RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.02.2021

TV-L Online

102. Update

Stand: September 2020

Schwerpunkt des 102. Updates zum TV-L sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie. So wird in den Erläuterungen zu § 29 TV-L ausführlich auf etwaige Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz und bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen eingegangen, wobei die Bearbeiter auch auf die daraus folgenden Entschädigungsleistungen hinweisen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Corona-Pandemie

Schwerpunkt des 102. Updates zum TV-L sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie. So wird in den Erläuterungen zu § 29 TV-L ausführlich auf etwaige Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz und bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen eingegangen, wobei die Bearbeiter auch auf die daraus folgenden Entschädigungsleistungen hinweisen.

Breiten Raum nehmen sodann die gesetzlichen, tariflichen und außertariflichen Regelungen bei der notwendigen Betreuung von Familienangehörigen ein, u.a. bei infektionsschutzbedingten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen. Hierzu wird das Rdschr. des BMI vom 20.7.2020 in Auszügen wiedergegeben, das in vielen Ländern zu inhaltsgleichen Regelungen geführt hat.

Die Corona-Pandemie hat den Gesetzgeber überdies zur Verlängerung der Befristungsdauern im Wissenschaftszeitvertragsgesetz um ein ganzes Jahr veranlasst, auf die bei § 30 TV-L eingegangen wird.

Erläuterungen zu den Allgemeinen Arbeitsbedingungen

Das 102. Update startet indes mit einer partiellen Aktualisierung bei den Vorbemerkungen und Erläuterungen zu § 3 TV-L. Neben kurzen Ausführungen zum Entgelttransparenzgesetz vom 30.6.2017 und der Aufnahme der Sachschadenserstattungsrichtlinie des BMI vom 28.3.2019 ist hier vor allem die neuere Rechtsprechung zur Nebentätigkeit, zur Anordnung von Mehrarbeit im Arbeitskampf, zu Vertragsstrafen bei Nichtantritt der Arbeit und insbesondere zur Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ausgewertet worden.

Fortsetzung der Aktualisierung der Kommentierung zu § 12 TV-L

Es folgt die Fortsetzung der Aktualisierung der Kommentierung zu § 12 TV-L, insbesondere zum Begriff des Arbeitsvorgangs und zur Eingruppierung von Personal- und Betriebsratsmitgliedern, ferner von Gleichstellungsbeauftragten und von Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten. Dabei war auch den neuen Entgeltgruppenbezeichnungen im Bereich der Pflege und beim Sozial- und Erziehungsdienst sowie der Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b Rechnung zu tragen.

Sozialversicherungspflicht der Auszubildenden nach dem TVA-L Gesundheit geklärt

Der Gesetzgeber hat im Siebten Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 12.6.2020 die Auszubildenden nach dem TVA-L Gesundheit grds. der Sozialversicherungspflicht unterworfen, dabei aber auch Übergangsregelungen für die am 1.7.2020 schon im Ausbildungsverhältnis stehenden Personen zugelassen. Auf die Einzelheiten hierzu gehen die Bearbeiter im Teil V/6.1 des Werkes ein.

Änderungstarifvertrag zum TV-Fleischuntersuchung Länder eingearbeitet

Der Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 21.5.2019 zum TV-Fleischuntersuchung Länder, mit dem das Ergebnis der allgemeinen Tarifrunde 2019 auf die unter diesen Tarifvertrag fallenden Beschäftigten übertragen wurde, ist im Teil VII/34 des Werkes in Text und Kommentierung eingearbeitet worden. Dabei wurden die Ausführungen zur "Arbeit auf Abruf" an den geänderten § 12 TzBfG angepasst.

Aktualisierung abgedruckter Gesetze

Die Aktualisierung der abgedruckten Vorschriften des Pflege- und Familienpflegezeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des SGB II und des SGB III sowie des Teilzeit- und Befristungsgesetzes runden dieses 102. Update ab.p>

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand 28.01.2021 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tv-l-context.de verfügbar.

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