Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) wurde umgesetzt
Mit dieser Verordnung werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
Hiervon können Personen betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen, in der Fischverarbeitung sowie auf Schlachthofarbeitsplätzen und in der Forst- und Bauindustrie tätig sind.
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen.
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Betroffene Personen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie Versicherte im Tunnelbau, Gußputz, Sandstrahlen, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung oder in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Dentallabors beschäftigt sind.
Der Verordnung müssen jetzt noch die Länder zustimmen.
Die Aufnahme der Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.