Bundesrat stimmte am 14.2.2025 dem Gesetz für ein Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu
Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und zieht sich durch alle sozialen Schichten. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ für das Jahr 2023 zeigt, dass 360 Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet wurden. Das bedeutet, dass in Deutschland 2023 fast jeden Tag ein Femizid stattfand. Das Gewalthilfegesetz ist daher ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Das Gesetz wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Abstimmung mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Das Gewalthilfegesetz:
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen.
Ziele:
- Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
- Intervention bei Gewalt
- Milderung der Folgen von Gewalt
- Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
- Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
- Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036
Das Gesetz stellt einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, dar.