RICHARD BOORBERG VERLAG

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15.01.2024

KulturPass bleibt auch im neuen Jahr anrechnungsfrei

Aktion soll der jüngeren Generation kulturelle Angebote eröffnen 

Zum 1. Januar 2024 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, nach welcher der KulturPass auch für Jugendliche und junge Erwachsene im SGB XII anrechnungsfrei bleibt.

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag gefeiert haben. Diese Personengruppe erhält ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. Nach der alten Gesetzesfassung galten jedoch alle Einkünfte in Geldeswert als Einkommen.

Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun geändert: Nach der neuen Regelung bleibt das Guthaben des KulturPasses anrechnungsfrei.

Der Kulturpass ist ab dem 14. Juni 2023 beantragbar und für zwei Jahre gültig. Registrieren können sich dafür berechtigte Personen mit dem Online-Ausweis-Verfahren. Dafür wird eine elektronische ID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt. Nach der Registrierung kann das Geld auf der jeweiligen Browser-App oder mobilen App eingelöst werden.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/ guthaben-des-kulturpasses-bleibt-anrechnungsfrei.html?etcc_cmp=newsletter_aktuelles_2024-01-08_12-50-18&etcc_med=Email