RICHARD BOORBERG VERLAG

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04.12.2023

Neues Soziales Entschädigungsrecht ab dem 1. Januar 2024

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach SGB XIV

Am 19. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird zum 1. Januar 2024 ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen (BGBl. I S. 2652 (Nr. 50)).

Durch das SGB XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht (SER) transparent und klar strukturiert. Derzeit ist das SER vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt, das aus den 1950er-Jahren stammt und ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege geschaffen wurde. Das BVG gilt in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach Nebengesetzen Ansprüche haben. Nebengesetze sind das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Strafrechtliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Häftlingshilfegesetz, das Soldatenversorgungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz und das Zivildienstgesetz.

 

Da die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen demografiebedingt stetig zurückgeht, die Zahl der Opfer einer Gewalttat, die derzeit Leistungen nach dem OEG erhalten, aber tendenziell zunimmt, ist das SGB XIV vor allem an deren Bedarfen ausgerichtet. Mit dem neuen SER werden auch leistungsrechtliche Konsequenzen aus dem verheerenden Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 gezogen. Außerdem werden Opfer sexueller Gewalt bessergestellt.

 

Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von

  • Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
  • derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
  • Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
  • durch Schutzimpfungen Geschädigten

sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert.

 

Den Berechtigten sollen alle Hilfen bereitgestellt werden, die notwendig sind, damit sie so schnell wie möglich wieder in ihren Alltag zurückkehren können und die Folgen der Gewalttat bewältigen.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/neues-entschaedigungsrecht-ab-2024.html