RICHARD BOORBERG VERLAG

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20.11.2023

Kabinett beschließt Vierte Mindest­lohn­an­pass­ungs­ver­ord­nung

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindest­lohn­an­passungs­ver­ord­nung beschlossen. 

Mit der Vierten Mindest­lohn­an­passungs­ver­ord­nung wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. Seit 1. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/ Pressemitteilungen/2023/kabinett-beschliesst-vierte-mindestlohnanpassungsverordnung.html