Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Kalenderjahres ist die Summe der zum 1. Januar desselben Kalenderjahres geltenden Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung (18,6 Prozent), in der sozialen Pflegeversicherung (3,4 Prozent) sowie zur Arbeitsförderung (2,6 Prozent) und des um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (1,7 Prozent) erhöhten allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent).
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 40,9 Prozent für das Jahr 2024. Der Faktor F beträgt 0,6846 für das Jahr 2024.
Er ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.