RICHARD BOORBERG VERLAG

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01.01.2024

Neuer Gesamtsozialver­sicherungsbeitragssatz und Faktor F im Jahr 2024

Bekanntmachung erfolgt jährlich durch das BMAS

Der gemäß § 20 SGB IV für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesamtsozial­versicherungsbeitragssatz und der Faktor F für das Jahr 2024 wurden nun bekanntgegeben.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Kalenderjahres ist die Summe der zum 1. Januar desselben Kalenderjahres geltenden Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung (18,6 Prozent), in der sozialen Pflegever­sicherung (3,4 Prozent) sowie zur Arbeitsförderung (2,6 Prozent) und des um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (1,7 Prozent) erhöhten allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent).

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 40,9 Prozent für das Jahr 2024. Der Faktor F beträgt 0,6846 für das Jahr 2024.

Er ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialver­sicherungsbeitragssatz für das Jahr 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/ 2023/bekanntmachung-gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes-und-faktor-f-2024.html