ausbildungszeit bei Jugendlichen und Auszubildenden

Die 108. Ergänzungslieferung zum TV-L startet bei § 6 TV-L mit einer Überarbeitung der Erläuterungen zur Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeits- oder Ausbildungszeit. Anlass hierzu gab der Gesetzgeber mit den am 1.1.2020 wirksam gewordenen Änderungen in § 9 JArbSchG und § 15 BBiG.

Wegezeit als Arbeitszeit

In mehreren Revisionen musste sich das BAG wieder mit der Frage der Anrechnung der Wegezeit auf die Arbeitszeit befassen. Auf die Entscheidungen des BAG vom 22.10.2019 betr. das Fahrpersonal nach dem TV-N Berlin sowie vom 31.3.2021 betr. zwei im Angestelltenverhältnis beschäftigte und im Objektschutz eingesetzte Wachpolizisten in Berlin, die ihre Dienstkleidung bzw. Ausrüstung bereits in der Wohnung anlegten, gehen die Bearbeiter in den Erläuterungen zu § 6 TV-L ein.

Anrechnung von Auslandszeiten auf die Stufenlaufzeit

Eine beim Land Niedersachsen beschäftigte Lehrerin hatte zuvor in Frankreich unterrichtet und verlangte die Anrechnung der dort zurückgelegten Zeiten bei der Stufenlaufzeit nach § 16 TV-L. Nach dem EuGH (Urt. vom 23.4.2020) gab nun auch das BAG (Urt. vom 29.4.2021) ihr recht. Das BAG macht aber deutlich, dass für die in der Praxis weit überwiegend vorkommenden Fälle ohne Auslandsbezug hieraus keine Anrechnungsverpflichtung folgt und ein Verstoß gegen Art. 3 GG nicht vorliegt. Auf diese Rechtsprechung weisen die Bearbeiter bei § 16 TV-L hin.

Arbeitsfreistellung aus persönlichen Anlässen und wegen der Corona-Pandemie

Ein größerer Komplex der 108. Ergänzungslieferung zum TV-L betrifft die grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Kommentierung zu den Arbeitsfreistellungsansprüchen aus persönlichen Anlässen nach § 29 Abs. 1 TV-L. Hierunter fallen vor allem die Freistellungen bei schwerer Erkrankung von Angehörigen, im Speziellen auch von Kindern unter 12 Jahren sowie von Betreuungspersonen, wenn die Kinder noch keine 8 Jahre alt sind. In diesem Zusammenhang wurden auch die Hinweise zu den Corona-bedingten Freistellungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rdschr. des BMI vom 8.6.2021 und vom 2.7.2021 aktualisiert.

Abschluss der Überarbeitung der Erläuterungen zum Kündigungsrecht

Die mit der 106. Ergänzungslieferung begonnene Überarbeitung der Erläuterungen zum Kündigungsrecht unter Auswertung und Einarbeitung der einschlägigen Rechtsprechung aus den Jahren 2014 bis 2020 wird abgeschlossen. Im Rahmen dieses Komplexes ist auch eine Neukommentierung der Regelungen zur Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L erfolgt, also zur Beschäftigungszeit, soweit sie für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss und für das Arbeitsjubiläum von Bedeutung ist.

Entgeltordnung zum TV-L

Die Kommentierung zur Entgeltordnung zum TV-L im Teil III des Werkes wird mit einem Hinweis auf das Rdschr. des BMI vom 9.7.2019 zur Vorgehensweise bei der Prüfung des „sonstigen Beschäftigten“ versehen. Außerdem wird die Kommentierung mit der Aufnahme neuer Erläuterungen zu den Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung zum TV-L (sog. Arbeiter) erweitert. Breiten Raum nehmen dabei die Regelungen zur Vorabeiterzulage ein.

Bundesarbeitsgericht zur Teilzeitausbildung

Mit Spannung war die Entscheidung des BAG zur Höhe der Ausbildungsvergütung bei Teilzeitausbildung im öffentlichen Dienst, insbesondere auch für Zeiten des Blockberufsschulbesuchs, erwartet worden. Das BAG hat in zwei Urteilen vom 1.12.2020 – 9 AZR 104/20 und 9 AZR 174/20 - mit zutreffender Begründung die Kürzung des Ausbildungsentgelts bestätigt, und zwar auch für Berufsschulzeiten. Die Vermögenswirksamen Leistungen hingegen stehen auch bei Teilzeitausbildung ungekürzt zu (9 AZR 174/20). Die Bearbeiter gehen auf diese Rechtsprechung bei den Erläuterungen zu den §§ 8 und 15 TVA-L BBiG ein.

Motorsägenentschädigung im Forstbereich

Die Höhe der Motorsägenentschädigung im Forstbereich nach dem TV-Forst wird regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres überprüft und ggf. angepasst. Die ab 1.7.2021 maßgebende Tabelle ist im Teil VIII/1.2 des Werkes abgedruckt.

Aktualisierung abgedruckter Vorschriften

Die Aktualisierung der abgedruckten Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes rundet die 108. Ergänzungslieferung ab.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 20.10.2021 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tv-l-context.de verfügbar.

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