RICHARD BOORBERG VERLAG

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31.07.2023

Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Kraft getreten

Rechte aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen können geltend gemacht werden

Zum 20.Juli 2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Kraft getreten. Damit stärkt die Bundesregierung die weltweite Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte.

Die Bundesregierung stärkt die Menschenrechte und eröffnet einen zu dem Rechtsweg über die Gerichte ergänzenden Schutz. Damit schließt die Bundes­regierung eine Lücke bei den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundes­republik Deutschland.

Zum 20.Juli 2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Kraft getreten. Damit stärkt die Bundesregierung die weltweite Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und macht zugleich deutlich, dass sie auch bereit ist, sich an den vereinbarten völkerrechtlichen Maßstäben messen zu lassen.

Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde direkt an den zuständigen Sachver­ständigen­ausschuss in Genf zu wenden. Einzelpersonen oder Personengruppen können nun geltend machen, dass ihre Rechte aus dem VN-Sozialpakt verletzt sind. Beschwerden können allerdings erst eingereicht werden, wenn in Deutschland der Rechtsweg erschöpft ist.

Zudem können in der Regel nur Sachverhalte dem Ausschuss vorgelegt werden, die erst nach dem 19. Juli 2023 eingetreten sind. Die weiteren für das Verfahren zu berücksichtigenden Zulässigkeitsvoraussetzungen können in einer Arbeitsübersetzung der Verfahrensregeln nachgelesen werden.

Der zuständige Ausschuss kann auf der Grundlage des Fakultativprotokolls Empfehlungen (Views) an die Bundesrepublik Deutschland aussprechen. Sie sind rechtlich nicht verbindlich und können keine nationalen Rechtsakte aufheben oder vorschreiben. Die Empfehlungen genießen als Vertrags­auslegung durch den dazu berufenen Expertenausschuss jedoch große menschenrechtliche Autorität.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/ fakultativprotokoll-internationaler-pakt-kulturelle-rechte.html