Kabinett beschließt Entwurf einer 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Ziel dieser Änderungsverordung ist, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können.
Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022.
Das Verarbeitende Gewerbe zeigt derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143.000 Beschäftigte in Kurzarbeit waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.
Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.