RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.03.2021

TV-L Online

103. Update

Stand: November 2020

Schwerpunkt der 103. Ergänzungslieferung zum TV-L ist die grundlegende Überarbeitung der Kommentierung zu § 22 TV-L im Teil II des Werkes. 

Kommentierung zu § 22 TV-L; Gesetzesänderungen

Schwerpunkt der 103. Ergänzungslieferung zum TV-L ist die grundlegende Überarbeitung der Kommentierung zu § 22 TV-L im Teil II des Werkes. In diesem Rahmen gehen die Bearbeiter u.a. auf zahlreiche Gesetzesänderungen ein. Dies betrifft z.B. den Beginn des Anspruchs auf Krankengeld schon am ersten Tag der festgestellten Arbeitsunfähigkeit, die Entgeltfortzahlung bei bestimmten Blutspenden, ferner Änderungen bei der Erteilung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an gesetzlich Krankenversicherte sowie die ab dem Jahr 2022 wirksam werdenden Informationspflichten der gesetzlichen Krankenkassen über Vorerkrankungszeiten gegenüber dem Arbeitgeber. Anpassungsbedarf bestand überdies aufgrund der ab 1.1.2018 geltenden Neufassungen von Mutterschutzgesetz und SGB IX.

Kommentierung zu § 22 TV-L; Rechtsprechung

Ferner wurde die das Entgeltfortzahlungsrecht bzw. die Zahlung von Krankenbezügen betreffende Rechtsprechung der letzten Jahre ausgewertet. Hierzu gehören Entscheidungen u.a. zum Vorliegen von Wiederholungserkrankungen, zur sog. Einheit des Verhinderungsfalls, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Wiedereingliederungsverhältnis und zur Alkoholabhängigkeit als Ausschlussgrund für den Entgeltfortzahlungsanspruch. Besondere Beachtung verdient das Urteil des BSG v. 29.1.2014 - B 5 R 36/12 – zur Unwirksamkeit von Abtretungserklärungen hinsichtlich gesetzlicher Rentenansprüche bei der Rückforderung von Krankenbezügen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Rdschr. des BMI v. 15.2.2018 hingewiesen, in dem Verfahrensregelungen zur Rückzahlung von Krankenbezügen bei Anspruch auf Rente bestimmt wurden.

Kommentierung zu § 22 TV-L; COVID-19

Auf Arbeitsverhinderungen, Leistungsverweigerungsrechte, Freistellungen und Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird im Werk TV-L bereits in den RNrn. 529 ff. zu § 29 TV-L hingewiesen; ggf. stellt sich auch die Frage nach einem Anspruch auf Krankenbezüge. Die Bearbeiter widmen dieser Frage ein eigenes Kapitel in den RNrn. 248 ff. zu § 22 TV-L.

Kommentierung zu § 2 TV-L

Die 103. Ergänzungslieferung startet indes mit einer Aktualisierung der Kommentierung zu § 2 TV-L, insbesondere hinsichtlich der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats bei der Einstellung und der Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten. Aktualisiert werden aber auch die Ausführungen zum Fragerecht nach einer Schwangerschaft.

Kommentierung zu § 12 TV-L

Die mit der 101. Ergänzungslieferung zum TV-L eingeleitete Aktualisierung der Kommentierung zu § 12 TV-L wird mit dieser 103. Ergänzungslieferung abgeschlossen. Den Schlusspunkt bildet die Auswertung der Rechtsprechung zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen und zur Darlegungs- und Beweislast bei Eingruppierungsstreitigkeiten.

Fachkräfte-Zulage bis zum 31.12.2021 verlängert

Nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL kann insbesondere zur Gewinnung und Bindung von Ingenieuren und von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik, aber auch von Ärzten oder Apothekern, in begründeten Einzelfällen außertariflich eine monatliche Fachkräfte-Zulage von bis zu 1.000 Euro gezahlt werden. Auf diese Ermächtigung, deren Geltungsdauer für die Mitgliedsländer der TdL nun bis zum 31.12.2021 verlängert wurde, ist in der RNr. 100 zu § 16 TV-L eingegangen.

Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Neukommentierung der Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst nach Einführung der „S-Entgeltgruppen“ in Teil II Abschn. 20 der Entgeltordnung zum TV-L (siehe schon die 100. und die 101. Ergänzungslieferung) wird mit den Erläuterungen zu den Unterabschnitten 5 (Handwerklicher Erziehungsdienst) und 6 (Kinderpfleger) fortgesetzt. Dabei gehen die Bearbeiter auch auf die Eingruppierung von sozialpädagogischen Assistenten, Sozialassistenten, Sozialbetreuern, Familienpflegern und Heilerziehungsassistenten mit Tätigkeiten in der Kinderpflege ein.

Entgeltgrenzen, Sachbezugswerte, Personalunterkünfte, Mindestlohn

Die 103. Ergänzungslieferung zum TV-L enthält außerdem die Übersichten über die im Jahr 2021 maßgebenden neuen Entgeltgrenzen und Sachbezugswerte (Anhang zu § 24 TV-L im Teil II des Werkes), die Werte für die Personalunterkünfte (Teil VII/35 des Werkes) sowie die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 (Teil IX/38 des Werkes).

Aktualisierung abgedruckter Gesetze

Die Aktualisierung der abgedruckten Vorschriften des Altersteilzeitgesetzes, Hochschulrahmengesetzes, Kündigungsschutzgesetzes, Mutterschutzgesetzes, des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sowie des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung rundet diese 103. Ergänzungslieferung zum TV-L ab.

 

Dieses Update ist unter www.tv-l-context.de verfügbar.

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