Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat am 4.9.2024 die aktuelle Verordnung zum Bürgergeld auf den Weg gebracht. Hubertus Heil kündigte an, dass die Regelsätze von Bürgergeldbeziehern ab 1. Januar 2025 nicht angehoben werden (hier die aktuellen Regelsätze: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld). Aktuell gibt es etwa 5,6 Millionen Bürgergeldempfänger. Davon sind etwa 1,7 Millionen tatsächlich arbeitslos, viele andere sind in Maßnahmen, pflegen Angehörige oder stocken ihr Einkommen auf.
Das Bürgergeld soll Menschen in sozialen Notlagen helfen (hier der Film "Was ist das Bürgergeld?") und das Existenzminimum sichern. Wie viel dafür erforderlich ist, wird jährlich neu ermittelt. Dabei wird auch die Inflationsrate berücksichtigt. Die Berechnungsmethode ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was soll sich ändern?
Zentrales Ziel bleibt es, Menschen mit Weiterbildung in Arbeit zu bringen. Denn: Etwa zwei Drittel der Bürgergeldbeziehenden verfügen nicht über einen Berufsabschluss. Mein Ziel ist, wo immer es geht, erwerbsfähige Menschen aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen. Und ich will dafür sorgen, dass sich Arbeit zukünftig noch mehr lohnt
, so Heil.
Auch die Mitwirkungspflichten sollen nachgeschärft werden. In den wenigen Fällen, in denen sich Menschen einrichten oder nicht mitwirken, muss klar sein: Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Und deshalb ist es richtig, hier nachzuschärfen.
Schwarzarbeit von Bürgergeldbeziehern soll künftig noch härter sanktioniert werden. Wer auf Kosten der Solidargemeinschaft lebt und meint, nebenbei schwarz arbeiten zu müssen, wird strafrechtlich verfolgt, muss alle Leistungen zurückzahlen und bekommt das Bürgergeld um 30 Prozent gekürzt.