RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.12.2020

TV-L Online 

101. Update

Stand: August 2020

Schwerpunkt des 101. Updates zum TV-L ist die Fortsetzung der Neukommentierung der Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst nach Einführung der „S-Entgeltgruppen“ in Teil II Abschn. 20 der Entgeltordnung zum TV-L. 

 

Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Schwerpunkt des 101. Updates zum TV-L ist die Fortsetzung der Neukommentierung der Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst nach Einführung der „S-Entgeltgruppen“ in Teil II Abschn. 20 der Entgeltordnung zum TV-L. Im Anschluss an die in der 100. Lieferung begonnene Kommentierung der Regelungen in den Unterabschnitten 1 bis 3 für Leitungskräfte in Kindertagesstätten, Erziehungsheimen und Wohnheimen erläutern die Bearbeiter in diesem 101. Update die Tätigkeitsmerkmale in Unterabschnitt 4 für Heilpädagogen mit Hochschulbildung und insbesondere für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.

Sie gehen hinsichtlich der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ausführlich auf die Heraushebungsmerkmale (schwierige Tätigkeiten in EG S 12, besondere Schwierigkeit und Bedeutung in EG S 15 und EG S 17, Maß der Verantwortung in EG S 18) ein; zahlreiche Einzelfälle aus der Rechtsprechung werden nach Einsatzgebieten alphabetisch gegliedert dargestellt. Breiten Raum nimmt auch die Rechtsprechung zur Eingruppierung von Beschäftigten in der Garantenstellung (EG S 14) ein.

Abschluss von Arbeitsverträgen

Das 101. Update beginnt indes mit einer Aktualisierung der Erläuterungen zu § 2 TV-L unter Auswertung der jüngeren Rechtsprechung zum Abschluss von Arbeitsverträgen, insbesondere zur Bewerberauswahl unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG und zum Recht der Schwerbehinderten bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen.

Tabellen über Stundenentgelte und Zeitzuschläge für das Jahr 2021

Zum 1.1.2021 erhöhen sich die Tabellenentgelte in einem Gesamtvolumen von 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro monatlich; die neuen Tabellenentgelte gelten mindestens bis zum 30.9.2021. In den Anhängen zu § 8 TV-L werden die sich daraus ergebenden neuen Tabellen über Stundenentgelte und Zeitzuschläge für die Zeit ab 1.1.2021 ausgewiesen.

Aktualisierung der Kommentierung zu § 12 TV-L

Ein größerer Komplex betrifft die Aktualisierung der Kommentierung zu § 12 TV-L. In einem ersten Schritt werden aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Tarifautomatik, zum Direktionsrecht, zur korrigierenden Rückgruppierung und zur Eingruppierung nach Arbeitgeber-Richtlinien berücksichtigt. Die Bearbeiter gehen auf eine Reihe insbesondere landesarbeitsgerichtlicher Entscheidungen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen ein, in denen die Bildung von Arbeitsvorgängen als Grundlage für die tarifliche Bewertung streitig war. Oftmals sehen die Gerichte die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten als einheitlichen großen Arbeitsvorgang an. So auch im Fall einer Geschäftsstellenverwalterin und Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle am Bundesverwaltungsgericht im Urteil des BAG vom 28.2.2018 – 4 AZR 816/16 –, das ausführlich besprochen wird. Die Bearbeiter erneuern ihre Kritik an dieser Sichtweise.

Anpassung der Kommentierung zu den §§ 40, 47 und 50 TV-L

Die aufgrund der Tarifrunde 2019 ab 1.1.2019 in Kraft getretenen Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L hatten u.a. auch Anpassungen bei den §§ 40, 47 und 50 TV-L zur Folge, die die Bearbeiter jetzt in die Kommentierung eingearbeitet haben. In diesem Zusammenhang gehen sie in den Erläuterungen zu § 40 TV-L kritisch auf das Urteil des BAG vom 23.11.2017 – 6 AZR 33/17 – ein, mit dem das BAG entschieden hat, dass im Wissenschaftsbereich bei der Stufenzuordnung (§ 16 TV-L) sog. Restlaufzeiten auch dann zu berücksichtigen sind, wenn sie sich aufgrund einer Beschäftigung zu einem anderen Arbeitgeber ergeben.

Motorsägenentschädigung geändert

Die Höhe der Motorsägenentschädigung im Forstbereich wird regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres überprüft und ggf. angepasst. Die neuen Beträge für die Zeit ab 1.7.2020 werden jetzt im Teil VIII/1.2 des Werkes ausgewiesen.

Aktualisierung abgedruckter Gesetze

Die Aktualisierung der abgedruckten Vorschriften des BetrAVG, BEEG, TVG und des WissZeitVG rundet dieses 101. Update zum TV-L ab.

 

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand 2.12.2020 zur Verfügung.

Dieses Update ist unter www.tv-l-context.de verfügbar.

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