RICHARD BOORBERG VERLAG

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16.01.2023

Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe

Fragen und Antworten zum Hilfsfonds

Im Jahr 2022 sind in Deutschland die Kosten speziell für Energie und Wärme stark gestiegen. Um den Menschen, aber auch den Unternehmen und den sozialen Einrichtungen im Land dabei zu helfen, diese Mehrkosten zu schultern, hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen entwickelt.

Zu diesen Leistungen zählt der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe. Denn Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe (in der Folge "soziale Dienstleister" genannt) können die gestiegenen Energiekosten nicht an die Rehabilitierenden weitergeben oder anderweitig gegenfinanzieren.

 

Der Fonds ist eine Ergänzung zu der Einmalzahlung im Dezember sowie den geplanten Energiepreisbremsen. Auf Antrag wird ein einmaliger Zuschuss zu den in 2022 gestiegenen Energiekosten (Gas, Fernwärme und andere Brennstoffe sowie Strom) gezahlt. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 95 Prozent der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Das Antragsverfahren wird in einer noch zu erarbeitenden Rechtsverordnung der Bundesregierung geregelt.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/ 2022/hilfsfonds-des-bundes-fuer-rehabilitation-und-teilhabe.html
 
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