Neben gesetzlichen Änderungen aus dem Zuständigkeitsbereich des BMAS sind auch Änderungen von Gesetzen aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Bundesministerien enthalten.
Maßnahmen
In dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden neuen Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) besteht in diesem Gesetz, in der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge und dem noch übergangsweise geltenden Bundesversorgungsgesetz (BVG) überwiegend noch Klarstellungs- und Änderungsbedarf. Folgeänderungen und Klarstellungen ergeben sich auch im SGB XII, Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), im Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz) sowie im Pflegeversicherungsrecht nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Zudem sind im SGB XII und SGB XIV sowie im BVG Neuregelungen im Bürgergeld-Gesetz nachzuvollziehen.
Darüber hinaus sind aus rechtlichen sowie aus redaktionellen Gründen Korrekturen beim Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und im Recht der Arbeitslosenversicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erforderlich. Im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist eine Änderung im Zusammenhang mit Renten wegen Erwerbsminderung vorzunehmen. Im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind ebenfalls Änderungen erforderlich.
Im Soldatenversorgungsgesetz werden Folgeänderungen zu gesetzlichen Änderungen aus anderen Gesetzen nachvollzogen.
Im Wohngeldgesetz erfolgt eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der im Wohngeld-Plus-Gesetz vollzogenen Änderungen zur Fortschreibung des Wohngelds.
Dokumentation